Urteil im Rettungsdienst - Handlungsauftrag für das Land!
Zum Thema Rettungsdienstgebühren war der Landkreis seit Jahren auf dem festen Standpunkt, dass bei der Gebührenkalkulation nicht nur die »echten« Einsätze dem Rettungsdienst durch die Krankenkassen erstattet werden müssen, sondern auch die sogenannten Fehlfahrten.
Wenn also beispielsweise der Patient nicht ins Krankenhaus eingeliefert werden muss, wenn er bereits verstorben ist oder auch, wenn kein Patient vor Ort mehr angetroffen wird. So oder so kam es ja aber trotzdem zu einem kostenpflichtigen Einsatz des Rettungsdienstes.
Die Krankenkassen sahen das anders und klagten. Wenn kein Patient ins Krankenhaus eingeliefert wird, sei auch nicht zu zahlen. Wohlgemerkt und etwas zynisch: Wenn der nicht krankenhauspflichtige oder sogar schon verstorbene Patient bis ins Krankenhaus gefahren würde, würden die Kassen zahlen? Und so nebenbei auch noch die weitere Überlastung von Notaufnahmen fördern?
So oder so hat nun das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Krankenkassen nicht zahlen müssen und die Fehlfahrten durch den Landkreis, sprich mit Steuergeld, zu begleichen seien.
Das ist nicht nur ein riesiges finanzielles Problem, wir reden hier über mittlerweile aufgelaufene mehrere Millionen Euro, sondern auch ein rechtliches. Denn die Gebührenkalkulation richtet sind klar am Brandenburger Rettungsdienstgesetz aus. Und das wurde vom Landtag beschlossen. Hier hat also nun die Brandenburger Landesregierung einen sehr zeitkritischen Handlungsauftrag!
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