Neues aus dem Kreistag
Auf der Kreistagssitzung Ende September gab es wieder so einige berichtenswerte Dinge. Nachfolgend findet sich eine unvollständige Zusammenfassung.
Maritta Böttcher verabschiedet
In persönlichen Worten würdigte der Kreistagsvorsitzende unser Fraktionsmitglied Maritta Böttcher, die am 31. August 2025 ihr Kreistagsmandat niedergelegt hatte.
Maritta Böttcher war Kreistagsmitglied der ersten Stunde. Seit dem 20. Dezember 1993 war sie ununterbrochen Mitglied im Kreistag Teltow-Fläming und damit zuletzt die Dienstälteste im Kreistag.
Danny Eichelbaum sprach über Maritta Böttcher anerkennend und lobend: Weitblick und Stimme für soziale Politik zeichne sie aus, sie war und sei Herz und Stimme der Menschen der Region.
In dem Zusammenhang wurde Max Zauber als Nachrücker für Maritta Böttcher im Kreistag begrüßt.
Beigeordnetenwahlen
Die jetzige Erste Beigeordnete Kirsten Gurske (parteilos) geht Anfang nächsten Jahres in den Ruhestand, damit war die Stelle neu auszuschreiben.
Hierzu gab es ein ordentliches Bewerbungsverfahren. Hierzu gab es auch eine Sondersitzung des Kreistages im zurückliegenden Juli. Nach Bestenauslese wurde dem Kreistag dann von der Landrätin dann mit Michael Grunst (SPD) der beste Bewerber zur Wahl vorgeschlagen.
In geheimer Wahl erhielt Michael Grunst von 48 anwesenden Kreistagsmitgliedern 30 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen. Im ersten Wahlgang war eine absolute Mehrheit erforderlich, die bei 29 Stimmen liegt. Damit war Michael Grunst im ersten Wahlgang gewählt.
Die Ernennung des neuen Ersten Beigeordneten soll zum 01.02.2026 für die Dauer von acht Jahren erfolgen.
Bei der weiteren Beigeordnetenstelle warb die derzeitige Stelleninhaberin Dietlind Biesterfeld in einer kurzen Rede um das Vertrauen des Kreistages für eine zweite Amtszeit. Sie gab dabei eine Bilanz ihrer ersten Amtszeit und auch einen Ausblick auf aus ihrer Sicht kommende Aufgaben.
Der Kreistag hätte von der öffentlichen Ausschreibung (und dem damit automatisch folgenden Wahlgang zur Wiederwahl Frau Biesterfelds) absehen können. Für diesen Beschluss wäre die absolute Mehrheit des Kreistages erforderlich gewesen, also 29 Stimmen. Es gab jedoch nur 20 Ja-Stimmen dafür. Maßgebliche Nein-Stimmen gab es aus den Fraktionen der CDU/BV/FDP/VUB, der AfD und BVB/FW.
Damit war klar, dass eine öffentliche Ausschreibung dieser Beigeordnetenstelle erfolgen müsse und sich so die Wiederwahl der Beigeordneten vorerst erübrigt hatte.
Ausweichquartier für die Oberschule Ludwigsfelde
Die Vergabe zur Lieferung und Errichtung eines Ausweichquartiers für die Oberschule Ludwigsfelde musste aufgrund von Problemen mit dem früheren Auftragnehmer erneut vorgenommen werden.
Der Kreistag beschloss am 26.02.2024, die erforderliche Oberschule in Ludwigsfelde vorerst auf dem kreiseigenen Grundstück des Oberstufenzentrums Teltow-Fläming, Am Birkengrund zu errichten und die erforderlichen finanziellen Mittel für den Erwerb eines mobilen Schulbaus bereitzustellen.
Am 29.04.2024 wiederum beschloss der Kreistag dann die erforderliche Leistung zur Herstellung Lieferung entsprechender Raummodule an einen Auftragnehmer zu vergeben. Der besagte Auftragnehmer hatte jedoch Lieferschwierigkeiten und wurde nach mehrmaliger Nachfristsetzung daraufhin gekündigt.
Der Landkreis Teltow-Fläming schrieb daraufhin die Lieferung und Errichtung einer Raummodulanlage für die Oberschule Ludwigsfelde am Standort des Oberstufenzentrum Teltow-Fläming in Ludwigsfelde erneut aus und so befasste sich der Kreistag schon wieder mit der Vergabeentscheidung.
ÖPNV zur Pflichtaufgabe machen
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) stellt eine zentrale Säule der kommunalen Daseinsvorsorge dar. Dies wird bereits im Paragraf 1 des Regionalisierungsgesetzes des Bundes deutlich, wonach die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge gilt. Die Umsetzung dieser Aufgabe erfolgt durch das jeweilige Landesrecht.
Im Land Brandenburg ist der kommunale ÖPNV jedoch bislang lediglich als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte definiert (Paragraf 3 ÖPNV-Gesetz Brandenburg).
Es ist daher überfällig, eine Änderung dieser Rechtssituation zu initiieren. Eine Umwandlung der freiwilligen Aufgabe in eine Pflichtaufgabe ist rechtlich möglich und sachlich geboten. Es handelt sich dabei nicht um eine originär neue Aufgabe, sondern um die längst überfällige rechtliche Anerkennung ihrer Bedeutung. Denn die gegenwärtige Regelung führt zu einer landesweiten Ungleichbehandlung von Angebot und Qualität des ÖPNV. Diese hängen stark vom jeweiligen politischen und finanziellen Handlungsspielraum einzelner Kommunen ab. Das hat zur Folge, dass gleiche Lebensverhältnisse im Land nicht gewährleistet werden können.
Eine verbindliche Pflichtaufgabe mit landesweit geltenden Mindeststandards würde dieser Entwicklung entgegenwirken und die Last der Verantwortung gerechter verteilen. Den entsprechenden Beschlussvorschlag nahm der Kreistag einstimmig an.
Hoffentlich erinnern sich daran auch die Kreistagsmitglieder der SPD, die dem zustimmten und gleichzeitig im Landtag über die SPD-BSW-Koalition mitregieren …
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