75 Jahre nach der Befreiung: Mehr als nur Gedenken
Nachdem der Antrag der LINKEN, den 8. Mai 2020 zum gesetzlichen Feiertag in Brandenburg zu erklären, im Januar von der Mehrheit des Landtages mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt worden war, hatte unsere Fraktion eine Große Anfrage eingereicht. Ihr Titel „Wider das Vergessen: Gedenk-, Bildungs- und Erinnerungsarbeit in Brandenburg 75 Jahre nach dem Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa". Die Antwort der Landesregierung wurde am 7. Mai im Landtag diskutiert.
Zunächst bleibt festzustellen: Durch unsere Große Anfrage bot sich für den Landtag in diesem Jubiläumsjahr eine der wenigen Möglichkeiten, um sich fundiert mit den Herausforderungen an zukünftiges Gedenken zu befassen. DIE LINKE hat als Grundlage dafür einen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem wir die aus unserer Sicht wichtigsten Probleme benannt haben. Und um die drehte sich dann auch der Debattenbeitrag der kulturpolitischen Sprecherin unserer Fraktion.
Ein besonderes Anliegen ist für uns die Sicherung der vielen kleinen Gedenkstätten und Gedenkorte, die von dem ehrenamtlichen Engagement von Vereinen und Privatpersonen leben. Für sie sowie für die Gedenkorte in kommunaler Trägerschaft wollen wir nicht nur eine stabile Förderung, sondern auch eine wissenschaftliche Betreuung durch die Gedenkstättenstiftung sichern. Unser Vorschlag: Der Auftrag der Stiftung wird um die „Förderung von Gedenkstätten und Erinnerungsinitiativen an die Zeit des Nationalsozialismus in kommunaler und privater Trägerschaft" erweitert. So können Projekte, die sich mit lokalen Erinnerungsorten an das nationalsozialistische Herrschaftssystem und die Alltagsgeschichte der NS-Diktatur befassen, stärker Eingang in die Erinnerungskultur finden. Ihre konzeptionelle Unabhängigkeit bleibt gewahrt, die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Gedenkstättenstiftung aber werden ausgeweitet. Dass dafür vom Land zusätzliche Mittel an die Stiftung gegeben werden müssen, ist selbstverständlich.
Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten hat in den vergangenen fast 30 Jahren einen großen Beitrag geleistet, um das Gedenken an die Zeit des Nationalsozialismus wachzuhalten und Wissen an künftige Generationen weiterzugeben. Dafür gilt den Gedenkstättenleiterinnen und -leitern und den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unser Dank und unsere Anerkennung. Nun kommt es darauf an, die Stiftung auf die neuen Herausforderungen auszurichten, denn künftige Generationen werden nicht mehr durch Zeitzeugenschaft von den NS-Verbrechen erfahren. Die Erinnerungen der Überlebenden an Verfolgung und Vernichtung müssen daher nicht nur gesichert, sondern so breit wie möglich zugänglich gemacht werden. Das bedingt die Bereitstellung infrastruktureller und konzeptioneller Voraussetzungen im Bereich der Digitalisierung sowie ihre pädagogisch-fachliche Aufbereitung. Die Arbeit der Stiftung muss unter diesen Voraussetzungen neu ausgerichtet werden. Genau dafür haben wir mit unserem Antrag wesentliche Ansätze formuliert, die die Koalition aber nicht aufgreifen wollte. Sie lehnte den Entschließungsantrag ab. Der Entschließungsantrag von SPD, CDU und Bündnis90/Grüne beinhaltete hingegen nur Bekenntnisse, aber keinen einzigen Handlungsauftrag.
Unsere Arbeit in dieser Sache geht weiter: Wir werden unsere Ideen und Vorschläge in die Fachausschüsse einbringen. Und wir wollen auch, dass die Diskussion über den 8. Mai als gesetzlichen Feiertag in Brandenburg erneut umfassend geführt wird. Das sind wir den Opfern der Nazidiktatur, aber auch künftigen Generationen schuldig.
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