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Matthias Loehr, Mitglied des Landtages

Matthias Loehr MdL

Sonderabgabe für zukünftige Windenergieanlagen beschlossen

Schon lange hat sich die Linksfraktion mit der Frage beschäftigt, wie man die betroffenen Menschen an der Wertschöpfung der Windkraft im Land Brandenburg besser beteiligen und damit auch die Akzeptanz für die erneuerbaren Energien insgesamt erhöhen kann. Bereits im Juli 2017 haben wir einen Workshop mit Branchenvertreter*innen und Vertreter*innen aus der Wissenschaft durchgeführt, auf dem unterschiedliche Beteiligungsmodelle vorgestellt und diskutiert worden sind. Wir wollen, dass in Deutschland und in Brandenburg die Energiewende zum Erfolg führt. Dazu gehört auch, dass es einen weiteren Ausbau der Windkraft geben wird mit den damit verbundenen Belastungen, die jede neue Windkraftanlage bedeutet.

Auch mit einer Windenergieanlagenabgabe werden wir nicht alle Bürger*innen zu Windkraftfans machen. Aber dort, wo die Anlagen ab dem Jahr 2020 neu errichtet werden, sollen entsprechende Ausgleichszahlungen an die Kommunen erfolgen, in deren Umfeld es Benachteiligungen und Beeinträchtigungen gibt. Neben anderen akzeptanzsteigernden Maßnahmen, wie Transparenz- und Dialogbereitschaft der Projektierenden, Informationsveranstaltungen, eine frühzeitige Einbindung in Planungs- und Genehmigungsprozesse und weitere begleitende Faktoren, wie die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung, soll mit dem beschlossenen Windenergieanlagenabgabengesetz gezielt eine stärkere materielle Beteiligung der Standortgemeinden und Umlandgemeinden in einem Radius von drei Kilometern von neu zu errichtenden Windkraftanlagen durch die Erhebung einer jährlichen Sonderabgabe in Höhe von 10.000 Euro pro Windkraftanlage erreicht werden.

Damit haben wir eine einfache und rechtssichere Lösung, welche die Standortgemeinden an der Windenergie fair beteiligt und mit der auch die Windkraftunternehmen leben können. Denn wenn das neue Gesetz wegen gerichtlicher Auseinandersetzungen jahrelang auf Eis liegt, hilft es niemandem weiter. Mit dem Gesetz betreten wir zwar bundesweit Neuland, aber da die Große Koalition in Berlin keine bundesweiten Vorschläge unterbreitet, gehen wir nun voran. Auch wenn die Einführung dieser landesseitigen Sonderabgabe für den Windenergieanlagenbetreibenden zu einer Erhöhung der Betriebskosten führt, fällt die Belastung jedoch relativ gering aus und wird sich bei den zukünftigen Ausschreibungsrunden der Bundesnetzagentur mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht negativ auf Brandenburg auswirken.

Zur Beschlussempfehlung Drucksache 6/11511; zum Mitschnitt der Rede


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