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Befürchtungen bestätigt

Zur heutigen Anhörung „Schlussfolgerungen aus dem Urteil des OVG Berlin – Brandenburg vom 12. Dezember 2007“ des Innenausschusses und des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz erklärt die Landtagsabgeordnete und hiesige Kreisvorsitzendeder LINKEN, Kornelia Wehlan:

Alle Befürchtungen zum umfassenden Rückgriffsrecht auf Altanschlüsse haben sich mit der heutigen Anhörung im Landtag bestätigt. Betroffen sind Bürger, Wohnungsunternehmen, Gewerbetreibende – eben alle, die über Altanschlüsse verfügen. Und das gilt leider auch für die Versorgungsgebiete, die in der Annahme sind, über eine rechtswirksame Satzung zu verfügen, wie die Vertreterin des Gemeinde- und Städtebundes bestätigte. Der Grund ist die Änderung des Kommunalentlastungsgesetzes von 2003 wo durch die Landtagsmehrheit von SPD und CDU die Verjährungsfrist aufgehoben wurde. Ein nicht zu vermittelnder Akt, wenn man bedenkt, dass die alten DDR-Wasser- und Abwasseranlagen nach der Wende unentgeltlich an die neuen Verbands- bzw. Versorgungsstrukturen übertragen wurden und auch Altanschlüsse über Zins- und Tilgung für Neuinvestitionen durch den Gebührenbescheid seit 1990 zur Finanzierung herangezogen werden. Gefordert ist eine landesgesetzliche Regelung die Rechtssicherheit schafft, um das Rückgriffsrecht vor dem 3.10.1990 auszuschließen und das umgehend.


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