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Rede zum Schallschutzprogramm am Großflughafen BBI

Roland Scharp zum Antrag einer unabhängigen Bürgerberatung zum Schallschutzprogramm des Flughafens BBI

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
meine Damen und Herren Abgeordnete!

Der hier vorliegende Antrag vermittelt eigentlich den Eindruck, dass er als Selbstverständlichkeit eine Mehrheit hier im Kreistag finden müsste und sich deshalb eine größere Diskussion erübrigt.

Das wir uns überhaupt damit befassen müssen, hat mit dem langen und in diesem Fall unheilvollen Schatten der Herren Wissmann, Diepgen und Stolpe zu tun, die glaubten an dem laut Raumordnungsverfahren am schlechtesten geeigneten Standort einen Großflughafen errichten zu müssen. Schon zu dieser Zeit, das war 1994, war klar, dass es sich um erhebliche Auswirkungen auf das Leben und die Gesundheit von Zig-Tausenden Anwohnern handelt.

In verschiedenen unterschiedlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren stehen wir vor dem jetzt vorliegenden Ergebnis:

  1. Der Flughafen wird am Standort Schönefeld gebaut.
  2. Nach mehreren fehlgeschlagenen Privatisierungsversuchen wird der BBI nun mit öffentlichen Mitteln gebaut. Bauherren sind der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg.
    Im Auftrag dieser Bauherren agiert die Flughafenbetreibergesellschaft (FBS).
  3. Das Bundesverwaltungsgericht erlegte den Bauherren in seinem umstrittenen Urteil vom 16. März 2006 Einschränkungen für den Nachtflug und verschärfte Auflagen für den Lärmschutz auf. Diese Auflagen flossen in das ergänzende Planfeststellungsverfahren vom Oktober 2009 ein.

Das hier Gesagte zeigt, am Ende handeln im laufenden Verfahren staatliche Stellen, die Bundesregierung, die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg und in ihrem Auftrag die Flughafenbetreibergesellschaft.

Die Art und Weise wie die Beauftragten der FBS den Betroffenen Haus- und Wohnungseigentümern entgegentreten ist nicht akzeptabel. Nicht nur das die in den jeweiligen Gutachten dargestellten Ergebnisse für die Lärmschutzmaßnahmen nicht nachvollziehbar sind, sie gipfeln dann auch noch in der Forderung an die Betroffenen auf alle weiteren Ansprüche gegenüber der FBS in Lärmschutzfragen zu verzichten. Wir können hier nur raten, bloß nicht unterschreiben.

Der hier vorliegende Antrag greift genau an dieser Stelle und findet deshalb unsere Zustimmung.

Wir wollen eine transparente Einzelfallprüfung bzw. zusammengefasst nur bei absoluter Gleichartigkeit der Betroffenheit!

Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger verstehen auf welcher Grundlage und mit welchem Ergebnis welche Maßnahme an ihren Häusern durchgeführt wird!

Wir wollen, dass im Zweifelsfall zugunsten der Betroffenen entschieden wird!

Wir wollen, dass den Bürgerinnen und Bürgern nicht auch noch Kosten entstehen!

Dies alles zu gewährleisten ist eigentlich Aufgabe des Bauherren und in seinem Auftrag der FBS. Es ist die Pflicht der Bundesregierung und der Landesregierungen von Berlin und Brandenburg die FBS anzuweisen in oben genanntem Sinne mit den Bürgerinnen und Bürgern und den betroffenen Kommunen zusammenzuarbeiten.

Sie erfüllen diese Pflicht nicht, darum werden wir mit anderen einspringen, wir werden gemeinsam eine sach- und fachgerechte Beratung der Betroffenen gewährleisten und finanzieren. Damit diese ihr Recht zur Not auch einklagen können.

Aber auch der Kreis mit seinem angespannten Haushalt sollte nicht so einfach auf dieses Geld verzichten sondern wo auch immer politisch oder haushalterisch diese Position als offene Forderung gegenüber den Eigentümern des Flughafens geltend machen. Die Musik haben sie bestellt, nun sollten sie auch zahlen.


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