Brandenburg schafft Straßenausbaubeiträge ab
Der Landtag hat die Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge angenommen. Aufgrund der bundesweiten Diskussion um die Abschaffung von Straßenbaubeiträgen hat die Linksfraktion mit der SPD bereits im Mai 2018 einen Bericht der Landesregierung mit Vorschlägen für bürgerfreundliche Lösungen in Brandenburg angefordert. Er sollte Grundlage für die weiteren Diskussionen und das weitere Vorgehen sein.
Die jetzt angenommene Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!" mit mehr als 100.000 Unterschriften hat dabei noch einmal gezeigt, dass viele Bürgerinnen und Bürger die Straßenbaubeiträge ablehnen. Zeitgleich wurde jetzt der entsprechende Gesetzentwurf im Plenum beraten. Die Linksfraktion steht damit zu ihrer Zusage, die sie im Februar gegeben hat. Mit dem Gesetzentwurf sollen Straßenbaubeiträge zum 1. Januar 2019 rückwirkend abgeschafft werden, wenn die Maßnahme nach diesem Stichtag fertiggestellt und abgenommen worden ist.
Zum Ausgleich für die entfallenden Straßenbaubeiträge sollen den Kommunen noch in diesem Jahr mehr als 31 Mio. Euro in Form einer Pauschale zur Verfügung gestellt werden. Grundlage dafür ist nicht die Einwohnerzahl, was zumindest auch eine Überlegung wert war, sondern die Länge der gemeinde-eigenen Straßen. Wenn Kommunen mit dieser Summe nicht auskommen sollten, können sie im Wege der Einzelabrechnung zusätzlichen finanziellen Bedarf geltend machen. Die Anhörung zum Gesetzentwurf soll am 6. Mai stattfinden und der Gesetzentwurf nach Beratung im Innenausschuss in der Juni-Sitzung des Landtages rückwirkend zum 1. Januar in Kraft gesetzt werden.
Es ist absehbar, dass nicht alle damit zufrieden sein werden. Dass Grundstückseigentümer, die für Straßenbaumaßnahmen in den vergangenen Jahren Beiträge gezahlt haben, sich jetzt benachteiligt fühlen. Trotzdem ist der Gesetzentwurf ein großer Schritt, den man nicht kleinreden sollte. Der Landeshaushalt übernimmt zusätzliche und dauerhafte Verpflichtungen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger.
Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/10943; zum Mitschnitt der Rede.
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