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Dr. Kirsten Tackmann, Mitglied des Bundestages

Änderung Bundesjagdgesetz muss zur Lösung der Ursachen zu hoher Schalenwildbestände beitragen

„Die Bundesregierung hat die für Ende 2019 angekündigte Änderung des Bundesjagdgesetzes nun auf das erste Halbjahr 2020 verschoben. Aber besser spät als nie. Denn regional hohe Schalenwildbestände tragen dazu bei, dass laut Bundeswaldinventur ein Drittel der Laubbäume in Deutschland Verbissschäden aufweisen. Das ist nicht nur ein ökologischer und ökonomischer Verlust, sondern gefährdet Wiederaufforstung und Waldumbau.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion „Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Unterstützung des naturgemäßen Waldumbaus“.

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

„Gerade in Zeiten des einsetzenden Klimawandels mit schweren Orkanen, zwei aufeinanderfolgenden Dürrejahren und wachsendem Waldbrandrisiko steht der Wald massiv unter Druck. Deshalb muss seine Fähigkeit gesichert und gestärkt werden, sich selbst zu erneuern und anzupassen. Die Ursachen für zu hohe Schalenwildbestände sind vielfältig. Dazu gehört neben Defiziten bei der Bejagung auch ein exzellentes Nahrungsangebot auf den Äckern.

Die Flächenbewirtschaftenden müssen gemeinsam Verantwortung übernehmen. Die Jägerschaft alleine für zu hohe Wildtierbestände verantwortlich zu machen ist der falsche Weg. Sie zu ‚Schädlingsbekämpfern‘ zu degradieren auch. Sie müssen aber ihren Beitrag zur Lösung der Probleme leisten. Deshalb muss die Bundesregierung die in ihrer Waldstrategie 2020 noch gescheiterte Erarbeitung eines Leitbilds Jagd wieder aufnehmen und alle Akteurinnen und Akteure in diesen Prozess einbinden, damit es Eingang in die Waldstrategie 2050 finden kann.“


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