Schulsozialarbeit an allen Schulen nötig
Mit dem "Konzept zur Jugend- und Sozialarbeit an Schulen ..." weiß auch der Jugendhilfeausschuss (JHA) um die Notwendigkeit der schrittweisen und bedarfsgerechten Sozialarbeit im Landkreis Teltow-Fläming an allen Schulen der SEK I und SEK II im Rahmen der Förderprogramme des Landes Brandenburgs. An vielen Grundschulen ist dieses auch Dank der daran gebundenen Kofinanzierung der Kommunen bereits möglich und ist sehr gut angenommen worden. Der Jugendhilfeausschuss sieht auch parteiübergreifend die Notwendigkeit von Sozialarbeiterstellen an allen Schulen der SEK II im Landkreis, jedoch ist dieses derzeit noch ein "Wunschdenken" und aus finanzieller Sicht des Landkreises noch nicht realisierbar.
Sozialarbeit an SEK II-Schulen muss aber nicht auf der Strecke bleiben sondern ist über Projektarbeit möglich und hier ist die jeweilige Bildungseinrichtung gefragt. Natürlich wird der JHA des Landkreises Teltow-Fläming sofort, sofern sich die Förderprogramme des Landes verbunden mit der gleichzeitigen Bereitstellung der finanziellen Mittel ändern, sich dieser Aufgabe stellen. Bildungsaufgaben sind Landessache und hier sind die Forderungen geltend zu machen, auch gegenüber den Landtagsabgeordneten.
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