Das neue Polizeigesetz: Ein Kompromiss für Bürgerrechte und Sicherheit
In den vergangenen Monaten gab es zum umstrittenen Polizeigesetz intensive Debatten, in der Fraktion, in der Partei, mit der SPD und im Landtag. Dabei haben wir es uns nicht leicht gemacht.
Wir haben in der Koalition immer auf eine verantwortungsbewusste Abwägung zwischen Sicherheit und persönlicher Freiheit gedrängt und den möglichen Eingriff in Bürgerechte auf ein zwingend notwendiges Maß begrenzt. Die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung war begleitet von Protesten und Aktivitäten des Bündnisses gegen das Polizeigesetz. Besondere Kritikpunkte waren die Übertragung geheimdienstlicher Befugnisse auf die Polizei, bezogen auf die Quellen-TKÜ, oder befürchtete Eingriffe in das Versammlungsrecht. Diese haben wir sehr ernst genommen und im Gesetz berücksichtigt.
Mit einer ganzen Reihe von Änderungen haben wir den Gesetzentwurf aus unserer Sicht rechtssicherer gemacht und die vorgesehenen Eingriffsbefugnisse so ausgestaltet, dass ein Missbrauch ausgeschlossen ist. Die wichtigste Änderung ist die Streichung der Quellen-TKÜ und der damit verbundenen Regelungen zum geheimen Betreten und Durchsuchen von Wohnungen. Besonders die technischen und gesellschaftlichen Risiken und die kritischen Hinweise in der Anhörung zur Verfassungsgemäßheit haben uns bewogen, auf dieser Streichung zu bestehen.
Wir haben weiter die Schleierfahndung erheblich eingegrenzt und die Möglichkeit zur Verhängung von Meldeauflagen mit den Streichungen des Bezugs zum Versammlungsgesetz deutlich beschränkt. Wesentlich verändert wurde auch der jetzt mögliche Einsatz von sogenannten Bodycams. Diese sollen nicht nur Mittel zur Eigensicherung von Polizisten sein, sondern auch zur Dokumentation von Polizeieinsätzen dienen. Zudem stellen wir eindeutig klar, dass der Einsatz von Bodycams in Wohn- und Nebenräumen sowie im Zusammenhang mit Berufsgeheimnisträgern ausgeschlossen ist. Dazu sind die Aufzeichnungen verschlüsselt und manipulationssicher aufzubewahren und ihre Verwendung bedarf einer richterlichen Entscheidung.
Mit den verschiedenen Änderungen ist ein Polizeigesetz am Mittwoch verabschiedet worden, zu dem man vor dem Hintergrund der Situation in unserem Land sagen kann, es ist ein Gesetz mit dem öffentliche Sicherheit besser gewährleistet werden kann, ohne dass die Freiheitsrechte aufgegeben werden.
Unsere Fraktion stimmte der Änderung mehrheitlich zu, ein Abgeordneter enthielt sich, eine Abgeordnete stimmte gegen das Gesetz.
Zur Beschlussempfehlung: Drucksache 6/10825; zum Mitschnitt der Rede; zum Videostatement
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