Die Corona-Krise und das Grundrecht auf Arbeit
Nach den Schrecken des vom deutschen Faschismus, Italiens und Japans ausgelösten 2. Weltkrieges wurde am 10.12.1948 in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als rechtlich nicht bindende Resolution der UN-Generalversammlung verkündet.
Art. 23 regelt das Recht auf Arbeit: »Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit [...]«. In der Verfassung der DDR wurde dieses Grundrecht in Art. 24 geregelt und in der Praxis verwirklicht: »Jeder Bürger der DDR hat das Recht auf Arbeit. Er hat das Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freie Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation [...]«
Die BRD hat die UN-Resolution zwar ebenfalls unterzeichnet, jedoch ein Grundrecht auf Arbeit nie im Grundgesetz verankert. Dies ist be- gründet im kapitalistischen Wirtschaftssystem, das auf Privateigentum an Produktionsmitteln basiert. Der Staat ist deshalb außer Stande jeder Bürgerin und jedem Bürger ein einklagbares Recht auf einen Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Gesellschaftliche Widersprüche zwischen staatlichen Verordnungen zum Schutze der Bürger*innen in der Corona-Krise, die teilweise einem Berufsverbot gleich kommen, und der nicht vorhandenen staatlich garantierten Absicherung der Werktätigen und Selbstständigen zeigen deutlich die Schwächen des kapitalistischen Wirtschaftssystems.
Aufgrund der Tatsache, dass in Ostdeutschland nach 1990 die Kernindustrien der DDR im Wesentlichen zerstört und nie wieder durch neue Strukturen aufgebaut wurden, basieren heute die produzierenden Bereiche hauptsächlich auf kleine bis mittelständische Betriebe sowie »verlängerten Werkbänken« internationaler Konzerne. München hat die Entwickler, wir haben die Leiharbeiter! Die Gefahr, dass sich besonders in unserem Landesteil der Abbau zahlreicher Arbeitsplätze z.B. durch die Corona-Krise, wiederholen könnte, ist sehr groß.
Wir sollten uns deshalb eines unserer Kernziele erinnern: Aktiv für den Aufbau des Demokratischen Sozialismus zu werben. Dieser ist sogar nach dem Grundgesetz der BRD möglich; mit einer kleinen, folgenschweren Ergänzung. Das Grundrecht auf Arbeit für jede Bürgerin und jeden Bürger, mindestens aber auf soziale Sicherheit.
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