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Hans-Jürgen Scharfenberg MdL

Hans-Jürgen Scharfenberg MdL

Bedingungen für den Brand- und Katastrophenschutz verbessern

In den vergangenen zwei Jahren ist vieles für bessere Bedingungen beim Brand- und Katastrophenschutz auf den Weg gebracht worden. So das vom Landesfeuerwehrverband vorbereitete Maßnahmenpaket und das Maßnahmenkonzept der Landesregierung. Im Januar wurde das Gesetz zur Feuerwehrprämie in erster Lesung behandelt. Jetzt liegt der Entwurf des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vor.

Hintergrund ist, dass das Hilfssystem vor allem bei den vielen Einsätzen auf den Autobahnen und Fernstraßen immer öfter an seine Grenzen stößt. Zudem haben die Feuerwehren in den vergangenen Jahren viele Mitglieder verloren, so dass die Tageseinsatzbereitschaft oft nicht mehr gegeben ist. Selbst der reine Kostenersatz ist für die Träger der Feuerwehren nur schwer zu erreichen. Deshalb soll nach dem Gesetzentwurf die Umstellung auf Gebühren erfolgen.

Wichtigster Vorschlag ist die Regelung zu den Stützpunktfeuerwehren. Diese bilden seit 2007 das Rückgrat der Gefahrenabwehr in Brandenburg. Vor allem die Bündelung von technischer Ausstattung und fachlichen Anforderungen hat sich bei der Sicherung einer stabilen Tageseinsatzbereitschaft bewährt. Bisher werden sie über eine Richtlinie über das Finanzausgleichsgesetz ausgestattet.

Klarstellend soll geregelt werden, dass zur Beibehaltung einer Stützpunktfeuerwehr hauptamtliche Kräfte vorgesehen werden können und dass mehrere Träger gemeinsam eine Stützpunktfeuerwehr betreiben können, welche ihrerseits Aufgaben für den überörtlichen Brandschutz wahrnehmen kann. Weiter soll die Altersgrenze für die Freiwillige Feuerwehr auf 67 Jahre angehoben werden. Das Land soll mit einer Zentralstelle für den Digitalfunk eine weitere wichtige Aufgabe übernehmen.

Die neuen Verwaltungsmodelle wie die Verbandsgemeinde werden entsprechend berücksichtigt. Damit die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren und der Berufsfeuerwehren sowie die Angehörigen der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz auch weiterhin ihre wichtige und wertvolle Arbeit für uns leisten können, soll das Gesetz möglichst bald in Kraft treten.

Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/10686; zum Mitschnitt der Rede