
Krise um den Rettungsdienst - die Fakten
Aus der Presse war so einiges rund um den Rettungsdienst in unserem Landkreis zu lesen, Stichwort Gebühren. Nachfolgend finden sich Fakten zur aktuellen Lage.
Kurzdarstellung der bisherigen Situation
In acht Landkreisen Brandenburgs haben die Krankenkassen rückwirkend zum 1. Januar 2025 Festbeträge für die Rettungsdienstgebühren eingeführt. Hintergrund ist ein anhaltender Streit über die Kostentragung sogenannter Fehlfahrten und Fehleinsätze, die nach aktueller Kalkulationspraxis der Landkreise gemäß Brandenburgischen Rettungsdienstgesetz zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden.
Die Krankenkassen üben zudem grundsätzliche rechtliche Kritik an der bislang angewendeten Gebührenkalkulation der Landkreise. Darüber hinaus beanstanden die Krankenkassen die Gesamtkosten des Rettungsdienstes und verweisen stattdessen auf eine alternative Kalkulationsmethode, die von einem externen Gutachter entwickelt wurde. Diese neue Kalkulation, so die Krankenkassen, sei rechtlich einwandfrei und berücksichtige Fehlfahrten sowie Fehleinsätze nicht mehr zu ihren Lasten.
Allerdings ist zu betonen, dass ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG), das sowohl die Frage der Kostenverantwortung für Fehlfahrten und Fehleinsätze als auch die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der bisherigen Kalkulationen bewerten soll, derzeit noch aussteht. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in der Normenkontrollklage der Krankenkassen gegen die Gebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming wird noch in diesem Jahr erwartet.
Das Vorgehen der Krankenkassen – insbesondere das Drängen auf die Nutzung einer durch eine Verschwiegenheitserklärung nicht einsehbaren Kalkulation eines externen Beraters auf Basis unbekannter gebührenrechtlicher Kriterien – wird von den betroffenen Landkreisen kritisiert. Auch der Landkreistag Brandenburg hat sich im Verlauf des eskalierenden Konflikts deutlich positioniert.
Aktuelle Situation
Vor diesem Hintergrund fand am 28. März 2025 ein Spitzentreffen in Potsdam unter Beteiligung des Ministerpräsidenten statt, mit dem Ziel, den Streit zu schlichten und von Kostenbescheiden über Rettungsdiensteinsätze an die Bürgerinnen und Bürger abzusehen bzw. diese einzustellen. Als Ergebnis wurde eine Vereinbarung zwischen dem Landkreistag Brandenburg und der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände unter der Federführung des vdek e. V. geschlossen. Es sollen nun Gespräche geführt werden, um eine einvernehmliche Lösung zur zukünftigen Kalkulationsgrundlage zu finden.
Ein zentrales Anliegen des Landkreises Teltow-Fläming war es zudem, die von den Krankenkassen vorgeschlagene Kalkulationssystematik einer unabhängigen Prüfung zu unterziehen – auch, weil man sich einer tragfähigen Kalkulationsalternative grundsätzlich nicht verschließen möchte. Trotz Zusage der Ministerin, dass den Landkreisen die Unterlagen zur Verfügung gestellt werden und wiederholter Anfragen beim externen Gutachter war es jedoch bisher nicht möglich, die hierfür erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Eine inhaltliche Prüfung konnte daher bislang nicht erfolgen. Durch den Landkreistag sind die Landkreise darüber informiert worden, dass sich der externe Gutachter zwischenzeitlich an die Geschäftsstelle des Landkreistages gewandt und Unterlagen übermittelt hat. Eine Weiterleitung der Unterlagen an die Landkreise durch den Landkreistag wurde durch den externen Gutachter aber ausgeschlossen.
Finanzielle Risiken
Positiv bewerten die Landkreise die aktuelle Entwicklung dahingehend, dass mit der oben erwähnten Vereinbarung nun ein konstruktiver Dialog mit den Krankenkassen begonnen hat, in dem auch seitens der Krankenkassen Gesprächsbereitschaft und Transparenz hinsichtlich der Kalkulationsmethodik signalisiert wird. Um dem Ziel der Vereinbarung gerecht zu werden, Kostenbescheide an die Bürgerinnen und Bürger über Rettungsdiensteinsätze zu verhindern, müssen die Festbeträge weg, die ansonsten die Landkreise vor erhebliche Liquiditätsprobleme stellen würden.
Die Landkreise gehen daher gegenwärtig davon aus, dass die anstehenden Gespräche zu einer beidseitig akzeptierten Kalkulationspraxis führen werden. Ein Risiko für den Haushalt 2025 des Landkreises Teltow-Fläming wird derzeit nicht gesehen.
Ausblick zur Finanzierung des Rettungsdienstes in Brandenburg
Die Kosten des Rettungsdienstes sind in allen Landkreisen Brandenburgs seit 2014 spürbar gestiegen, aber besonders in den großen einwohnerstarken Flächenlandkreisen. Der reine Kostenvergleich zeigt, welche Landkreise besonders stark in ihre Rettungsdienstinfrastruktur investieren mussten, um die gesetzlich geforderte Hilfsfristerfüllung sicherzustellen. Die Kostenstruktur hängt jedoch nicht allein von geografischen oder demografischen Faktoren ab. Aspekte wie Transitverkehre (z. B. über die A10), Bevölkerungsbewegungen, Bevölkerungsdichte, Tourismus, Großveranstaltungen sowie die Bindung von Rettungsmitteln in benachbarten Landkreisen oder Bundesländern (wie Berlin) beeinflussen die Einsatzlage und damit die Kostenstruktur des Rettungsdienstes erheblich.
Größere einwohnerstarke Flächenlandkreise stehen dabei vor besonderen Herausforderungen: Sie müssen vergleichsweise mehr Rettungswachen betreiben, größere Strukturen unterhalten sowie mehr Personal und Fahrzeuge vorhalten, um dieselbe Hilfsfristerfüllung zu gewährleisten. Ein reiner Vergleich der Kosten mit einzelnen ins Verhältnis gestellten Landkreisfaktoren, die Kostensteigerung als Einzelaspekt oder die Höhe der Gebührensätze ist deshalb weder aussagekräftig noch seriös.
Zudem sind nicht alle Rettungsdienste an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gebunden oder verfügen über eine vergleichbare Anzahl an Personal, was Vergleiche der Personalkosten erschwert.
Die Kosten für Verbrauchsmaterial, Fahrzeuge, Medizingeräte oder den Wachenbau werden bspw. in Teltow-Fläming ausschließlich über öffentliche Ausschreibungsverfahren vergeben – im Einklang mit dem Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Betriebsführung.
Seit 2014 verfolgt der Landkreis Teltow-Fläming konsequent das Ziel, die Strukturen im Rettungsdienstbereich an diese Vorgabe auszurichten. Grundlage bildet ein von den Krankenkassen gefordertes und von ihnen begleitetes Gutachten zur Struktur der Rettungswachen im Landkreis aus dem Jahr 2015.
Zwischen 2014 und 2024 stieg die Zahl der Einsatzfahrzeuge in Teltow-Fläming von 24 auf 39 – also um 38,5 Prozent – inklusive Vorhalte- und Reservekapazitäten. Ebenso nahm die Zahl der Voll- oder Teilzeitbeschäftigten im Rettungsdienstbereich von 140 auf durchschnittlich 334 Personen zu – ein Anstieg um rd. 240 Prozent. Die Anzahl der Rettungswachen wuchs im gleichen Zeitraum von neun auf 14 Standorte, wobei der Standort Niedergörsdorf aktuell aufgrund fehlender Fachkräfte nicht betrieben werden kann und der Standort Mahlow durch einen neuen Standort in Dahlewitz zur Einhaltung der Hilfsfrist ersetzt werden musste.
Trotz einer gleichzeitigen Steigerung der Einsatzzahlen – nur beim Rettungswagen – um rund 30 Prozent konnte im Jahr 2024 eine Hilfsfristerfüllung von 90,84 Prozent erreicht werden, trotz Fachkräftemangel und Personalausfallzeiten, die seit Ende der Corona-Pandemie nicht nur im Rettungsdienst erheblich gestiegen sind.
Fazit
Die gesetzlichen Vorgaben bestimmen die Kosten. Im Land Brandenburg gilt die gesetzliche Vorgabe, dass Patientinnen und Patienten spätestens 15 Minuten nach einem Notruf medizinische Hilfe erhalten müssen – die sogenannte Hilfsfrist. Der Rettungsdienst hat diese Frist in mindestens 95 Prozent der bewertungsrelevanten Einsätze pro Jahr einzuhalten. Teltow-Fläming lag 2022 bei einer Hilfsfristerfüllung von 91 Prozent und gehörte zu den vier führenden Flächenlandkreisen über 90 Prozent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kosten des Rettungsdienstes überproportional steigen, je näher eine Einhaltung der Hilfsfrist mit einer Erreichungswahrscheinlichkeit von 95 Prozent angestrebt wird. Nur die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Frankfurt/Oder konnten die Hilfsfristen im Vergleichsjahr 2022 einhalten.
Quelle: Auszug aus Informationen an den Kreistag
Kontakt zur Fraktion:
Fraktion Die Linke-Die PARTEI-PDS
im Kreistag Teltow-Fläming
Rudolf-Breitscheid-Straße 19
14943 Luckenwalde
Telefon: (03371) 63 22 67
E-Mail an die Fraktion