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Rede zur Entlastung des Landrates

Dr. Rudolf Haase, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsauschusses, zur Begründung des Antrages den Landrat uneingeschränkt zu entlasten bzw. den Änderungsantrag der CDU abzulehnen

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren,

der Antrag des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) zur uneingeschränkten Entlastung des Landrates über die Prüfung der Jahresrechnung 2008 liegt Ihnen vor. Dazu benötigt es keines Kommentars und Sie haben die Aufgabe, der Empfehlung des RPA zu folgen - oder auch nicht.

Insofern spreche ich hier nicht nur als Ausschussvorsitzender.

Es liegt weiterhin ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor, den Landrat nur eingeschränkt zu entlasten.

Seit Bestehen unseres Landkreises Teltow-Fläming ist der RPA nicht dem Wahlergebnis entsprechend paritätisch zusammengesetzt, sondern jede Fraktion stellt ein Ausschussmitglied.

Gedanke und Ziel dieser Entscheidung war dabei, eine einmütige Entscheidung zu erreichen, wobei es den Mitgliedern darauf ankam, für die weitere Arbeit der Haushalts- und Wirschafts- führung, Probleme aufzuzeigen und kritische Hinweise zu geben.

Seit dieser Zeit stellt auch die PDS/DIE LINKE - mit Unterbrechung von wenigen Wochen - den Vorsitz im RPA. Also auch in schwierigen Zeiten in der kollegialen Zusammenarbeit gerade mit der LINKEN, war immer ein Konsens möglich.

Wenn also das Sachgebiet Rechnungsprüfung der Kreisverwaltung auf Grund der Prüfergebnisse zu dem Schluss kommt, dass die Haushaltsführung auch buchhalterisch nicht zu beanstanden ist, dann ist es geboten, bei aller kritischen Begleitung, den Mitgliedern des Kreistages ebenfalls zu empfehlen, einer uneingeschränkten Entlastung des Landrates zuzustimmen.

Erstmalig seit Gründung unseres Landkreises kündigt eine Fraktion diesen Konsens auf. Sie können das aus dem Änderungsantrag der CDU erkennen.

Das ist natürlich das legitime demokratische Recht einer jeden Fraktion.

Allerdings ist der Bezug, womit die CDU-Fraktion ihren Änderungsantrag begründet, nicht nachzuvollziehen.

Bei der Begründung zum Änderungsantrag wird auf den Schlussbericht des Sachgebietes Rechnungsprüfung Bezug genommen und nicht auf die Jahresrechnung 2008. Aber gerade dieser Schlussbericht empfiehlt die uneingeschränkte Entlastung des Landrates. Darin heißt es abschließend:

„Die Rechnungsprüfung hat im Rahmen seiner pflichtgemäßen Prüfung der Bestandteile und Anlagen der Jahresrechnung 2008 keine Feststellungen bzw. Beanstandungen getroffen, die einer ordnungsgemäßen Durchführung der Haushaltswirtschaft entgegenstehen würden.“

Das Sachgebiet Rechnungsprüfung fungiert im Auftrag des Landkreises und unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen, weist auf Probleme hin und leitet Schlussfolgerungen ab. Wenn also aus den Prüfungen Probleme in der Haushalts- und Wirtschaftsführung erwachsen, handelt der Landrat insofern korrekt, wenn er folgerichtig den Hinweisen folgt und Maßnahmen zur Ausräumung von Problemen und Heilung von Beanstandungen ergreift.

In den Kommentaren zum §82 der Brandenburger Kommunalverfassung bei Scheel/Steup/ Schneider/Lienen heißt es dazu u. a.:

„Entlastet die Gemeindevertretung den Hauptverwaltungsbeamten ohne Vorbehalt, – also uneingeschränkt -  kann damit die Haushaltswirtschaft des abgerechneten Jahres als abgeschlossen angesehen werden. Gleichzeitig verzichtet die Gemeindevertretung auf eine weitere Beanstandung von Mängeln. Damit ist nicht ein Verzicht auf die Beseitigung von festgestellten Mängeln gemeint.“

An anderer Stelle heißt es:

„§63 BbgKverf schreibt für den Fall, dass der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses im Haushaltsplan nicht erreicht werden kann, die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes vor. …Außerdem sind die Maßnahmen darzustellen, durch die der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und das Entstehen eines neuen Fehlbetrages künftiger Jahre vermieden wird.“

Das trifft im Ergebnis des Schlussberichtes uneingeschränkt zu.

Weiterhin heißt es:

„Eine Einschränkung der Entlastung kommt dann in Betracht, wenn aufgetretene Mängel bis zur Beschlussfassung noch nicht ausgeräumt werden konnten, wegen ihres Gewichts einer uneingeschränkten Entlastung jedoch entgegenstehen.

Eine unbedingte Pflicht der Gemeindevertretung, bei erheblichen Verstößen die Entlastung zu verweigern, besteht nicht. Es muss nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Einschränkung oder Verweigerung der Entlastung vorliegen oder nicht.“

Das trifft ausdrücklich nicht zu.

Da sich der Änderungsantrag der CDU aber nicht auf die Ergebnisse der Jahresrechnung 2008 bezieht, sondern als Begründung des Antrages den Schlussbericht der Rechnungsprüfung heranzieht, wird meine Fraktion schon aus diesen formalen Gründen dem Änderungsantrag nicht zustimmen.

Der Änderungsantrag ist auch aus sachlichen Gründen nicht zustimmungsfähig.

Der Antrag der CDU geht davon aus, dass die Fehlbeträge von 2005 bis 2007 nicht abgebaut wurden. Das ist nicht korrekt. Lediglich die Fehlbeträge  für das Jahr 2007 konnten noch nicht abgebaut werden. Außerdem wurde das vorliegende Haushaltssicherungskonzept mit Zustim-mung des Kreistages, auch mit den Stimmen der CDU, verabschiedet.

Wie wir alle wissen, verwalten wir aufgrund der fehlenden Finanzausstattung gewissermaßen einen Nothaushalt. Gerade deshalb arbeiten wir auch nach einem Haushaltssicherungskonzept. Die aufgelaufenen Fehlbeträge dem Kreis allein vorzuwerfen, ist unredlich. Es gehört auch nicht viel Fantasie dazu, dass infolge der Unterfinanzierung auch die nächsten Haushalte sehr angespannt werden. Allein die Unterfinanzierung der SGB-II-Gesetzgebung durch den Bund lässt nicht sehr viele Optionen zu.

Unrichtig ist die Aussage, dass die SWFG nicht geprüft wurde. Im Übrigen werden juristisch selbständige Gesellschaften und Einrichtungen von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft. Über die zugeführten Kreismittel sind die Prüfaufträge Inhalt der Arbeit des Sachgebietes Rechnungsprüfung. Wenn die Prüfberichte, die vom Kreis nicht beeinflusst werden können, z. T. auch noch nicht vorliegen, ist daraus dem Landrat keine Unkorrektheit vorzuwerfen.

Völlig haltlos ist es, die Schuld der unbefriedigenden Arbeitsweise der Arge dem Landrat bzw. der Kreisverwaltung vorzuwerfen. Die seit Jahren angesprochenen Unzulänglichkeiten bei den Buchungen sind nicht der Kreisverwaltung anzulasten. Die Arge wurde im Auftrage des Landrates am intensivsten geprüft, gerade weil dort die Probleme nicht hinnehmbar sind. Nun endlich ist erreicht worden, dass für die Kreisverwaltung der Zugriff auf die Software der Bundesanstalt für Arbeit möglich ist.

Die CDU-Fraktion schlägt vor, dass sich der Landrat beim Bund und Land dafür einsetzen soll, dass die Zuschüsse bei den KdU erhöht werden sollen. Ich möchte daran erinnern, dass dieser Auftrag vom Kreistag mit den Stimmen der CDU bereits erteilt wurde.

Inzwischen hat die CDU geführte Bundesregierung einer solchen Forderung vom Landkreistag leider eine Absage erteilt. Die Kürzungen der Zuschüsse für die Kosten der Unterkunft werden sich auf 23 Prozent verringern. Wie soll aus dieser Belastung ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden?    

Aus dem Änderungsantrag der CDU sind folglich keine relevanten neuen Erkenntnisse abzuleiten, die einer Einschränkung der Entlastung des Landrates rechtfertigen könnten.

Sehr geehrte Abgeordnete,

Es ist auch nicht sehr hilfreich, den RPA zu benutzen, um die Totalopposition zu bedienen. Ich bedauere es sehr, dass sich Herr Wolny, den ich persönlich sehr schätze, vor diesen Karren hat spannen lassen. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist dafür das denkbar ungeeigneteste Gremium.

Da ein einheitlicher Konsens in der Arbeit des RPA nicht mehr zu erwarten ist, sollte sich der Kreistag überlegen, den RPA zukünftig nach den Wahlergebnissen paritätisch zusammenzusetzen.  

Im Übrigen hat die CDU-Fraktion, wie Sie, verehrte Kreistagsmitglieder, leicht erkennen können, sich nicht sehr viel Mühe gegeben, ihren Änderungsantrag zu begründen.

Bei der Erarbeitung der Stellungnahme habe ich meine unreinen Vorstellungen als Diskussionsgrundlage meinem Stellvertreter unterbreitet und um seine Meinung gebeten. Nunmehr sind wesentliche Passagen meiner niedergeschriebenen Gedanken wortwörtlich Inhalt des Änderungsantrages der CDU-Fraktion geworden.

Süffisant könnte ich nunmehr feststellen, dass die CDU von der LINKEN abschreibt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei allen unterschiedlichen Meinungen sollte es doch unser gemeinsames Anliegen sein, auf das Erreichte stolz zu sein und unseren Kreis gemeinsam weiter voranzubringen. Lassen Sie uns um die besten Wege ringen. Was den Landrat treffen soll, ist ja nichts anderes als eine Beschmutzung unseres Heimatkreises. Das sollten wir tunlichst vermeiden. 


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