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Verbindliche Kinder- und Jugendbeteiligung

Kommunalverfassung geändert – Kommunen müssen handeln

Bereits im Juni 2018 verabschiedete die damalige Rot-Rote-Landesregierung die Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburgs (BbgKVerf). Unter anderem wurde der § 18a BbgKVerf eingefügt. Mit diesem soll die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden.

Gemäß § 18a BbgKVerf sichert die Gemeinde (und auch die Landkreise) den Kindern und Jugendlichen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten zu. Diese Rechte gehen über die »normalen« Betei-ligungsrechte der Einwohner (§ 13 BbgKVerf) hinaus, da hier eindeutig die Mitwirkung benannt wird. Auch die Formulierung »in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten« wiegt hier wesentlich schwerer als die in § 13 BbgKVerf (»in wichtigen Gemeindeangelegenheiten«).

Natürlich lässt § 18a hier Spielraum für Interpretation. Wann sind die Interessen von Kindern und Jugendlichen »berührt«? Beim Straßenbau? Im ersten Moment möge man denken, nein. Aber was wenn es ein Schulweg ist, den Schüler*innen täglich mit dem Fahrrad zurücklegen?

Wie sind Kinder und Jugendliche zu beteiligen? Ist ein Jugendbeirat ausreichend? Im Normalfall schließen diese Beiräte die Belange der Kinder (Altersgruppe von 0 bis unter 14 Jahren) aus, da ein Mindestalter von 14 Jahren festgesetzt wird. Oder könnte man die Beteiligung nicht auch über themenbezogene Workshops in Wohnortnähe der Kinder und Jugendlichen realisieren? Diese würden die eingeschränkte Mobilität von Kindern und Jugendlichen besser berücksichtigen.

Der Gesetzgeber lässt den Gemeinden hier freie Hand ein geeignetes und individuell auf die Gemeinde zugeschnittenes Format zu finden. Nun sind die Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen gefragt, die Rechte der Kinder und Jugendlichen in geeigneter Form in ihrer Hauptsatzung zu verankern.

Benjamin Petzold, Jüterbog


Man kann es sich auch schwer machen

In der Stadt Ludwigsfelde besteht bisher weder ein Jugendbeirat noch ein Jugendparlament. Es existiert jedoch seit zwei Jahren ein aktives Jugendforum. Hier treffen sich in regelmäßigen Abständen interessierte Jugendliche mit Stadtverordneten und Verwaltung und besprechen in entspannter Umgebung Vorschläge und Wünsche der Jugendlichen.

Bei dem letzten Jugendforum am 9. November wurde auch das Thema Jugendbeteiligung thematisiert, hier war der klare Wunsch der Teilnehmer, das bisherige Format beizubehalten. Es sollte sich aber der Abstand zwischen den Veranstaltungen verringern und es sollen zwei Jugendsprecher benannt werden, die den Kontakt zwischen Jugendlichen und Verwaltung halten.

Um so irritierter waren die Jugendlichen nun, als drei Tage später die SPD-Fraktion den Änderungsantrag in die Stadtverordnetenversammlung einbrachte, in die Hauptsatzung einen Jugendbeirat – und nur einen Jugendbeirat – fest-schreiben zu lassen.

Das entsprach in keiner Weise dem Willen der Jugendlichen. Hier sollte mal wieder auf besserwisserische Art der Jugend eine Beteiligungsform übergestülpt werden ohne die bestehende, noch zarte Form der Jugendarbeit zu berücksichtigen. Sowohl der Jugendkoordinator des Jugendtreffs als auch weitere Teilnehmer des Jugendforums – teilweise selber mit SPD-Partei-buch (!) – sprachen in der Einwohnerfragestunde vehement gegen den Antrag.

Wenn das Thema nicht so wichtig wäre, hätte man sich mit dem sprichwörtlichen »Popcorn« zurücklehnen und der Blamage der Ludwigsfelder SPD beiwohnen können. So wurde nun jedoch eine Hauptsatzung beschlossen, welche jeder Form der Beteiligung zulässt. Der SPD-Antrag entschwand zur Beratung in die Ausschüsse.

Silvio Pape, Ludwigsfelde


Mehr Partizipation den Kindern und Jugendlichen

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen liegen uns als LINKE besonders am Herzen. So hat die Fraktion DIE LINKE im Landtag dazu beigetragen, die Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Land Brandenburg zu erweitern; diese finden im § 18a der Brandenburger Kommunalverfassung ihre Legitimation. Nach der Kommunalwahl im Mai 2019 machten wir uns als Fraktion DIE LINKE/BV in der Stadtverordnetenversammlung von Luckenwalde sofort daran, zum einen die Sichtbarkeit von kinder- und jugendpolitischen Themen zu erhöhen sowie die Umsetzung von Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene zu forcieren.

Ein Antrag unsererseits, den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (BKS) um das Wort »Jugend« (BJKS) zu ergänzen, fand bedauerlicherweise keine Mehrheit. Hiermit wurde aus unserer Sicht die Chance vertan, einen politischen Anlaufpunkt für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen. Stattdessen konnte nur die Zuständigkeitsordnung des Ausschusses in einem weiteren Antrag angepasst werden, sodass der BKS nun zukünftig auch für Kinder- und Jugendpolitik mit verantwortlich ist. Warum die Stadtverordneten anderer Fraktionen für die Veränderung der Zuständigkeitsordnung, aber gegen die Umbenennung des Ausschusses waren, bleibt vielen bis heute ein Rätsel.

In nachfolgenden Sitzungen haben wir uns dann tiefgreifend mit der Thematik »Kinder- und Jugendbeteiligung« auf Gemeindeebene befasst. Die Debatten im Ausschuss für BKS und SVV haben allen Beteiligten aufgezeigt, dass ein tragfähiges Konzept nicht im Rahmen der gemeindlichen Gremien erarbeitet werden kann und auch nicht soll. Weder können wir alle Fragen, welche die Kinder und Jugendlichen unserer Stadt bewegen und auch ihre Interessen betreffen, beantworten, noch ihnen bestimmte Beteiligungsverfahren vorschreiben. Dies kann und sollte nur unter Einschluss von Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Welches Veranstaltungsformat am besten dazu geeignet ist, um eine bestmögliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen herauszuarbeiten, ist Gegenstand aktueller Diskussion in der Stadtpolitik. Bis zum Ablauf des 1. Quartals 2020 werden wir als LINKE eine Lösung einfordern.

Martin Zeiler, Luckenwalde


Kontakt zur Fraktion:

Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI
im Kreistag Teltow-Fläming

Zinnaer Straße 36
14943 Luckenwalde

Telefon: (03371) 63 22 67
Telefax: (03371) 63 69 36

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