Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Altanschließer nicht rückwirkend belasten

Anlässlich des heute vorgestellten Gutachtens des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen zu der Altanschließerproblematik, erklärt die Kreisvorsitzende der LINKEN und Mitglied des Landtages, Kornelia Wehlan:

Das Gutachten des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen  zur Altanschließerproblematik bestätigt die Auffassung der LINKEN. Demnach ist  eine nachträgliche Erhebung von Beiträgen für Altanschließer an das zentrale  Abwassernetz zu DDR-Zeiten nicht zulässig. Der Autor der Studie, Udo Steiner,  früherer Richter am Bundesverfassungsgericht, legte in seinem Gutachten dar, dass entsprechende Forderungen inzwischen verjährt seien. Nun ist der Landtag gefordert, schnell für eine entsprechende Gesetzesänderung zu sorgen. Nur so 
kann die andauernde Rechtsunsicherheit für Bürgerinnen und Bürger, Versorgungsträger, Wohnungsunternehmen und Kommunen beseitigt werden. Der  Gesetzgeber selbst hat für diese Rechtsunsicherheit gesorgt. Es wäre  schlimm und nicht zu vermitteln, wenn sich die Betroffenen über einen langen  Gerichtsweg durchklagen müssten, weil die Politik nicht handelt.