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Maritta Böttcher

Maritta Böttcher, Mitglied der Kreistagsfraktion

Politik konkret: 5. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Wieder kehrte ein Stück Normalität in den Alltag des Kreistages ein. Auch aus diesem Grund nahmen die Mitteilungen der Verwaltung zum aktuellen Geschehen in Corana-Zeiten breiten Raum ein.

Herr Petzhold, Sachgebietsleiter Jugend- und Familienförderung, berichtete zur Anzahl der Anträge und bewilligten Anträgen auf Notbetreuung in KITAS. Das Jugendamt hat die Anträge nicht selbst bearbeitet. Die Prüfung der Anträge wurde den freien Trägern überlassen. Mit Erlass der Eindämmungsverordnung vom 11. Mai 2020 sind die Kommunen zuständig. Der Landkreis Teltow-Fläming agiert nur in strittigen Fällen (Widersprüche).

Am 20. Mai 2020 gab es eine Auslastung von 37,51 Prozent der eigentlichen Kapazität. Zurzeit werden im LK 4.404 Kinder betreut, von ursprünglich ca. 12.000 Kindern. Sechs Kitas gaben keine Meldung ab.

Zur Notbetreuung, die über das Jugendamt veranlasst wurden, informierte Herr Petzhold, dass seit Erlass der Eindämmungsverordnung 169 Anträge eingegangen, 136 davon genehmigt, 17 abgelehnt und der Rest zuständigkeitshalber an die Kommunen verwiesen wurden. Zusätzlich kamen 27 Bewilligungen aus dem Bereich Sozialpädagogischer Dienst dazu, der im Rahmen des Kindeswohls gehandelt hat.

Zur weiteren Umsetzung/Gestaltung des eingeschränkten Regelbetriebes ab dem 25. Mai 2020 wurde am 26. Mai 2020 eine All- gemeinverfügung erlassen, die den eingeschränkten Regelbetrieb regelt. Die Maßgabe ist, dass alle Kinder grundsätzlich einen An- spruch, vorrangig die Kinder die schon in der Notbetreuung aufgenommen waren, haben. Hier wird versucht, den Regelanspruch umzusetzen (wer einen Vertrag für zehn Stunden hat, soll sein Kind auch wieder zehn Stunden in der Kita belassen dürfen.) Die gleiche Priorität haben auch die Vorschulkinder.

Ab dem 2. Juni 2020 werden alle Kinder wieder betreut werden können, solange die personellen und räumlichen Voraussetzungen der Kitas dies hergeben. Darüber entscheiden die Einrichtungen bzw. die Träger der Einrichtungen selbst. Bei/mit einem offenem Konzept geht dies nicht, das ist vom Jugendamt untersagt und steht auch so in der Eindämmungsverordnung. Hier müssen Gruppen gebildet und auch die Räume vorgehalten werden.

Wenn hier Einschränkungen aufgrund der Umsetzung, räumlich oder personell, gemacht werden müssen, werden in erster Linie die Öffnungszeiten eingeschränkt, d. h., gewährleistet werden Zeiten von 8–15 Uhr. Die Gegebenheiten werden im Einzelfall berücksichtigt. Das Jugendamt steht mit den Trägern und den Kommunen im Kontakt.

Frau Lindner, Leiterin des Sachgebietes Familienunterstützende Hilfen, berichtete über die Hilfen zur Erziehung. So wurden persönliche Kontakte in telefonische Kontakte umgewandelt.

Die meisten Träger nehmen seit Mai ihre persönlichen Kontakte wieder wahr. Sozialarbeiter*innen des Jugendamtes fahren die Hilfe- plangespräche wieder hoch. Es gab einen Kontaktabbruch, das Kind ist aus einer Einrichtung ausgeschieden.Die Tagesgruppen sind ab 4. Mai wieder an den Start gegangen. Die AG 78 der freien Träger hat sich sehr gut verständigt.

Zum Kinderschutz gab es, mit Stand 27. Mai 2020, 70 Mitteilungen zum Verdacht von Kindeswohlgefährdungen (KWG). Vom 1. März bis Ende April waren es 42 Meldungen. Es sind nicht weniger und nicht mehr Meldungen, als im letzten Jahr eingegangen. Die Mitteilungen sind nur verschoben. Es waren auch Mitteilungen darunter, die keine KWG-Meldungen sind.

Der DRK Kreisverband Fläming-Spreewald e. V. hatte für den Landkreis TF ein Telefon geschalten, wo gestresste/belastete Eltern hätten anrufen können. Fazit: Nur sehr wenige Bürger*innen haben dieses Angebot genutzt.

Die Frage, wie die Träger finanziell damit klarkommen und ob alle Träger nach Kenntnis des Jugendamtes stabil unterwegs sind, beantwortete Frau Müller. Es gibt mit vielen Trägern vertraglich vereinbarte Leistungen, die in der Coronazeit weiter erbracht wurden. Für diese Träger gilt der Grundsatz, dass sie auf der Grundlage der Vereinbarung ihre Finanzierung weiter gesichert bekommen. Es gibt Angebote, die unmittelbar von der pandemiebedingten Einschränkung betroffen waren und ihre Angebote/Aufgaben nicht wahrnehmen konnten, z. B. die Tagesgruppen, aber auch Angebote wie begleiteter Umgang sind teilweise nicht durchgeführt worden. Aber auch Angebote wie Schulbegleitung nach § 35a, da diese unmittelbar an den Schulbetrieb gebunden und gekoppelt waren. Für diese Angebote wurde die Umsetzung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) in Betracht gezogen.

Die Frage der Finanzierung für die freien Träger, so der Jugendamtsleiter Herr Lachmann, war derart erheblich, dass es eine unserer ersten innerbetrieblichen Regelungen war, die Finanzierungsläufe sicherzustellen.

Außerdem wurden einige wichtige Beschlüsse gefasst:

  • Aktualisierung der Sachkostenanhaltswerte als Grundlage für die Ermittlung eines einrichtungsbezogenen Entgeltes (6-4086/20-II) > einstimmig
  • Anerkennung der Gemeinnützigen Arbeitsförderungsgesellschaft Klausdorf gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe im Landkreis Teltow-Fläming gemäß § 75 SGB VIII (6-4101/20-II). Hier geht es ausschließlich um die Produktionsschule, die im Januar mit 15 Teilnehmenden gestartet ist, momentan sind es 17 und stets steigend. Die Produktionsschule wird durch den Landkreis TF mit 24 Plätzen finanziert. > einstimmig
  • Richtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen zum Unterhalt, einmaliger Beihilfen oder Zuschüsse sowie Krankenhilfe in der Heimerziehung und sonstigen betreuten Wohnformen ab 1. Januar 2021 (6-4171/20-II) > Einstimmig in den Unterausschuss Jugendhilfeplanung zurückzuweisen.

Weitere Beschlüsse waren:

Änderungen der öffentlich-rechtlichen Verträge zur Durchführung der Aufgaben der Gewährleistung der Kindertagesbetreuung

  • der Stadt Trebbin (6-4172/20-II),
  • der Stadt Baruth/Mark (6- 4173/20-II),
  • der Stadt Luckenwalde (6- 4174/20-II) und
  • der Stadt Zossen (6-4175/20-II) > Einstimmig an den KT zur Beschlussfassung empfohlen.

Mit Am Mellensee und Rangsdorf gibt es diese Vereinbarungen bereits. Jüterbog, Ludwigsfelde, Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren und Dahme/Mark machen die Kindertagespflege noch selbst. In Niedergörsdorf und Nuthe-Urstromtal gibt es diese Betreuungsform nicht.

Der Kreis Teltow-Fläming holt sich die Kindertagespflege sozusagen zurück in seine Verantwortung.


Kontakt zur Fraktion:

Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI
im Kreistag Teltow-Fläming

Zinnaer Straße 36
14943 Luckenwalde

Telefon: (03371) 63 22 67
Telefax: (03371) 63 69 36

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