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Landtagsmehrheit von SPD und CDU dagegen

Zur Aufforderung des CDU-Kreisvorsitzenden, Herrn Eichelbaum an den Brandenburger Landtag, für einen Ausgleich des Wegfalls der Förderung der Grund- und Kleinzentren zu sorgen, erklärt die hiesige Landtagsabgeordnete und Kreisvorsitzende der LINKEN, Kornelia Wehlan:

Die Forderung von Herrn Eichelbaum für einen Ausgleich des Wegfalls der Förderung von Grund- und Kleinzentren zu sorgen, unterstütze ich sehr. Leider wurden diverse Anträge der LINKEN dazu im Landtag Brandenburg durch SPD und CDU abgelehnt. Es gibt gegenwärtig keine Mehrheit im Landtag, um dem weiteren Auseinanderdriften der Finanzkraft der Kommunen zwischen dem Metropolenraum um Berlin und den äußeren ländlichen Flächengemeinden mit schrumpfender Bevölkerungszahl Einhalt zu gebieten. In einer Linie mit dem Leitbild der Landesregierung nur noch „Stärken zu stärken“, kürzte die Regierungsmehrheit im Landtag die erforderlichen Mittel im Landeshaushalt gegen unsere Stimmen. Selbst unser Änderungsantrag mindestens für einen  Übergangszeitraum zu sorgen, fand keine Mehrheit. Erst wird Feuer gelegt und dann wundert man sich, wenn es brennt.

Eine Neuordnung der Kommunalfinanzierung ist notwendig! Dabei geht es nicht darum, die Fähigkeit leistungsstarker Kommunen zu reduzieren, sondern um eine Ausgleichsfunktion für ländliche Teilräume zu schaffen, damit vorhandene Potentiale überhaupt genutzt und dann auch gestärkt werden können.
Durch eine Konzentration der vorhandenen Mittel und Programme auf politische, soziale und wirtschaftliche Schwerpunkte, muss den großen und weiter zunehmenden regional unterschiedlichen Problemlagen Rechnung getragen werden. Und das trotz begrenzter finanzieller Ressourcen. Doch dazu  muss sowohl der Anteil der Kommunen an den Einnahmen des Landes von zur Zeit 20 Prozent auf 23 Prozent erhöht (im Vergleich mit anderen Ländern viel zu gering) als auch die Streichung von 50 Mio. Euro im geltenden Finanzausgleichsgesetz rückgängig gemacht werden.
 

Vielleicht gibt es Bewegung, wie schon auf Kreisebene, dass Anträge der LINKEN im Wahljahr eine neue Auferstehung durch die Regierungsfraktionen erfahren. Angesichts der Probleme für die betroffenen ländlichen Gemeinden, wie beispielsweise die Städte Trebbin, Baruth und Dahme wäre es allemal notwendig.


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