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Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, Mitglied des Landtages

Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg MdL

Neues Verfassungsschutzgesetz beschlossen

In einer mit Spannung erwarteten namentlichen Abstimmung hat der Landtag ein neues Verfassungsschutzgesetz beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden Schlussfolgerungen aus den Erkenntnissen des NSU-Untersuchungsausschusses gezogen. Deshalb gibt es strengere Regelungen zum Einsatz von V-Leuten. Besonders die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes wird erheblich gestärkt. Dazu gehört insbesondere die Einrichtung einer Stelle eines Bevollmächtigten, die sozusagen die Geschäftsstelle der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) sein wird. Künftig können auch Mitarbeitende der Fraktionen in die Arbeit der PKK einbezogen werden. Es wird eine Whistle-Blower Regelung eingeführt, die sehr weit geht. Mit der Einrichtung einer inneren Revision soll dazu die interne Kontrolle der Abteilung Verfassungsschutz verbessert werden.

In der Anhörung im Innenausschuss haben die Sachverständigen anerkannt, dass mit dem Gesetzentwurf Konsequenzen aus dem NSU-Skandal gezogen werden. Nach Änderungsanträgen der LINKEN ist u.a. ein Anwerbeverbot für Fraktionsmitarbeitende eingeführt und die Inanspruchnahme von Videoaufnahmen auf den öffentlichen Raum begrenzt worden. Für die LINKE ist der Gesetzentwurf ein Kompromiss, denn der Verfassungsschutz erhält mit dem IMSI- Catcher und der auf den öffentlichen Raum eingeengten Videoüberwachung mehr Befugnisse, allerdings unter der Voraussetzung einer verstärkten Kontrolle.

Zur Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/11537; zum Antrag in der Drucksache 6/10947; zum Mitschnitt der Rede


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