Ergebnisse des NSU-Untersuchungsauschusses
Rechtsextremer Terrorismus ist in Deutschland längst wieder Realität, wie der 2011 aufgeflogene NSU deutlich macht. Im brandenburgischen Untersuchungsausschuss, dessen Abschlussbericht heute vom Parlament zur Kenntnis genommen wurde, haben wir daher mit voller Kraft mitgearbeitet. Zu unseren wichtigsten Erkenntnissen zählen:
- Der brandenburgische Verfassungsschutz hat Ende September 1998 die Ergreifung des späteren NSU-Trios erschwert.
- Das nachrichtendienstliche Mittel der V-Leute ist nicht grundrechtskonform einsetzbar und wiegt im Nutzen nicht die damit erzeugten Nachteile auf.
- Die rechtsfehlerhafte und bemüht einseitige Auslegung der Begriffe „Quellenschutz“ und „Staatswohl“ waren Auslöser der Blockadehaltung des brandenburgischen Innenministeriums beim NSU-Prozess vor dem OLG München im Jahre 2014.
- Die untersuchten Skandale rechter V-Männer im Zeitraum 1994 bis 2005 waren durch systematische Rechtsbrüche und die Begehung von erheblichen Straftaten durch Verfassungsschutzbeamte geprägt.
Zur Zusammenfassung des LINKEN-Sondervotums (4 Seiten); zum kompletten LINKEN-Sondervotum (44 Seiten); zum Abschlussbericht in der Drucksache 6/11485 (3283 Seiten); zum Mitschnitt der Rede
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