Bundesteilhabegesetz: Betroffene aus dem Bittstellerstatus holen
Selten ist ein Gesetz so umstritten und umkämpft gewesen wie das Bundesteilhabegesetz. Dieses soll die Leistungssysteme für Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention reformieren, das heißt: mehr Selbstbestimmung in einer zu schaffenden inklusiven Gesellschaft. Bei der zugrundeliegenden Konvention handelt es sich um eine der wenigen Menschenrechtskonventionen, wie die Kinderrechtskonvention, die Frauenrechtskonvention oder die Antifolterkonvention, die niemand jemals infrage stellen würde.
Mit der Erarbeitung des Ausführungsgesetzes zu diesem Bundesteilhabegesetz wird also ein sehr hohes Ziel verfolgt, welches im gesamten Gesetzgebungsverfahren nicht aus dem Blick geraten darf. Demgegenüber steht das Ziel, die Ausgabendynamik nicht zu verändern bzw. zu erhöhen. Hier scheint der Spagat gelingen zu müssen, die Rechte der Menschen mit Behinderungen zu erweitern, ohne aber das Leistungsspektrum zu verbessern. Dieses kann nur durch passgenauere und individuellere Lösungen erfolgen. Wir werden kein Gesetz akzeptieren, wo die Menschen mit Behinderungen im Bittstellerstatus verbleiben und erforderliche Leistungen schlimmstenfalls nur nach Kassenlage erhalten. Wir wollen ein Gesetz, wo landeseinheitliche Standards garantiert werden.
Diana Bader, behindertenpolitische Sprecherin
Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/9502; zum Mitschnitt der Rede
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