Menschen mit Behinderungen ernstnehmen – jetzt!
Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Behindertenbeauftragten, der Landesbehindertenbeirat und andere Selbstvertreterorganisationen haben sich bereits klar positioniert: das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz muss novelliert werden. Sie alle haben ihre Kritikpunkte konstruktiv, konkret und transparent dargelegt. Der SPD-CDU-Grüne-Koalitionsvertrag gibt jedoch nicht mehr dazu her als: „es soll, sofern nötig, angepasst werden“.
Das ist zu wenig! Ebenso wenig akzeptieren wir ein „über die Legislaturperiode hinweg“, denn die Menschen mit Behinderungen haben jetzt ein Recht darauf, in ihren berechtigten Forderungen ernstgenommen und in die Prozesse einbezogen zu werden. Sie haben jetzt einen Anspruch auf ihre Rechte. Zudem ist das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket zu evaluieren und fortzuschreiben. Das jetzige hat eine Laufzeit bis 2021, sodass auch hier eine Evaluation und ein partizipativer Fortschreibungsprozess nicht lange auf sich warten lassen kann.
Zum Antrag: Drucksache 7/361; zum Mitschnitt der Rede.
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