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Rede zum Haushalt 2009

Dirk Hohlfeld, Vorsitzender des Haushalt- und Finanzausschusses zum 1. Doppischen Haushalt des Landkreises Teltow-Fläming:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste,

am 21. November 2003 beschloss die Innenministerkonferenz der Länder einen Leittext zur Reform des kommunalen Haushaltsrechts. Wesentliche Änderungen sind:

- die entscheidenste Neuerung ist der Schritt vom Geldverbrauchskonzept hin zum Ressourcenverbrauchskonzept

- es erfolgt eine Orientierung am Handelsgesetzbuch und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung

- der Kommunalhaushalt ist und bleibt das zentrale Steuerungs- und Rechenschaftsinstrument in der kommunalen Verwaltung

- Die Liquiditätsentwicklung wird durch Erfassen aller Zahlungsvorgänge dargestellt.

Im Land Brandenburg wird der gesetzliche Rahmen vorgegeben durch die Grundsatzentscheidung im Juni 2004, die Kommunalverfassung – im haushaltswirtschaftlichen Teil – vom 18. Dezember 2007 und in der kommunalen Kassenverordnung vom 14. Februar 2008. Am 23. März 2009 wurde dem Kreistag der Entwurf des ersten doppischen Haushalts in der Geschichte des Landkreises Teltow-Fläming vorgelegt. Der Kreistag beschloss, die Vorlagen Haushaltssatzung und Haushaltssicherungskonzept federführend an den HFA unter Beteiligung aller Fachausschüsse zu überweisen.

Begleitend dazu hatte die Verwaltung auf Vorschlag des HFA für den 28. März 2009 zu einer Schulung für alle Abgeordneten und weiterführend für den 4. April 2009 für die Mitglieder des HFA eingeladen.

Im Nachgang der Einbringung gab es massive Irritationen, Hinweise und Bedenken, bis hin zu Vorwürfen, dass der Haushalt rechtswidrig sei, ohne dass die Frage der Rechtswidrigkeit sachlich und materiell untersetzt worden wäre. Mit diesen Worten kann man das Meinungsbild vor der Sitzung des HFA am 18. Mai charakterisieren.

Neben dem Umstand einer neuen Zusammensetzung des HFA und einem völlig neuen Haushaltswesen legte sich der Ausschuss noch eine weitere Neuerung auf: Die Einladung der Bürgermeister zur Diskussion zu ihren Einwendungen. Fachliche Unterstützung wurde vom Ministerium des Innern, in Person von Frau Penzenstadler-Henning, erbeten und auch persönlich geleistet.

In einer sehr kontrovers geführten Beratung am 8. Juni standen besonders die Fragen der Rechtmäßigkeit der Vorlagen sowie die Anwendung des HGB und der GoB auf die kommunale Rechnungslegung im Vordergrund.

Zur Anwendung des HGB führte das Innenministerium aus: „Eine zwingende Vorgabe, die Vorschriften des HGB für das kommunale Rechnungswesen vorher abzuschreiben, gibt es nicht. Zwar handelt es sich beim HGB um Bundesrecht, die Vorschriften betreffen aber die natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts, die ein Handelsgeschäft führen. Darüber hinaus unterfällt das Kommunalrecht der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Vor diesem Hintergrund wurde aufgrund der besonderen Aufgabenstellung der Kommunen von einem weitergehenden Verweis auf das HGB, wie beispielsweise der §19 Eigenverordnung für die kommunalen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit vorsieht, abgesehen.“

Dadurch orientieren sich die haushaltsrechtlichen Regelungen an den handelsrechtlichen.

An der Nichtvorlage einer Eröffnungsbilanz entzündete sich der Rechtsstreitpunkt über die Rechtmäßigkeit der Gesamtvorlage. Seitens des Innenministeriums bezog Frau Penzenstadler-Henning Position, indem sie sinngemäß ausführte, dass es sich um eine gute Vorlage handelt, die zwar mit dem Rechtsmangel der fehlenden Eröffnungsbilanz behaftet ist, diese aber bei der Prüfung nicht zu einem Versagen des Haushalts, sondern zu einer Bestätigung mit Duldung des Rechtsmangels fehlende Eröffnungsbilanz führt, da durch die fehlende Eröffnungsbilanz keine Außenwirkung betroffen ist.

Die Bürgermeister zeigten sich diesbezüglich skeptisch, da sie um eine eventuelle prozentuale Kreisumlagenerhöhung in 2010 fürchten, wenn das Jahresergebnis negativ ausfällt.

Weiterhin wurde der Kredit der SWFG in Höhe von 2,95 Mio. Euro als Durchlaufposten verneint und eine Aufstellung der Investitionstätigkeit gefordert.

Die notwendige zweite außerordentliche HFA-Sitzung fand am 15. Juni 2009 statt. Es wurden die Stellungnahmen der Kreisverwaltung zu den 17 von den Städten und Gemeinden eingebrachten Einwendungen abgearbeitet. Daraus resultierte die Notwendigkeit einer neuen Haushaltssatzung, die Ihnen heute vorliegt. Die Bürgermeister der Stadt Trebbin, der Gemeinden Blankenfelde-Mahlow und Nuthe-Urstromtal erklärten, dass ihren Hinweisen Genüge getan wurde und diese akzeptiert worden sind.

In der Beschlussfassung folgte der HFA der Stellungnahme der Kreisverwaltung im Punkt Darstellung der Teilfinanzhaushalte mehrheitlich.

Der Änderungsantrag zur Vorlage 4-0170/09-I Haushaltssatzung 2009 des Abgeordneten Herrn von der Bank ist in namentlicher Abstimmung mehrheitlich abgelehnt worden. Ebenso mehrheitlich abgelehnt, jedoch ohne namentliche Abstimmung, wurde der Antrag des Abgeordneten Herrn Kühnapfel zur Überarbeitung des Haushaltsplanes und des Haushaltssicherungskonzeptes 2009 4-02238/09/KT 1 in zwei Abstimmungen.

Nach dem Bericht der Verwaltung wurde festgestellt, dass alle Fachausschüsse in ihren Bereichen dem Kreishaushalt in der vorliegenden Form einstimmig oder mit großer Mehrheit zugestimmt haben. Bezüglich eines Haushaltssicherungskonzeptes stellte der HFA fest, dass aus formalen und juristischen Gründen kein Anlass zum Erstellen eines Haushaltssicherungskonzeptes vorliegt, da der Ergebnishaushalt positiv ist.

Damit sind natürlich die aufgelaufenen Schulden des Kreises nicht verschwunden, sondern belasten uns nach wie vor. Die neuen Steuerungselemente sehen jedoch bei positivem Ergebnishaushalt die Möglichkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes nicht mehr vor. Auch ging aus den Darlegungen der Vertreterin des Innenministeriums hervor, dass das Nichtvorliegen der geprüften Eröffnungsbilanz kein Grund für eine Nichtverabschiedung des Haushaltes ist. Dem folgte der Ausschuss mehrheitlich.

Der HFA empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, dass die Kreisverwaltung beauftragt wird, periodisch im Ausschuss über Stand und Ergebnisse zu berichten.

Nach diesem ganzen Paket von Abstimmungsempfehlungen für den heutigen Kreistag lagen noch die Änderungen zur Haushaltssatzung und die Haushaltssatzung selbst zur Empfehlung vor. Hier stimmten die Abgeordneten mehrheitlich der Änderung der geänderten Satzung zu und empfehlen Ihnen dies auch, damit im Interesse des Landkreises Teltow-Fläming, der Bürgerinnen und Bürger und der regionalen Wirtschaft gearbeitet werden kann.

Werte Abgeordnete,

ich habe versucht, Ihnen einen Abriss der Arbeit des HFA der letzen Wochen zu vermitteln. Verhehlen möchte ich auch nicht, dass es auch bei mir noch einige offene Fragen gibt. Die Arbeit mit der Kreisverwaltung und den Bürgermeistern hat mir gezeigt, dass, wenn man miteinander spricht, viele Probleme im Vorfeld ausgeräumt werden können. Auch hat sich die Einbeziehung der Bürgermeister mit aktivem Rederecht, nach meiner Auffassung, bewährt. Und Hilfe von außerhalb zu holen hat noch nie geschadet und sollte keinesfalls den Eindruck erwecken, die Verwaltung verstehe ihre Aufgabe nicht.

Vielen Dank.


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Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI
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14943 Luckenwalde

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