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Jannis Hutt
Anke Domscheit-Berg

Anke Domscheit-Berg, Mitglied des Bundestages

Kinderschutz und Privatsphäreschutz sind vereinbar!

Der Schutz der Privatsphäre klingt für viele Menschen sehr abstrakt, aber tatsächlich ist er eine Voraussetzung für ein Leben in Freiheit, denn wer überwacht wird, ist nicht frei. Fragt man Freund*innen, Arbeitskolleg*innen oder Verwandte, ob sie es okay fänden, wenn der Ortspolizist dauerhaft einen Schlüssel zu ihrer Wohnung hätte und damit öfter mal unangemeldet diese Wohnung betritt, auch wenn man gar nicht zuhause ist, nur um nachzusehen, ob man auch wirklich keine Leiche im Keller hat, würde wohl jeder antworten, dass diese Idee abstoßend sei. Auch die Vorstellung, eine Amtsperson könnte (wie früher die Staatssicherheit) nach Gutdünken mal eben private Briefe in einem Hinterstübchen der Post öffnen, nur um nachzulesen, ob auch nirgendwo von geplanten Straftaten die Rede ist, dürfte jedem Durchschnittsmenschen als unvereinbar mit unserer Verfassung einleuchten.

Aber immer dann, wenn es um die Wahrung unserer Privatsphäre im digitalen Raum geht, fällt es vielen Menschen – Politiker*innen aber auch unseren Freund*innen, Arbeitskolleg*innen und Verwandten – viel schwerer zu verstehen, wo die Privatsphäre unverhältnismäßig verletzt wird. Sie sagen dann: »wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten«. Aber trotzdem fänden sie es nicht okay, wenn der Ortspolizist den Karton mit den Liebesbriefen unter ihrem Bett hervorzieht und darin herumliest – auch wenn dabei keine Leiche im Keller erwähnt wird und sie daher »nichts zu befürchten« hätten.

Leider haben Regierungen und Konzerne ein Interesse daran, möglichst viel über die Menschen zu wissen, aus falsch verstandenen Sicherheitsinteressen, Profitgier oder aus Kontroll- und Machtbedürfnissen. Immer wieder müssen Grundrechtsaktivist* innen auf die Barrikaden gehen, um derartige Auswüchse zu bekämpfen und zu verhindern. Aktuell kämpfen wir gegen einen geplanten Grundrechtseingriff der Europäischen Kommission, die eine sogenannte »Chatkontrolle« einführen will. Dahinter verbirgt sich die anlasslose Überwachung jeglicher Kommunikation über Messenger (wie z. B. Whatsapp, Signal oder Telegram), mit dem Ziel, alle Nachrichten durch elektronische Filter zu durchsuchen, um mögliche Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern aufzudecken. Das klingt zwar ehrenwert, ist aber eine ganz schlechte Idee. Dazu muss nämlich die Verschlüsselung der Nachrichten rückgängig gemacht werden und damit werden alle Nachrichten potenziell lesbar für Dritte. Jede noch so private Kommunikation, jeder Streit, jede Liebeserklärung, jedes peinliche Foto ist nicht mehr geschützt.

Und wenn jemand in der Familien-Whatsapp-Gruppe ein Foto vom planschenden Dreijährigen postet, kann das Bild des Nackedeis schnell mal als Verdachtsfall bei der Polizei landen – was die intimste Privatsphäre von Kindern verletzt und wobei Unschuldige schlimmster Straftaten verdächtigt werden. Den tatsächlichen Opfern sexualisierter Gewalt hilft man mit der Chatkontrolle nicht einmal, dazu braucht es z. B. besser ausgestattete Jugendsozialarbeit, mehr Aufklärung von Eltern, Betreuer* innen und Kindern, besser qualifizierte und ausgestattete Ermittlungsund Strafverfolgungsbehörden, die seit Jahren völlig überlastet sind mit der Verfolgung bereits vorliegender Verdachtsfälle. Es braucht mehr Opferhilfe und psychosoziale Betreuung, es braucht mehr ernsthaften Kinderschutz schon im analogen Leben. Mit Überwachung jeglicher Handy-Chats verletzt man ein elementares Grundrecht, ohne Kinder besser zu schützen. Deshalb setze ich mich auf Bundesebene und unsere Abgeordneten in Brüssel dafür ein, dass diese Regelung verhindert wird und Kinder auf besser geeignete Weise geschützt werden.


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