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Dr. Gerd Wiegel

Die AfD im Bundestag - ein Rückblick auf die aktuelle Sitzungswoche

Die aktuelle Verschärfung der Corona-Lage macht sich auch im Bundestag bemerkbar. Die Maskenpflicht in den Gebäuden und auch im Plenarsaal (außer am Platz und beim Reden) wird von der AfD als symbolpolitischer Kampf begriffen. Während befreundete oder von ihr goutierte Regierungsparteien in Ländern wie Österreich, Polen, Ungarn oder Großbritannien gleiche oder teils sehr viel weitergehende Maßnahmen beschließen, legt die AfD ein infantiles Verhalten an den Tag und freut sich, wenn ihre Abgeordneten es schaffen, ohne Maske bis zum Mikro zu gelangen.

Inhaltlich setzt sie nach wie vor auf Leugnung der Gefahr – wider besseres Wissen, wie zu vermuten steht. In einem Antrag „Für eine Kindheit ohne Abstand und Maske – Das Kindeswohl bei allen Corona-Maßnahmen prüfen“ behauptet ihr Abgeordneter Martin Reichardt: „Weltweit gibt es keine wissenschaftliche Studie, die nachweist, dass das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes einen positiven Einfluss auf den Verlauf der sogenannten Coronapandemie hat.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 182. Sitzung, S. 22881). Ein kurzer Blick ins Internet zeigt, dass es sehr wohl solche Studien gibt: https://www.tagesschau.de/inland/corona-masken-schutz-studie-101.html

Aber tatsächlich geht es der AfD nicht um Corona oder die Gesundheit der Bevölkerung, sondern um einen weiteren Baustein ihrer antisemitisch grundierten Erzählung von der Herrschaft einer verschworenen Elite, die Corona für ihre Zwecke nutzt. In der Debatte zu einem Antrag der LINKEN zur besseren Entlohnung der Bediensteten im öffentlichen Dienst – den die AfD mit Verweis auf Marktwirtschaft und Freiheit der Tarifparteien selbstredend ablehnt – führt der Abgeordnete Martin Sichert diese Argumentation erneut vor. Zunächst rückt er den LINKEN-Vorschlag zur besseren Bezahlung der Beschäftigten in die Nähe des Sozialismus, den er mit dem Nationalsozialismus gleichsetzt: „Und die Unverfrorenheit, mit der Sie hier gemeinsam Freiheit und Wohlstand vernichten, um dem Traum des absoluten Sozialismus näherzukommen, ist tatsächlich unfassbar. Nicht nur ich, sondern auch viele Mitbürger fühlen sich inzwischen an 1933 erinnert.“ Gleich danach vergleicht er die Corona-Politik mit dem Ermächtigungsgesetz der Nazis: „Im Frühjahr hat man eine Notlage ausgerufen, mit der man über Verordnungen alle Grundrechte außer Kraft setzen kann. Nach Aussage von Herrn Drosten gibt es aktuell Überlegungen, diese Notlage auf ewig zu verlängern. Spätestens wenn das geschieht, gibt es keinerlei Unterschied mehr zwischen einer epidemischen Notlage nationaler Tragweite und Hitlers Ermächtigungsgesetz von 1933.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 183. Sitzung, S. 22994)

Während die AfD selbst gerne Vergleiche der aktuellen Politik mit dem historischen Faschismus nutzt, spricht sie sich gegen die weitere öffentliche Erinnerung an die Schrecken der NS-Zeit aus. In der Debatte zu einem Dokumentationszentrum zum NS-Vernichtungskrieg, das die AfD nicht ablehnen kann, dem sie aber auch nicht zustimmen will, denunziert Marc Jongen für die AfD die Erinnerung an die Naziverbrechen als „Sündenstolz“: „Dennoch können wir dieser neuen Erinnerungsstätte neben den vielen bereits bestehenden auch nicht zustimmen. Das hat zunächst mit einem Unbehagen zu tun, das aus den Untertönen dieses Antrags aufsteigt. Die minutiöse Aufzählung der deutschen Untaten mit den vielen Superlativen und Horrorbegriffen, von der ‚Monstrosität der NS-Verbrechen‘ über den ‚Vernichtungskrieg‘ bis hin zu der deutschen ‚Tätergesellschaft‘ im Dritten Reich, lassen an ein Wort des Philosophen Hermann Lübbe denken, der vom ‚Sündenstolz‘ der Deutschen sprach. (…) Doch mit Sündenstolz, der bis zum Selbsthass reicht, wäscht man sich nicht von den historischen Sünden rein, sosehr man sich auch durch hypermoralisches Büßertum vor Gott oder der Geschichte selbst zu rechtfertigen trachtet, werte Kollegen.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 184. Sitzung, S. 23142) Der konservative Philosoph Hermann Lübbe war es, der in den 1980er Jahren das „kommunikative Beschweigen“ der NS-Vergangenheit in der Nachkriegszeit lobte. Ginge es nach Jongen und der AfD, würde dieses „Beschweigen“ auch heute noch den Umgang mit dieser Vergangenheit kennzeichnen.

Antifeminismus ist ein weiteres ideologisches Steckenpferd der AfD. In dieser Woche konnte ihn Beatrix von Storch in einer Debatte zur Erhöhung des Frauenanteils im Bundestag ausleben. Die AfD lehnt alle Vorschläge für eine solche Erhöhung ab und betrachtet Vorschläge dazu als „Ausguss radikalfeministischer Ideologie.“ Die Behauptung, es gäbe keine Gleichberechtigung, sei „ideologisch bedingter Realitätsverlust“, denn „Männer und Frauen sind in Deutschland gleichberichtigt, und zwar zu 100 Prozent.“ (Ebd., S. 23184) Die Anträge zum Thema seien ein „Hoch auf den Geschlechterkollektivismus, ein Fußtritt für die bürgerliche Freiheit und ein Schlag ins Gesicht der Demokratie.“ (Ebd., S. 23185)

Nicht selten stellt sich die AfD mit ihrer ideologischen Verbohrtheit selbst ein Bein. So auch bei der wiederholten Inszenierung als Autofahrerpartei. In einer Aktuellen Stunde zum Thema Autobahnausbau wirft Dirk Spaniel Grünen und LINKEN vor: „In dem Staat, den Sie von den Grünen wollen, werden 86 Prozent des Güterverkehrs auf der Schiene abgewickelt, und nur 10 Prozent entfallen auf den Straßenverkehr. Das ist doch Ihre Wunschvorstellung und übrigens auch die der Linken. Und das wundert mich überhaupt nicht. Das sind nämlich die Zahlen der Verteilung des Güterverkehrs in der DDR 1989. Genau dahin wollen Sie zurück, in eine neue DDR (…).“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 182. Sitzung, S. 22857) Selbst jeder AfD-Autofahrer dürfte sich über die endlosen LKW-Schlangen auf den Autobahnen ärgern und würde eine Güterverkehrsverteilung wie in der DDR als Paradies bejubeln. Zuviel Antikommunismus macht halt blind.

Sozialpolitisch steht die AfD nach wie vor klar auf der Seite von Kapital und Wirtschaft und gegen die Interessen der abhängig Beschäftigten. Die europäische Sozialcharta wird von ihr gerade mit Verweis auf die darin festgeschriebenen Rechte der Beschäftigten abgelehnt. Norbert Kleinwächter behauptet: „Dieses Dokument schreibt umfangreiche Rechte fest, die den Interessen der deutschen Arbeitnehmer zuwiderlaufen.“ Was läuft nach Ansicht der AfD den Interessen deutscher Arbeitnehmer zuwider? „Da gibt es das Recht auf Arbeit – das kennen wir aus der DDR –, das Recht auf Wohnen, das Recht eines jeden Bürgers eines Vertragsstaates auf Erwerbstätigkeit in einem anderen Land, genauso wie das Recht aller Bürger der Vertragsstaaten auf Zugang zu Sozialsystemen in einem anderen Land.“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 183. Sitzung, S. 23070) Natürlich ist es vor allem das Recht zur Mobilität, dass die AfD stört – womit der Hinweis auf die DDR in einem ganz neuen Licht erscheint.

Für die AfD ist der ausländische Beschäftigte der Feind, mit dem sie vom Blick aufs Kapital ablenken will. „Wir werben Fachkräfte an, die bereit sind, die Jobs, die es hier gibt, für 1.000 bis 1.500 Euro weniger im Monat zu machen“ (Ebd., S. 22958), so René Springer in einer Debatte zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Nicht die Unternehmen, die Dumpinglöhne zahlen, werden von der AfD kritisiert, sondern diejenigen, die ganz unten stehen. Perfider wird das noch, wenn Migrantinnen und Migranten nur noch als finanzielle Lasten dargestellt werden, so wie es die AfD in ihrer Großen Anfrage „Die fiskalischen Lasten der Zuwanderung“ tut. Humanität wird in Kosten umgerechnet und Einheimische gegen Hinzugekommene ausgespielt: „Immer mehr Altdeutsche buckeln für immer mehr Neudeutsche. Auf der einen Seite Kinder- und Altersarmut, auf der anderen Seite kinderreiche alimentierte Großfamilien“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 184. Sitzung, S. 23198), so Stefan Keuter von der AfD. Zurecht bezeichnete Helge Lindh von der SPD das als „schleichendes Gift.“

Alle Debatten können hier nachgelesen werden:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19182.pdf

https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19183.pdf

https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19184.pdf


Dr. Gerd Wiegel ist Referent der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag.


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