Aktuelles aus dem Bundestag: Hartz IV - Bundesverfassungsgericht entscheidet über Sanktionen
Seit Einführung von Hartz IV stehen neben den viel zu niedrigen Regelsätzen insbesondere die Sanktionen, mit denen Erwerbslose und Aufstocker_innen von Jobcentern diszipliniert werden sollen im Fokus der Kritik. 15 Jahre nach der Einführung wird nun vor dem Bundesverfassungsgericht erstmals verhandelt, ob Sanktionierungen überhaupt rechtmäßig sind.
Das Sozialgericht in Gotha hielt die Sanktionen für verfassungswidrig und lässt sie nun in Karlsruhe überprüfen. In dem vorliegenden Fall musste ein Erwerbsloser mit 234,60 Euro weniger auskommen, weil er ein unangemessenes Jobangebot abgelehnt und Probearbeit verweigert hatte. Das Bundesverfassungsgericht muss nun darüber entscheiden, ob die Sanktionen ganz oder teilweise verfassungswidrig sind. Wenn das Gericht der Einschätzung folgt, dass die Sanktionen verfassungswidrig sind, könnte dies eine lange überfällige Erleichterung für viele ALG-II-Empfänger_ innen bedeuten.
Denn: jeden Monat werden zehntausende ALG-II-Leistungsberechtigte mit einer Sanktion konfrontiert. Dies bedeutet eine Kürzung ihrer anerkannten Leistungsansprüche. Sanktionen im Bereich der Grundsicherung bedeuten regelmäßig eine Unterschreitung des ohnehin kleingerechneten, gesetzlich festgelegten Existenzminimums. Im schlimmsten Fall können die Jobcenter bei Personen, denen sie Fehlverhalten vorwerfen, das Arbeitslosengeld sogar komplett kürzen – so geschehen bei immerhin 0,2 Prozent der Leistungsberechtigten. Dies widerspricht dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Die Sanktionsregeln und die übliche Praxis nehmen mit der Kürzung der ohnehin zu geringen Leistung Verschuldung, massive Existenznöte, soziale Isolierung, Verschlechterung der Gesundheit und auch Obdachlosigkeit in Kauf. Von Hartz-IV-Sanktionen sind insbesondere Familien mit Kindern betroffen. In etwa jedem dritten Haushalt, in dem die Grundsicherung gekürzt wird, leben ein oder mehrere Kinder. Jede sechste Kürzung trifft alleinerziehende Mütter oder Väter.
Noch stärker trifft es unter 25-Jährige. Ihre Sanktionierung und Disziplinierung wird besonders forciert. Die Folge: Jede_r zwölfte Leistungsberechtigte wird sanktioniert. Dabei geht es keineswegs um symbolische Sanktionen. So betraf die durchschnittliche Kürzung bei den unter 25-Jährigen saftige 127,97 Euro (August 2018).
Wir können nur darauf hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Unrecht erkennt und das Sanktionsregime endlich beendet. Die Entscheidung wird in wenigen Monaten erwartet. Als LINKE werden wir unabhängig vom Ausgang weiterhin gegen Sanktionen in den Grundsicherungssystemen kämpfen. Wir wollen die Ursachen der Erwerbslosigkeit angehen, soziale Sicherheit garantieren und Armut beseitigen. Deshalb fordern wir Hartz IV durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung zu ersetzen, die wirklich vor Armut schützt.
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