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Felix Thier
Straßenausbau ist so eine Sache ... (Foto: F. Thier)

Edeltraut Liese und Peter Hacke sowie Erik Scheidler

Zur Debatte um Straßenausbaubeiträge

Am 12. Januar 2019 fand in Potsdam eine Podiumsdiskussion zum Thema Straßenausbaubeiträge statt, zu der das »kommunalpolitische forum« eingeladen hatte. Es bestand ein sehr großes Interesse zum Informations- und Meinungsaustausch, denn das Thema, befeuert durch Pressemeldungen und das Baugeschehen, steht im Blickpunkt der Allgemeinheit.

Der Vorsitzende des »kf«, Holger Kippenhahn, begrüßte dazu als Gast Herrn Frank Kuschen MdL aus Thüringen. Dieser berichtete über den Weg des Freistaates Thüringen zur Abschaffung der Beiträge.

Dieses Bundesland wird diese als erstes in Deutschland abschaffen. Das war ein schwieriger und durch rechtliche Hürden gepflasterter 15-jähriger Weg. Das wurde uns aus seinen Ausführungen klar, denn die Städte und Gemeinden finanzieren seit 1896, beginnend in Preußen, ihren Straßenbau über die Gebührenumlage. Das sieht bisher auch das Kommunalabgabengesetz weiterhin so vor.

Deshalb ist es wichtig, dass die Abgeordneten in enger Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg, hier vertreten durch Herrn Jens Graf, die rechtlichen Voraussetzungen für die mögliche Abschaffung dieser Gebühr im Land Brandenburg schaffen. Die Fraktion der Partei DIE LINKE hat diesen Prozess bereits im April 2018 angeschoben, berichtete Genosse Dr. Scharfenberg MdL, denn Brandenburg hat bisher ein Pflichtmodell zur Erhebung dieser Beitragsart.

Es müssen also Grundlagen für die Weiterentwicklung der Straßenausbaubeiträge mit dem Ziel geschaffen werden, diese letztlich abzuschaffen. Das bringt viele Probleme mit sich, da die Gemeinden bisher damit Straßenbauinvestitionen finanzieren. Einfach gesagt: Der Springpunkt ist das Geld und seine Bereitstellung im Haushalt vom Land und Kommunen.

Die weiteren Schritte sind im März Fachanhörungen im Landtag und für April nach einer Folgenabschätzung und Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen die Beschlussfassung im Landtag.

In der sehr lebhaften Diskussion wurden viele Seiten dieses Weges beleuchtet. Es zeigte sich, dass sich die meisten dafür aussprachen, die privaten Haushalte zu entlasten.

Deutlich wurde aber auch, dass sich dieses Thema nicht für den Landtagswahlkampf eignet. Unterschriftensammlungen sind die eine Seite. Um dieses sensible Thema richtig einzuordnen, bedarf es gesetzlicher Grundlagen die nicht in wenigen Wochen oder Monaten erreicht werden können. In Thüringen haben seit 2014 das Land, die Kommunen und der Städte- und Gemeindebund gemeinsam an diesem Problem gearbeitet und dadurch die Straßenausbaubeiträge erfolgreich abgeschafft.


»Bürger sollen 31 Millionen Euro zahlen «, so titelte die MAZ am 17.7.2018 in der Luckenwalder Ausgabe. Der Schreck saß tief bei den Menschen. Er relativierte sich, weil es um Straßenausbaubeiträge der Bürgerinnen und Bürger ging, die in den nächsten 30 Jahren aufzubringen wären, wenn alle Straßen in der Stadt Luckenwalde saniert werden würden. Die Eigentümer von Grund und Boden in den Straßenzügen müssen nach dem jetzt noch gültigen Kommunalabgabengesetz (KAG) des Landes Brandenburg zur Kostenbeteiligung per Beitragsbescheide herangezogen werden.

Nicht zuletzt dieser Artikel, aber auch der Umgang der Stadtverwaltung mit den Anliegern in der Mehlsdorfer und der Dahmer Straße in Luckenwalde bewegte unsere Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung zu zwei Beschlussanträgen. Zum einen wollen wir eine höhere Transparenz des Handelns der Verwaltung gegenüber den Anliegern und Bewohnern von Straßen, die saniert werden sollen, erreichen. Zum anderen soll die Stadtverwaltung mit sofortiger Wirkung (ab 22.1. bis zum 1.9.2019) auf den Erlass von Beitragsbescheiden verzichten und die Umsetzung von geplanten Ausbau- und Sanierungsarbeiten bis dahin stoppen.

Die Diskussion hierzu war partei- und fraktionsübergreifend im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger geführt und diese sind öffentlich mit großer Mehrheit von den Abgeordneten am 4.12.2018 und am 22.1.2019 bestätigt worden. Der Verwaltung ist damit die Möglichkeit eröffnet, auf die zu erwartende Novellierung des KAG durch den Landtag, mit entsprechender veränderter Verfahrensweise der Regelungen in der Stadt, zu reagieren.

Die im Mai neu zu wählenden Abgeordneten in der Stadtverordnetenversammlung müssen auf eine strikte Umsetzung der diesbezüglich geltenden Beschlüsse der SVV drängen und eventuell eine Fristverlängerung der Beschlusslage vom Januar 2019 beschließen, bis der Landtag sich zu den Straßenausbaubeiträgen nach KAG neu positioniert hat.

Unser Ziel ist und bleibt der Verzicht auf die Kostenbeteiligung durch die Anlieger und der Kostenausgleich über die Kommunalfinanzierung durch die Landesebene.


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