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Arlett Mattescheck
Felix Thier
Das Foto zeigt Felix Thier.

Felix Thier, Vorsitzender der Kreistagsfraktion

Urteil zu den Rettungsdienstgebühren: Das Land nicht aus der Verantwortung entlassen!

Der Rechtsstreit zwischen den Landkreisen und den Krankenkassen bezüglich der Rettungsdienstgebührensatzungen wurde durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geklärt. Die Kosten von Fehlfahrten und Fehleinsätzen dürfen nicht pauschal über Gebühren auf andere Nutzerinnen und Nutzer des Rettungsdienstes umgelegt werden. Entscheidend ist nach Auffassung des Gerichts, dass Gebühren nur für Leistungen erhoben werden dürfen, die dem jeweiligen Gebührenschuldner auch tatsächlich zurechenbar sind.

Zugleich zeigt die Entscheidung, dass das Gericht nicht jede Form der Finanzierung von Fehlfahrten und Fehleinsätzen ausschließt. Vielmehr rückt die Frage in den Mittelpunkt, wie diese Einsätze rechtlich sauber in der Satzung abgebildet werden können.

„Mit dem nun vorliegenden Urteil sind zwei Dinge klar: Fehlfahrten und Fehleinsätze dürfen nicht auf die Allgemeinheit der Gebührenzahler umgelegt werden. Zugleich zeigt die Entscheidung, dass hierfür grundsätzlich ein neuer Gebührentatbestand in Betracht kommen kann“, erklärte Landrätin Kornelia Wehlan (Die Linke). „Damit ist nun gemeinsam mit dem Land und den kommunalen Aufgabenträgern zu klären, wie das System Rettungsdienst im Flächenland Brandenburg künftig ausgestaltet werden soll.“

Sollen Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze berücksichtigt werden, müssen sie also eigenständig erfasst und rechtlich klar geregelt werden. Entscheidend wird künftig sein, wer in welchen Fällen als Gebührenschuldner herangezogen werden kann, welche Einsätze überhaupt gebührenfähig sind, und wie die verschiedenen Fallkonstellationen rechtssicher voneinander abgegrenzt werden können.

Für Die Linke ist klar, dass die Landkreise mit den Kosten aus den nötig werdenden Änderungen nicht allein gelassen werden dürfen. Das Land muss hier Verantwortung übernehmen. Denn der bodengebundene Rettungsdienst ist eine Pflichtaufgabe, die das Land den Landkreisen übertragen hat. Hier muss die neue Landesregierung aus SPD und CDU endlich liefern, zudem die alte Regierung aus SPD und BSW offensichtlich nicht in der Lage war.


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