Atomausstieg: Bundesverfassungsgerichts-Urteil zu Ausgleichszahlungen
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Entschädigungsanspruch der Stromkonzerne nach dem Atomausstieg kommentiert Helmut Scholz, handelspolitischer Sprecher der Linken im Europäischen Parlament:
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Entschädigungsanspruch der Stromkonzerne nach dem Atomausstieg macht zwei Sachen deutlich: Erstens, dass wir keine ISDS-Sonderklagewege für Konzerne brauchen, denn unsere für alle geltende Gerichtsbarkeit ist offenbar absolut in der Lage, über Entschädigungsansprüche zu urteilen. Und zweitens, dass hier dreistellige Millionenbeträge strittig sind, während Vattenfall im parallel geführten ISDS-Verfahren vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) Milliardensummen zugesprochen bekommen will.“
„Angesichts dieser Bedrohung durch Vattenfall muss die Bundesregierung auf europäischer Ebene nun endlich unsere Forderung nach einem Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag umsetzen, der auch für die ICSID-Klage des Atomkonzerns als Grundlage genutzt wurde.“
„Ich empfehle der Bundesregierung, bei der nun notwendigen Überarbeitung der Atomgesetzgebung endlich saubere Arbeit zu leisten und auch die Genehmigungen der EU-Kommission regelgerecht einzuholen. Zudem empfehle ich der Regierung, bei den im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg geplanten Zahlungen an RWE und Vattenfall die von den Konzernen geforderten Summen zur Vergoldung des Atomausstiegs gut im Gedächtnis zu behalten.“
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