Armutsfeste Löhne durch das Vergabegesetz – staatliche Vorbildfunktion wahrnehmen
Das Land Brandenburg nimmt mit seiner eigenen Regelung zur Anhebung des Vergabemindestlohns eine wichtige Möglichkeit wahr, um Armut entgegenzuwirken. Der zum Januar auf 9,19 Euro erhöhte bundesweite Mindestlohn reicht nicht annährend aus, um die Menschen vor Altersarmut zu bewahren.
Daher haben wir dafür gekämpft, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mehr für die Beschäftigten rauszuholen. Brandenburg bleibt mit dem Vergabegesetz Vorreiter bei der Festlegung einer Lohnuntergrenze. Für öffentliche Aufträge soll künftig ein Stundenlohn von mindestens 10,50 Euro gelten, ab Januar 2020 dann 10,68 Euro – statt neun Euro wie bisher. Dies kann jedoch nur ein Zwischenschritt sein auf dem Weg zu einem armutsfesten Mindestlohn von 12,63 Euro.
Das Brandenburgische Vergabegesetz trägt zu mehr guter Arbeit im Land bei. Gute Arbeitsbedingungen und faire Entlohnung sind zentrale Voraussetzungen, um im Wettbewerb der Regionen um Fachkräfte zu bestehen und die breite Mitte unserer Gesellschaft zu stärken. Eine moderne und wettbewerbsfähige Wirtschaft, Arbeitsplätze und auskömmliche Löhne sind Grundvoraussetzungen für Wohlstand und sozialen Frieden.
Zum Entschließungsantrag: Drucksache 6/11143; zum Videostatement; zum Mitschnitt der Rede.
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