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Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Teltow-Fläming

Position der Fraktion DIE LINKE des Kreistages Teltow-Fläming zu Anregungen und Vorschlägen für die Stellungnahme des Kreistages zum Beschluss des Landtages vom 15.11.2017 zur Verbesserung der ehrenamtlichen Arbeit in den Kreistagen

Für die Landesregierung hat die kommunale Selbstverwaltung als zentrales Element des demokratischen Gemeinwesens einen besonderen Stellenwert. Die beiden tragenden Komponenten der Selbstverwaltung, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung und die bürgerschaftlich-demokratische Entscheidungsfindung sind gleichermaßen zu entwickeln. Die bereits 1993 vollzogene Kreis-Neubildung Teltow-Fläming aus den drei Altkreisen Jüterbog, Luckenwalde und Zossen hat flächenmäßig zu einem Großkreis in der Bundesrepublik (25. Platz) geführt. Der Bevölkerungszuwachs und die Wirtschaftskraft lassen es zu, die in der Diskussion um die Kreisgebietsreform erkannten Potenziale zur Umsetzung zu bringen.

Die Selbstverwaltung ist darauf angewiesen, die zumutbare ehrenamtliche Arbeit im Kreistag und seinen Ausschüssen zu gestalten.

Unsere Fraktion unterstützt die Absichten des Landes zur Verbesserung der Voraussetzungen für die ehrenamtliche Mandatsarbeit und begrüßt es ausdrücklich, dass der am 14.02.2017 vom Innenminister gegenüber den Kreistagsvorsitzenden angekündigte Dialog jetzt begonnen hat. Es ist unsere Erwartung, dass die gebildete Arbeitsgruppe „In Kooperation – gemeinsam stark“ (19.12.2017) auch für das Thema Ehrenamt tätig wird.

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass von den ursprünglich geplanten Kosten für die Verwaltungsreform jetzt die notwendigen Mittel für die qualifizierte Ausübung der Mandatsaufgaben vom Land zur Verfügung gestellt werden. Die finanziellen Mittel sollten als jährliche pauschale Einmalzahlung oder als sachbezogene Finanzierung in den Kreishaushalt eingehen. Die Sockelbeträge sind unabhängig von der Haushaltslage des Kreises festzulegen.

Einzelvorschläge und Anregungen

  1. Personelle Unterstützung für die Qualifizierung der Fraktionsarbeit Für große Fraktionen des Kreistages, mit Richtwert zehn Prozent der Kreistagsmitglieder, besteht die Möglichkeit, einen Fraktionsgeschäftsführer auf tariflicher Basis (ÖD) zu beschäftigen. Die Arbeitszeit sollte auf 20 Wochenstunden begrenzt und auch als geringfügige Beschäftigung möglich sein. Die Personalausgaben für Beschäftigte der Fraktionen trägt das Land. Alternativ könnten die Fraktionen über zusätzliche Entschädigungen mit Einkommenscharakter entscheiden.
    In Verantwortung der Fraktionen ist die Qualifizierung der Mitglieder in Fachausschüssen, Aufsichtsräten und weiteren Gremien ständige Aufgabe. Der finanzielle Rahmen für die Teilnahme an gebührenpflichtigen Veranstaltungen ist zu erhöhen. Für die Kreistagsmitglieder sind zu ausgewählten Fach- und Rechtsfragen Konsultationsmöglichkeiten bei Landesdienststellen einzurichten (ähnlich dem Parlamentarischen Beratungsdienst des Landtages)
     
  2. Konsequenzen aus Digitalisierung Die Digitalisierung der Verwaltung ist im Einklang mit der Ausstattung der Kreistagsmitglieder mit moderner Kommunikationstechnik zu vollziehen. Die im Landtagsbeschluss festgestellte Erarbeitung von Orientierungswerten ist nicht ausreichend. Wir favorisieren einheitliche Endgeräte, die leihweise für die jeweilige Legislaturperiode überlassen werden. Der papierarme Kreistag bleibt für die nächste Wahlperiode das Ziel. Die Mitfinanzierung durch das Land kann auch andere technische Ausstattungsvarianten ergeben.
     
  3. Aufwandsentschädigungen, Fraktionsmittel, Mobilität Die vom Ministerium für Inneres und Kommunales angekündigten Prüfkriterien für die Gewährung nach einheitlichen Festlegungen und Verwendungen mit einfachem Nachweis unterstützen wir, insbesondere die Bemühungen zur Erleichterung bzw. den Wegfall der Besteuerung. Die Aufwandsentschädigungen für Kreistagsmitglieder sollten unverändert bleiben.
    Zur Förderung des Ehrenamtes halten wir bei Bedarf die Möglichkeit der Kinderbetreuung während der Sitzungen des Kreistages für nötig. Alleinerziehenden und allgemein Eltern von kleinen Kindern wird so die Entscheidung zur Mitarbeit im kommunalen Ehrenamt erleichtert.

    Bei Zustimmung zur unentgeltlichen Nutzung von Verkehrsmitteln im Tarifgebiet der Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming (VTF) schlagen wir vor, einen Abgeordnetenausweis für Kreistagsmitglieder einzuführen.
     
  4. Ausbau der Elemente der Bürgerbeteiligung und Wahlen Zum gegenwärtigen Diskussionsstand zu Änderungen der Kommunalverfassung begrüßen wir beim Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten besonders den Wegfall des Kostendeckungsvorschlages, den Entscheid über die Zulässigkeit durch die Kommunalaufsicht sowie das Briefwahlangebot.
    Regelungsbedarf sehen wir in der aufschiebenden Wirkung bei Bürgerbegehren. Nach der positiven Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens setzt rechtlich eine aufschiebende Wirkung ein – die Umsetzung des von dem Bürgerbegehren hinterfragten/ kritisierten Punktes darf nicht erfolgen. Bis zum Zeitpunkt der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens jedoch ist die aufschiebende Wirkung nicht vorgeschrieben – die Verwaltung könnte also noch vor Bejahung der Zulässigkeit (und damit dem Eintritt der aufschiebenden Wirkung) Fakten schaffen, die das Bürgerbegehren sinnlos machen.
    Über eine Reduzierung von Maßnahmen aus dem Negativkatalog (z. B. bei Bauleitplänen) besteht Diskussionsbedarf.

    Die Aufnahme von Regelungen zur Kinder- und Jugendbeteiligung unterstützen wir.

    Offene Fragen bleiben für uns die Gewährleistung der demokratischen Teilhabe zur Stärkung der Ortsbeiräte, die mögliche Aufhebung des Quorums bei der Direktwahl von Landräten und die Kandidatur von Hauptverwaltungsbeamten bei Kommunalwahlen ohne Absicht auf Mandatsannahme für das Kommunalwahlparlament.

Kontakt zur Fraktion:

Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI
im Kreistag Teltow-Fläming

Zinnaer Straße 36
14943 Luckenwalde

Telefon: (03371) 63 22 67
Telefax: (03371) 63 69 36

E-Mail an die Fraktion