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Dr. Kirsten Tackmann, Mitglied des Bundestages

Boden ohne Bauern? Nicht mit der LINKEN!

Am 5. März fand auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die Fachtagung „Boden ohne Bauern?“ statt, die sich dem brisantem Bodenthema widmete und Fragen diskutieren sollte, wie die Preisentwicklung der Ressource Boden und deren Auswirkungen auf Landwirtschaftsbetriebe, der drohende Flächenverlust durch Klimawandel und ob und wie das landwirtschaftliche Bodenrecht den Anforderungen unserer Zeit gerecht wird. Folgend Kirsten Tackmanns Rede auf der Tagung:

Boden ist Lebensgrundlage, keine Ware

Der Titel der Veranstaltung „Bauern ohne Boden“ ist klug gewählt. Er provoziert durch eine scheinbare Überspitzung, aber die eine oder der andere wird vielleicht erschrocken feststellen, dass das näher an der Realität ist als es vielen bewusst ist.

Selbst mir als Nicht-Juristin ist natürlich bewusst, dass ich beim Boden wie beim Eigentumsrecht generell vermintes Gelände betrete, weil man an ein paar Grundverständnissen rüttelt – oder das unterstellt bekommt.

Ich bin Tierärztin und Epidemiologin und 2005 als Quereinsteigerin in den Bundestag geraten, habe aber seitdem einiges dazu gelernt. Zum Beispiel, dass man klare Ziele benennen muss, weil der Weg dorthin noch schwer genug ist.

Deshalb zu Beginn drei Binsenweisheiten zum Boden, die unsere besondere Verantwortung begründen:

  • Boden ist auf der Erde eine begrenzte Ressource.
  • Er ist gleichzeitig existenzielle Grundlage für die Ernährungssicherung.
  • Er gehört wie Luft und Wasser zu unser aller natürlichem Reichtum.

Als LINKE sage ich, Boden hat quasi einen Allmende-Charakter, selbst wenn er in Privateigentum ist – manche diskutieren auch schon eine neue Allmende.

Man kann es aber auch so formulieren: „Boden ist keine beliebige Ware und im Umgang mit ihm muss das Gemeinwohl die Regeln des Marktes zurückdrängen“. Gelesen habe ich das in einer Leseprobe für ein Buch mit dem Titel „Mehr Gerechtigkeit – wir brauchen eine neue Bodenordnung“. Geschrieben hat es der 94-jährige Hans-Jochen Vogel. Er bezieht sich zwar auf Bauland und bezahlbare Mieten, aber es gibt viele Parallelitäten zu Land- und Forstwirtschaft.

Wenn den altersweisen Hans-Jochen Vogel solche Fragen so umtreiben, dann steckt dahinter doch die Sorge, was der Artikel 14 Grundgesetz, „Eigentum verpflichtet und zum Allgemeinwohl verwendet werden“, beim Bodeneigentum noch mit der Realität zu tun hat. Beim Boden heißt Gemeinwohlsicherung vor allem bezahlbarer Wohnraum bezogen auf Bauland, Ernährungssouveränität und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen bei Land- und Forstwirtschaft.

Das macht die Bodenfrage zu einer der zentralen gesellschaftspolitischen Fragen. Deshalb ist aus meiner Sicht die Frage alles andere als trivial: Wem gehört das Land?

Zugegebenermaßen ist der Konflikt vielleicht noch offensichtlicher beim bezahlbaren Wohnraum, aber in der Land- und Forstpolitik ist sie unterdessen auch angekommen. Als Agrarpolitikerin beschäftigt mich diese Frage spätestens seit 2007. Denn es macht einen Unterschied, ob ortsansässige Familienbetriebe oder Genossenschaften die Flächen um die Dörfer bewirtschaften oder landwirtschaftsfremde Investoren, wobei ich das Geschäftsmodell der Investoren meine – einzelne Personen können sich natürlich immer anders verhalten.

Und ich meine auch nicht einzelne Betriebe, die von einzelnen Personen mit zu viel Geld übernommen werden. Unterdessen kaufen nicht nur oft intransparente Investoren-Netzwerke vor allem über share deals nicht nur Agrarbetriebe, sondern auch deren Boden. Die pleitegegangene KTG war ja dafür der Prototyp – 99 Sub-Unternehmen mit einem Netzwerk dubioser Personen. Nachdem das aufgeflogen ist, ging der Boden übrigens nicht etwa an ortsansässige Agrarbetriebe zurück, sondern an die nächste Heuschrecke.

Aber unterdessen mischen ganz andere mit, z. B. Konzerne wie ALDI, Mischfutterkonzerne oder auch Banken – die haben aber ohnehin eine strukturelle Übermacht in der Lebensmittellieferkette. Das Ergebnis: immer mehr Nutzfläche wird Eigentum von Kapitalstrukturen, die schon jetzt dafür sorgen, dass durchschnittlich nur 13 Prozent der Wertschöpfung in der Lieferkette in den Erzeugerbetrieben bleiben. Aus der indirekten Abhängigkeit der Landwirtschaft von landwirtschaftsfremdem Kapital wird eine direkte.

Im globalen Süden nennt man das Landgrabbing, aber es findet direkt vor unserer Haustür statt. Prof. Tietz vom Thünen-Institut wird ja nachher noch die Zahlen zu dieser Situation vortragen, deshalb hier nur ein paar Eckwerte, um die Dramatik der Entwicklung zu beschreiben:

  • Insbesondere in Ostdeutschland gehören unterdessen wesentliche Teile des Bodens überregionalen, oft landwirtschaftsfremden Investoren.
  • In Brandenburg betraf das 2017 36 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe und 29 Prozent der Landesfläche,
  • in Mecklenburg-Vorpommern 41 Prozent der Betriebe und 34 Prozent der Fläche.

Und das ist möglicherweise nur die Spitze des Eisbergs.

In anderen europäischen Staaten ist dieser Prozess übrigens schon sehr viel weiter fortgeschritten – nicht nur in Russland oder der Ukraine, auch in EU-Mitgliedsstaaten wie Rumänien, wo Agrar-Holdings mit 50.000 Hektar existieren.

Wie konnte es dazu kommen und welche Konsequenzen hat das? Hier verketten sich leider Ursache und Wirkung zu einem sich selbst verstärkenden Prozess. Durch Finanzkrise und Niedrigzinsen wurde der Boden für vagabundierendes Kapital attraktiv. Die EU-Flächenprämien spielen auch eine Rolle, die wird aber vielleicht überschätzt. Regelungs- oder Vollzugslücken im Bodenrecht begünstigen die Investoren – zum Beispiel, weil die share deals auch dann unreguliert sind, wenn sie mit Bodenerwerb verbunden sind.

Das Investoren-Kapital treibt die Bodenpreise in Höhen, die mit landwirtschaftlicher Arbeit nicht mehr bezahlbar sind. Dazu beigetragen hat leider auch die Privatisierung der ehemals volkseigenen Flächen in Ostdeutschland durch die BVVG, die nach Höchstgebot ausschreibt. Explodierende Bodenpreise verstärken aber den ohnehin hohen ökonomischen Druck auf Agrarbetriebe, insbesondere auf die mit Tierhaltung. Viele stehen schon infolge nicht-kostendeckender Erzeugerpreise mit dem Rücken an der Wand. Das verschärft die Probleme beim Generationswechsel, beim Fachkräftemangel etc.

Das alles trifft längst große und kleine Betriebe, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Am Ende geben sie auf und verkaufen – oft eben nicht an den Nachbarbetrieb, sondern meistbietend. Das wiederum öffnet die Tür für Investoren-Netzwerke und Agrar-Holdings noch weiter. Die Konsequenz: Der politische Konsens der Sicherung einer breiten Bodenverteilung wurde und wird längst mehr oder weniger heimlich unterlaufen. Gleichzeitig werden z. B. durch Verkehrs- und Siedlungsbau Agrarflächen noch knapper und der spekulative Erwerb noch attraktiver.

Was ist also mit dem gesellschaftlichen Konsens, dass Bodeneigentum breit gestreut sein soll? Was übrigens schon ein Kompromiss ist, wenn man den Boden als natürliche Ressource wie Wasser und Luft sieht.

Wie sichern wir Gemeinwohl-Interessen, wenn kurzfristige Kapitalinteressen das Geschäftsmodell sind? Dazu ein kluger Spruch: Ein reicher Bauer hat arme Söhne.

Wie sichern wir, dass die Bewirtschaftenden nach landwirtschaftlichem Sachverstand, im gesellschaftlichen Interesse und nach den örtlichen Gegebenheiten entscheiden können?

Wie sichern wir, dass der Boden nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ erhalten bleibt, wie auch unsere natürlichen Lebensgrundlagen insgesamt?

Wie sichern wir eine soziale Bindung zwischen Dorf und Landwirtschaft ohne regional verankerte Agrarbetriebe?

Mit diesen ist das zumindest möglich, der Investor ist weit weg – ich weiß, wovon ich spreche, denn ich wohne selbst in einem solchen Dorf mit Investorenhintergrund.

Die Fragen kann man natürlich nicht nur mit Bodenpolitik beantworten, aber ohne sie ganz sicher nicht.

Dazu gehört aber auch ein passendes Agrarleitbild. Das muss sehr dringend diskutiert werden, weil viele Bodenrechtskundige sagen, dass ein solches Agrarleitbild die Voraussetzung für eine Regulierung des Bodenmarktes ist.

Die strategische Ausrichtung auf eine möglichst billige Warenproduktion für einen globalisierten Weltagrarmarkt hat doch in eine riskante soziale und ökologische Sackgasse geführt und Landwirtschaft, Verbraucherschaft und die Menschen in den ländlichen Räumen voneinander entkoppelt und Investoren erst angelockt. Stattdessen sollte Landwirtschaft wieder auf die Ernährungssouveränität und Versorgungssicherung ausgerichtet werden, auf kooperativ arbeitende Lieferketten und mehr regionale Wertschöpfung – aber das ist heute nicht unser Thema.

Aber eins ist klar: wenn wir eine zukunftsfähige, regional verankerte, nachhaltig wirtschaftende Landwirtschaft wollen, müssen wir zuallererst ihren Zugang zu bezahlbarem Boden sichern. Auch deshalb darf der Boden eben keine Ware sein, die zum zahlungskräftigsten Wirt wandert – oder zumindest keine „beliebige“, wie Hans-Jochen Vogel schreibt. Und eigentlich gibt es ja zum Beispiel den Genehmigungsvorbehalt für den Verkauf landwirtschaftlicher Nutzfläche an Nicht-Landwirte im Grundstücksverkehrsgesetz. Aber es gibt Vollzugsprobleme und es läuft auch da ins Leere, wo Agrarbetriebe die Höchstpreise schlicht nicht bezahlen können.

Mal davon abgesehen, dass das Grundstücksverkehrsrecht ja unterdessen Ländersache ist – nur, wir haben es mit bundesweit oder sogar international agierenden Kapitalstrukturen zu tun. Ein aufgesplittertes Länderrecht schafft da eher Rechtsunsicherheit, deshalb werden aus meiner Sicht sowieso mindestens bundeseinheitliche Regelungen gebraucht. Gleichzeitig ist der Anteilskauf von Agrarbetrieben komplett unreguliert, obwohl damit oft auch indirekter Bodenerwerb durch Nichtlandwirte verbunden ist.

Diese Anteilskäufe sind auch finanziell attraktiv, denn es entfällt auch noch die Grunderwerbssteuer, wenn dieser Anteil unter 95 Prozent bleibt – unterdessen wurde der Grenzwert zwar auf 90 Prozent gesenkt, ist aber immer noch ein Schlag ins Gesicht für jeden sonstigen Grunderwerbenden.

Es gibt auch noch andere Steuersparmodelle, die den nicht-landwirtschaftlichen, überregionalen Bodenerwerb belohnen, obwohl er eigentlich nicht gewollt sein kann. Deshalb teile ich die Forderung von Hans-Jochen Vogel nach einer neuen Bodenordnung.

Was also tun?

Vorschläge hat DIE LINKE nicht nur im Bundestag immer wieder vorgelegt, auch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Nur getan hat sich wenig, außer Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern, obwohl aus meiner Sicht zwingend gemeinsam gehandelt werden muss.

Einige Bundesländer sind aktiv geworden. Auch Thüringen hat zum Beispiel im September 2019 Eckpunkte für ein Gesetz zum Schutz der heimischen Landwirtschaft im Freistaat Thüringen vorgelegt. Ich nenne mal die aus meiner Sicht wichtigsten, weil wir sie auch im Bund schon vorgetragen haben:

  • Mehr Transparenz auf dem Bodenmarkt, das heißt, Investorennetzwerke in der Landwirtschaft müssen offengelegt werden. Das Agrarstatistikgesetz ist zuletzt leider nur sehr inkonsequent angepasst worden. Aber immerhin gab es Prüfaufträge des Agrarausschusses an die Bundesregierung zur Erfassung der Eigentumsstrukturen in ausgewählten Gemeinden, für einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der Datenbank der EU-Agrarzahlungen zur Erfassung von Unternehmensverbünden sowie die Prüfung zur Erfassung von Mutter- und Tochterunternehmen. Mancher wird möglicherweise erschrecken, wie weit die Bodeneigentumskonzentration schon vorangeschritten ist. Vielleicht muss man dann auch über Artikel 15 Grundgesetz nachdenken.
  • Vorkaufs- und Vorpachtrecht für ortsansässige landwirtschaftliche Betriebe soll gesichert werden.
  • Strikte Regelung zu landwirtschaftlichen share deals. Hierbei muss es mindestens um einen Genehmigungsvorbehalt gehen, besser noch eine Untersagung.
  • Deckelung der Pachtpreise – wobei dies voraussetzt, dass die Investoren davon nicht profitieren.
  • Bevorratung landwirtschaftlicher Flächen durch eine öffentliche Landgesellschaft. Dabei geht es quasi um einen strategischen Bodenfonds, der ja auch für den Wohnungsbau diskutiert wird. Der soll langfristig an ortsansässige, nachhaltig wirtschaftende Betriebe verpachtet werden. Damit können auch alternative Bewirtschaftungsmodelle gefördert werden, wie die Solidarische Landwirtschaft, Permakulturkonzepte etc.

Dazu gehört auch, dass die verbliebenen BVVG-Flächen in öffentlichem Eigentum bleiben, am besten werden sie an die Länder übergeben, vorzugsweise unentgeltlich, denn der Bund hat die Flächen ja auch unentgeltlich übernommen. Das ist übrigens deutlich mehr als die bisherigen Landgesellschaften.

Dazu gehört auch die Streichung der doppelten Grunderwerbssteuer, die bei Landgesellschaften immer noch erhoben wird.

In manchem Kreise wird auch diskutiert, ob Bodenerwerb auf natürliche Personen beschränkt, gedeckelt sowie an Ortsansässigkeit gebunden werden soll. Nötig ist auch eine gestufte quotale Besteuerung des Bodenerwerbs durch share deals ab 50 Prozent.

Diskutiert wird auch, wie mit einer stärkeren Besteuerung des Bodeneigentums spekulativer Bodenerwerb unattraktiv werden kann.

Aber unter dem Strich brauchen ortsansässige Agrarbetriebe auch agrarpolitische Rahmenbedingungen die sichern, dass sie von vernünftiger Landwirtschaft leben und die jetzt lebenden Generationen ernähren können. Aber auch den Boden für die nächsten Generationen erhält.

Wenn wir also die ortsansässigen Agrarbetriebe betrachten, brauchen sie – neben kostendeckenden Erzeugerpreisen, um das auch noch mal zu erwähnen – aus Sicht des Bodens vor allem einen gesicherten Gleichklang von drei Grundlagen:

  • Zugang zum Boden,
  • Verfügbarkeit von Nutzflächen,
  • Schutz des Bodens.

Und das muss durch eine vernünftige Förderpolitik und nachhaltige Flächennutzungsstrategien flankiert werden. Zum Beispiel sollten landwirtschaftsfremde Investoren nicht auch noch gefördert werden. Zum Beispiel durch eine praktikable Regelung zum „echten Landwirt“, wie das für die nächste EU-Förderperiode diskutiert wird, nachdem die Regelung zum „aktiven Landwirt“ leider in der laufenden Förderperiode nicht funktioniert hat.

Außerdem wird für die Agrarförderung insgesamt ein sozial-ökologisches Regelwerk gebraucht, dass das Gemeinwohl sichert, aber kurzfristiges Profitstreben beschränkt. Dazu gehört übrigens auch Verantwortungsübernahme durch Verpachtende – ich begrüße sehr, dass z. B. die Evangelische Kirche Empfehlungen verabschiedet hat und auch in Gemeinden meines Wahlkreises über neue Regeln zur Verpachtung jenseits des Höchstgebots für den Pachtpreis diskutiert wird.

Der Flächenverbrauch muss vor allem infolge von Versiegelung durch Straßen- und Siedlungsbau dringend gesenkt werden. Zum Beispiel durch ein Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Flächen, wie es für forstliche Flächen existiert.

Auch für Ersatz- und Ausgleichsflächen werden neue Konzepte gebraucht, die einerseits eine nachhaltige Nutzung ermöglichen und andererseits wirkliche ökologische Aufwertung sichern und synergetische Effekte besser nutzen. Ich finde die aktuelle Diskussion, dass bei Agrarumwelt- und Klimaschutzprogrammen nicht nur die Kosten erstattet, sondern ökologische Leistungen auch mit einem Einkommensbonus verbunden werden, sehr wichtig. Zum Beispiel kann man auch den Humuserhalt oder besser noch Humusaufbau fördern, die gute landwirtschaftliche Praxis verbindlicher gestalten.

Bei den erneuerbaren Energien werden flächenschonende Prioritäten gebraucht, d. h. zuerst sind versiegelte Flächen und entsiegelte Flächen nutzen – nur, wenn darüber hinaus weitere Flächen beansprucht werden müssen, dürfen Freiflächen oder der Wald infrage kommen. Investoren in der Landwirtschaft sind nämlich längst auf die Idee gekommen, angesichts des Dürrerisikos statt Ackerkulturen großflächig Solarfelder anzubauen, z. B. 200 Hektar zwischen zwei märkischen Dörfern.

Mein FAZIT:

damit „Bauern ohne Boden“ nur eine düstere Prophezeiung bleibt, die sich nicht erfüllt, muss der Boden als wertvolle Lebensgrundlage und Naturreichtum verstanden werden – d. h. er muss erhalten werden und gehört nicht als Ware in Spekulantenhände.


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