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Maritta Böttcher

Maritta Böttcher, Mitglied der Kreistagsfraktion und Ausschussvorsitzende

Haushaltsdebatte im Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Die 3. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales hat sich am 11.11.2019 mit der Haushaltssatzung 2020 befasst.

Nachdem der Haushaltentwurf 2020 am 21.10.2019 im Kreistag eingebracht wurde, waren die Fachausschüsse aufgefordert, eine Empfehlung für den Kreistag zu geben.

Herr Dilling stellte die Planzahlen 2020 für das Sozialamt vor.

Es wurden alle aufgeworfenen Fragen fach- und sachgerecht beantwortet. Zum Beispiel:

1. Frage: Warum werden bei steigenden Fallzahlen die Aufwendungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen reduziert?

Antwort: Beim Unterbringungsmanagement wurde darauf geachtet, dass bei notwendiger Schließung von Einrichtungen zuerst die kostenträchtigen Übergangswohnheime geschlossen werden.

2. Frage: Wie errechnen sich die Planungszahlen für die Frauenhäuser?

Antwort: Das Land hat den Zuschuss für die Frauenhäuser erhöht, mit der Bedingung, dass auch die Landkreise bzw. die Kommunen ihre Zuschüsse entsprechend erhöhen.

Der Teilplan Sozialamt wurde nach umfassender Diskussion einstimmig als Empfehlung zur Beschlussfassung für den Kreistag verabschiedet.

Herr Lehmann stellte die Haushaltsplanung 2020 für das Gesundheitsamt vor. Auch für diesen Bereich konnten alle Fragen geklärt werden. Zum Beispiel:

1. Frage: Wo liegen die Gründe für die geringeren Personalaufwendungen?

Antwort: Die Personalaufwendungen werden vom Dezernat I bewirtschaftet. Der Hauptgrund liegt aber in der Nichtbesetzung von ausgeschriebenen Stellen.

Im Kreistag wurde durch den Kämmerer die Vorgehensweise für die Haushaltsaufstellung 2020 erläutert. Die Ist-Zahlen von 2018 wurden insgesamt um fünf Prozent gesteigert, auch für den Personalhaushalt. Im Personalbereich wird kein Stellen-aufwuchs geplant, sondern die erforderlichen zusätzlichen Stellen sollen aus Teilzeitresten aggregiert werden. Durch nicht besetzte Stellen als auch durch Teilzeitstellen gab es im Jahr 2018 ein anderes Haushalt-Ist als im Jahr 2019 geplant war. Dies begründet, dass der Ansatz 2020 niedriger ist als der ursprüngliche Ansatz.

2. Frage: Daraus ergibt sich, dass mehr Soll-Stellen als Ist-Stellen vorhanden sind. Es ist mit den zukünftig zu besetzenden Stellen zu planen und diese Personalkosten sind im Haushaltsplan 2020 zu berücksichtigen. Ist das erfolgt?

Antwort: Für den Gesundheitsbereich ist jede Planstelle geplant. Die aktuelle Situation für die gesamte Kreisverwaltung ist, dass etwa zehn Prozent der Stellen nicht besetzt sind. D. h. vom gesamten Personaletat sind zehn Prozent verfügbar, die im Rahmen der Personalwirtschaft eingesetzt werden können.

Der Teilplan Gesundheitsamt wurde nach ausführlicher Diskussion mehrheitlich, bei einer Gegenstimme, als Empfehlung zur Beschlussfassung für den Kreistag verabschiedet.

Die Prioritätenliste der investiven Maßnahmen 2020 wurde einstimmig, bei einer Enthaltung als Empfehlung zur Beschlussfassung für den Kreistag verabschiedet.

Für das Sozialamt sind keine investiven Maßnahmen in der Prioritätenliste enthalten. Die Maßnahmen des Gesundheitsamtes fanden in der Prioritätenliste Berücksichtigung.


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