Tagespflege vs. KITA?
Eltern haben nach geltendem Recht der Bundesrepublik und des Landes Brandenburg einen gesetzlichen Anspruch auf einen KITA-Platz bzw. auf die Tagespflege ihrer Kinder, wenn sie im Arbeitsprozess stehen oder eine Arbeit aufnehmen wollen. Bei Versagen des Platzes kann er gerichtlich eingefordert bzw. die Kommune zum Schadenersatz verpflichtet werden. Im Falle Gebersdorf (bei Dahme/Mark) geht es um Kinder der Altersgruppe von über drei Jahren bis zur Einschulung.
Diese Altersgruppe fällt aber nach KITA-Gesetz nicht mehr unter in die Tagespflege sondern eindeutig in die Rubrik KITA-Platz. Das Gesetz lässt auch nach den uns bekannten und genannten Gerichtsurteilen wenig Spielraum zu. Somit ergeben sich für uns die Fragen:
- Warum hat das Amt Dahme/ Mark ungenügende Vorsorge zur Erfüllung der Pflichtaufgabe getroffen?
- Warum wurde es versäumt, eventuell aus der Tagespflege bei den vorliegenden Qualifikationen der Tagesmütter eine Kleinst-KITA zu beantragen?
Zumal im Falle Gebersdorf auch der ländliche Raum zum Tragen kommt und die Kinder der KITA Rosenthal auf Grund von Umbaumaßnahmen in absehbarer Zeit umverteilt werden müssen.
Wir finden ja das Bemühen des Landtagsabgeordneten Herrn Stohn (SPD) im Jugendhilfeausschuss lobenswert, seine Interpretation zur Auslegung des KITA-Gesetzes in seinem Wahlkreis zu äußern, jedoch haben Abgeordnete nicht nur das Recht Gesetze zu beschließen, sondern auch die Pflicht sie einzuhalten.
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