SPD-CDU-Grüne-Landesregierung gibt Blockade von höherem Vergabemindestlohn auf
Der bundesweite aktuelle Mindestlohn von 9,35 Euro ist und bleibt ein Armutslohn. Doch auch im Auftrag des Landes Brandenburg erledigen Beschäftigte Arbeiten für einen Mindeststundenlohn von 10,68 Euro. In dem Wissen, dass nur Löhne von über 12,63 Euro Altersarmut verhindern, ist es an der Zeit diese Schieflage zu beseitigen. Deshalb haben wir bereits im September im Landtag einen Gesetzentwurf mit dem Ziel eingebracht, dass ab dem 1. Januar 2021 bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ein Mindestentgelt von 13 Euro gezahlt werden muss.
Unser damaliger Gesetzentwurf ist von der SPD-CDU-Grüne-Koalition abgelehnt worden. Mit unserer erneuten Gesetzesinitiative ist es uns gelungen, die Koalition so unter Druck zu setzen, dass die Landesregierung kurzfristig einen eigenen Gesetzentwurf beschlossen hat. Somit konnten beide Gesetzentwürfe in den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Beratung überwiesen werden. Nun gilt es für uns, weiter Tempo zu machen und den Druck aufrechtzuerhalten, damit schnellstmöglich das Vergabemindestentgelt im neuen Jahr auf 13 Euro erhöht wird.
13 Euro Mindestentgelt bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch das Land Brandenburg und seine Kommunen sind für uns keine abstrakten Zahlenspiele. Nein, dahinter stehen immer Menschen aus Fleisch und Blut, es sind Menschen, die uns täglich über den Weg laufen und denen wir zumindest einen anständigen, will heißen, armutsfesten Lohn zugestehen sollten. Genau darum geht es uns!
Zum Gesetzentwurf.
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