Kein Anlass für ein Diszipinarverfahren gegen die Landrätin
Gegen Ende des letzten Jahres gab es in der Presse Berichte zu einem „Disziplinarverfahren gegen die
Landrätin“. Schon Damals war das nur die hlabe Wahrheit, denn es gab zu dem Zeitpunkt lediglich einen Antrag auf ein solches Verfahren. Und das auch nur von einem einzelnen (!) Gemeindevertreter einer Gemeinde.
Trotzdem war das mögliche Verfahren zu prüfen. Und hierbei war übrigens nicht der Kreistag oder die untere Kommunalaufsicht in der Verantwortung, sondern einzig und allein das zuständige Ministerium des Innern und für Kommunales in Potsdam.
Nun liegt das Ergebnis vor. Das Landesministerium als zuständige Disziplinarbehörde der Landrätin sieht nach Prüfung der Fakten „keinen Grund“ zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Punkt.
Der besagte Gemeindevertreter will mittlerweile übrigens Bürgermeister in seiner Gemeinde werden. Da wird größtmögliches Rampenlicht wohl gebraucht.
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