
Für Menschen statt Profite – wir wollen die Ausweitung des Enteignungsgesetzes!
Der Schock saß tief, als im vergangenen Corona-Winter über 100 Bewohner*innen der Josephinenwohnanlage in der Potsdamer Burgstraße eine Kündigung erhielten. Schnell organisierte sich die Zivilgesellschaft in Solidarität mit den Senior*innen. Es wurden Beratungsangebote geschaffen, die Initiative „Burgstraße bleibt" gegründet, Unterschriften in Onlinepetitionen gesammelt und vor allem immer wieder die Möglichkeiten des politischen Vorgehens der Stadt und des Landes anhand diverser Anträge diskutiert.
Doch schnell mussten wir feststellen, dass es an einem rechtlichen Hebel fehlt, um das skandalöse und unsoziale Verhalten der MK-Kliniken ein für alle Mal zu unterbinden und das Wohnhaus zu vergesellschaften. Neben dem viel zu löchrigen Zweckentfremdungsverbot, das die Vermietung von Wohnraum als Ferienappartements und Leerstand eigentlich unterbinden soll, liegt das vor allem am Brandenburgischen Enteignungsgesetz. Denn im Unterschied zum konservativen Bayern sieht Brandenburg keine Enteignungen zum Erhalt und Ausbau von Sozialinfrastruktur vor.
Das wollen wir als Linksfraktion ändern und beantragten daher im Novemberplenum des Landtages die Erweiterung der Enteignungsmöglichkeiten zum Zweck der Sozial- und Wohlfahrtspflege, der Bildungs-, Kultur-, Sport- und Wissenschaftslandschaft, sowie zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum. Diese Erweiterungen sind zwingend notwendig, weil wir überall in Brandenburg eine Zunahme von Nutzungskonflikten beobachten. Sowohl in den wachsenden Kommunen, in denen Flächen für den Kita- oder Schulbau fehlen, als auch in schrumpfenden Kommunen, in denen zunehmender Leerstand die Attraktivität von Innenstädten mindert. Für genau solche Fälle müssen wir die Kompetenzen der Kommunen erweitern, um in Konfliktfällen das Gemeinwohl verteidigen und nicht vor Spekulant*innen und deren Profitinteressen kapitulieren zu müssen.
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