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Felix Thier (2. v. l.) und Carsten Preuß (3. v. l.) mit ihren Gastgebern.

Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Teltow-Fläming

Mitglieder der Kreistagsfraktion auf Agrartour mit Bundestagsmitglied Dr. Kirsten Tackmann

Zu Besuch waren wir bei der Agrargenossenschaft "Ländeken" e.G. Die Agrargenossenschaft bewirtschaftet im Niederen Fläming 1.720 ha landwirtschaftliche Nutzfläche mit einer durchschnittlichen Ackerzahl von 28. Davon sind 300 ha Grünland. Zudem werden 4.000 Mastschweine gehalten, einschließlich der Reproduktion eigener Jungsauen.

Diskutiert wurde in Bezug auf die Schweinehaltung über die "drei K": Kastration, Kastenstand und Kupierverzicht.
Bei dem Gespräch in Meinsdorf waren neben unseren Fraktionsmitgliedern Carsten Preuß und Felix Thier sowie den Geschäftsführern der Agrargenossenschaft auch Kirsten Tackmann (MdB) und Silvia Fuchs, Geschäftsführerin des Kreisbauernverbandes Teltow-Fläming e.V., mit dabei.

Zunächst ging es um das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration: Nach einer erneuten Verschiebung müssen spätestens ab dem 1. Januar 2021 Schweinehalter in Deutschland auf eine Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration umsteigen. Eberfleisch gilt als schwerer vermarktbar als das Fleisch von kastrierten und weiblichen Tieren. Ursache dafür ist, dass bei einzelnen Tieren ein unangenehm empfundener Ebergeruch auftreten kann.

Eine mögliche Methode zur Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration wird derzeit in der Agrargenossenschaft "Ländeken" auf ihre Praxistauglichkeit getestet. Im Demonstrationsbetrieb steht das derzeit einzige Isoflurangerät Brandenburgs. Die Isoflurannarkose (Inhalation eines Gases) soll - nach dem Willen der Bundesregierung - in die Hand tierärztlicher Laien gegeben werden. Die Betäubung soll somit auch ohne Tierarzt erlaubt werden. Das wurde sowohl von den LINKEN-Politikern, als auch von den Praktikern der Agrargenossenschaft kritisiert.

Die Narkose ist sehr anspruchsvoll, es kann zu Nebenwirkungen und Zwischenfällen bis zum Tod des Ferkels kommen. Zudem ist die Betäubung mit den derzeit verfügbaren Geräten häufig unzureichend. Die Anwendung des Gases Isofluran kann auch beim Anwendenden zu Reaktionen führen. Deshalb ist dieses Verfahren arbeitsschutzrechtlich bedenklich.

Als Alternativen zur betäubungslosen Kastration gibt es zwei weitere Optionen: die Mast der Eber ohne Kastration und die Immunokastration mit Improvac, eine Art Schutzimpfung gegen Ebergeruch. Gemeinsam haben beide Methoden, dass sie auf einen chirurgischen Eingriff gänzlich verzichten. Die Abnahme des Fleisches von immunokastrierten Tieren scheitert bislang an der Ablehnung der fleischverarbeitenden Industrie.

Diskutiert wurde auch über die seit vielen Jahren gängige Praxis, Zuchtsauen im Deckzentrum zeitweise in Kastenständen zu fixieren. Seit dem so genannten Magdeburger Kastenstand-Urteil von 2015 steht fest: Die bisher übliche Haltung von Sauen im Deckzentrum muss neu durchdacht und gestaltet werden.

Im Tierschutzrecht ist das Kupieren der Schwänze grundsätzlich verboten, allerdings sind die rechtlich möglichen Ausnahmen von diesem Verbot in der Praxis zur Regel geworden. Ziel muss der Kupierverzicht sein. Denn der unversehrte Schwanz ist ein wichtiger Indikator für eine Schweinehaltung, die den Bedürfnissen der Tiere angepasst ist. Seit 1. Juli 2019 muss jeder Betrieb mit Saugferkeln, Aufzuchtferkeln, Mastschweinen bzw. Zuchtläufern und Jungsauen, der weiterhin Tiere mit kupierten Schwänzen halten will, eine Risikoanalyse durchführen.

Die Agrargenossenschaft Ländeken hat bereits Tiergruppen mit unkupierten Schwänzen gehalten. Die Versuche sollen weitergeführt werden. Ziel ist der komplette Kupierverzicht.

Text und Fotos: Carsten Preuß


Die MAZ hat über den Termin berichtet: https://www.maz-online.de/…/Linkenpolitikerin-und-Bundestag…


Kontakt zur Fraktion:

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im Kreistag Teltow-Fläming

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14943 Luckenwalde

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Telefax: (03371) 63 69 36

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