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Roland Scharp, Gemeinde Blankenfelde-Mahlow

Roland Scharp, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft

Was ist denn jetzt beim BER los?

Eigentlich könnte man sagen nichts Neues, die Eröffnung ist immer noch weit entfernt, das Vorhalten dieser ewigen Baustelle für einen eventuell irgendwann aufzunehmenden Betrieb kostet immer noch Millionen und Herr Mehdorn reist immer noch durch die Lande und verbreitet Zweckoptimismus. Also was ist anders?

Anders ist, dass Mehdorn jetzt tatsächlich fliegen lassen will, und zwar immer noch ohne den gesetzlich vorgeschriebenen und planfestgestellten Schallschutz realisiert zu haben. Damit der BER mit der geplanten Kapazität an den Start gehen kann, braucht er zwei Start- und Landebahnen. Die neue, die Südbahn ist fertig, die alte, die Nordbahn, muss saniert werden.

Dies hat Herr Mehdorn ab Mai 2015 vorgesehen, dann sollen alle Flüge von Schönefeld über die Südbahn abgefertigt werden. Sein Problem ist nur, die Betriebsgenehmigung ist an den Schallschutz gebunden. Und hier gilt hoffentlich die Aussage von Minister Christian Görke, „ohne ausreichenden Schallschutz wird nicht geflogen“.

Derzeit haben von den ungefähr 4.500 Anspruchsberechtigten erst ca.3.000 ihre Unterlagen erhalten die sie zur Durchführung des Schallschutzes an ihren Immobilien berechtigen. Die Genehmigungsbehörde fordert eine Vorlaufzeit von mindestens sechs Monaten zwischen Genehmigung und tatsächlicher Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen. Also wäre ein Flugbetrieb von der südlichen Start- Landebahn schon ab April 2015 schon technisch nicht mehr möglich. Dies sieht auch die Schönefelder Fluglärmkommission so, die kürzlich ihre Forderung bekräftigt hat, keine Betriebserlaubnis für die neue Südbahn ohne Schallschutz für die betroffenen Anrainer zu erteilen. Aber das alles interessiert den Flughafenchef nicht. Wieder einmal ignoriert er die berechtigten Interessen von Anwohnerinnen und Anwohnern und von betroffenen Kommunen.

Aber wie steht es denn jetzt mit der Qualität der Berechnungen, wie mit den Möglichkeiten der Umsetzung. Es gibt immer noch ganz viele Fälle in denen der Flughafen Teile von Wohnungen als nicht schallschutzberechtigt einstuft, das Problem mit der Behandlung von Wintergärten ist nicht geklärt. Nach wie vor stehen Anspruchsberechtigte, bei denen die notwendigen Schallschutzmaßnahmen wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheinen, vor dem Problem mit 30 % des Verkehrswertes des Hauses abgespeist zu werden und dann mit dem Problem des Schallschutzes alleine dazustehen. Aber zum Glück entscheidet in diesem Land ja Herr Mehdorn nicht alleine über Wohl und Wehe der Bevölkerung, auch wenn er sich schon mal Genehmigungsverfahren wie in China gewünscht hat. „Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde sowie die Fluglärmkommission haben wegen ungelöster Probleme beim Schallschutz Zweifel an dem Zeitplan“ meldete die Märkische Oderzeitung am 24.11.2014. „Mehdorn nannte diese Bedenken in einer Mitteilung "nicht ansatzweise nachvollziehbar". Er warnte vor erheblichen Mehrkosten, sollte sich der Start für die Arbeiten an der Nordbahn verzögern.“

Das ist doch mal wieder ein typischer Mehdorn. Beim BER nichts Neues.


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