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Ben Gross
Kathrin Dannenberg

Kathrin Dannenberg, Mitglied des Landtages

Kitarechts-Reform fortsetzen!

Zu hohe Kita-Beiträge, unklare Rechtsansprüche und Leistungen, intransparente Betriebskosten. Das ist die Situaion, in der rund 180.000 Kinder an fast 2.000 Kitas in Brandenburg betreut werden. Sie erscheint vielen Eltern, aber auch Trägern und Fachkräften verworren und ungerecht. Die Koalition aus SPD, CDU und Grünen hatte deshalb 2019 eine Kitarechts-Reform versprochen. Doch statt sie auf den Weg zu bringen, wurde die Reform dieses Frühjahr gestoppt und bis auf Weiteres vertagt. Unhaltbar, findet die Linksfraktion, und beantragt, dass es weitergeht.

Im Land Brandenburg werden aktuell ca. 183 000 Kinder in über 1.940 Kindertagesstätten sowie Horten und zusätzlich über 4.000 Kinder in Tagespflegeeinrichtungen betreut. Das Kitarecht muss transparent und praxistauglich sein. Die Konflikte der vergangenen Jahre um Versorgungs- und Rechtsansprüche, unklare Betriebskosten und Elternbeiträge haben zu großer Frustration geführt. Sie haben gezeigt, dass das jetzige Kitarecht nicht mehr zeitgemäß ist. Es muss reformiert werden.

Deshalb hat es in den letzten zweieinhalb Jahren einen umfassenden Beteiligungsprozess gegeben, in den Elternvertreter*innen, Kommunale Spitzenverbände, Jugendämter und Träger der Kindertagesbetreuung eingebunden waren. Da die Berichte und Fachgutachten vorliegen, könnte nun am neuen Gesetz gearbeitet werden - doch die SPD-Ministerin hat den Reformprozess am 30. März 2022 gestoppt.

Das wurde mit der Stellungnahme des Landkreistages begründet, der erklärt hatte, dass die für die Begleitung und Umsetzung der Reform notwendigen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen. Das hätte längst zwischen Land und Kommunen geregelt werden müssen, das können wir nicht akzeptieren! Dafür setzt sich die Linksfraktion gemeinsam mit dem Landeskitaelternbeirat, der LIGA der freien Wohlfahrtspflege, Verdi und weiteren Verbänden und Partnern ein.

Deshalb sind wir am 18. Mai auf die Straße gegangen, deshalb der Antrag im Landtag. Denn der jetzige Zustand würde die Konflikte nur verlängern. Der Beteiligungsprozess hat viel Mühe gemacht, seine Resultate müssen jetzt in einen Gesetzentwurf eingehen. Wir können uns damit keine Zeit mehr lassen, ein Inkrafttreten des Gesetzes muss bis zum August 2024 möglich sein.

Zum Antrag, zum Mitschnitt der Rede.


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