Flüchtlingspolitik: Flüchtlinge in Teltow-Fläming
Täglich flüchten unzählige Menschen aus ihrer Heimat, weil sie aus unterschiedlichen Gründen dort nicht mehr leben können. Die Aufnahme und menschenwürdige Unterbringung ist für alle Kommunen eine große Herausforderung. Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger ist sehr groß, aber vor allem haben der Staat und die Politik schneller, durchdachter und abgestimmter die Rahmenbedingungen zu schaffen.
Der Bund muss endlich die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss dringend zu einer zügigeren Antragsbearbeitung beitragen. Das ist sehr wichtig für die Perspektivplanung der Flüchtlinge und Asylbewerber, auch bei Ablehnung eines Asylbewerbers.
Auch muss dringend endlich das Landesaufnahmegesetz novelliert werden, was eigentlich bis zum Sommer diesen Jahres geschehen sollte. Davon hängt z. B. die Finanzierung und Ausgestaltung mit Sozialarbeiter-Stellen für die Landkreise oder die bessere Ausstattung für den Wachschutz ab. Die unzurei - chende Landeszuweisung ist nicht hinnehmbar.
Die Planung muss flexibel gestaltet werden. Kinder, die z. B. im März hier ankommen, müssen sofort in die Schule und nicht erst im nächsten Schuljahr. Hier muss sofort etwas passieren.
Es gibt noch genug Probleme. Deshalb möchte ich mit einigen Informationen zur Flüchtlingspolitik die Willkommenskultur verbessern helfen und Vorurteile abbauen: Im Landkreis Teltow-Fläming leben über 160.000 Personen, davon sind 5.000 keine deutschen Staatsangehörigen (ca. drei Prozent). Im Landkreis leben Menschen mit 104 verschiedenen Staatsangehörigkeiten. Von den rund 5.000 Ausländern sind 570 Personen unter 18 Jahre, leben ca. 2.200 Personen schon länger als sechs Jahre in Deutschland, sind ca. 2.600 Personen EU-Bürger und ca. 2.400 Personen nicht EU-Bürger, haben ca. 900 Personen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht und sind bis auf u. a. die Beschränkungen im Wahl- und Passrecht »faktisch Inländer«. Diese Personen erfüllen quasi die Einbürgerungsvoraussetzungen. Seit 2005 wurden 260 Personen eingebürgert.
Flüchtlinge und Asylbewerber werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Personengruppe zusammengefasst. Asylbewerber im Sinne des Ausländerrechts sind Personen im laufenden Asylverfahren. Diese erhalten als Aufenthaltsbescheinigung eine Aufenthalts-Gestattung. Asylberechtigter, Flüchtling entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention oder Subsidiär Schutzberechtigter ist ein Status, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Ergebnis des Asylverfahrens zuerkennt. Im Rahmen von besonderen Aufnahmeprogrammen wurden in den letzten Jahren schutzbedürftige syrische Bürgerkriegsflüchtlinge (Kontingentflüchtlinge) und gefährdete ehemalige afghanische Ortskräfte aufgenommen. Alle diese Personengruppen erhalten eine Arbeitserlaubnis und Berechtigung für Deutschkurse. Die Berufsanerkennung, notwendige Sprachkurse und Arbeitsvermittlung erfolgt über das Jobcenter. Bis 21. Mai 2015 sind 252 Personen zugewiesen worden. Davon sind 47 Personen in den Leistungsbezug nach dem SGB II gewechselt. Spätestens mit der Erteilung des Aufenthaltstitels kann der Personenkreis aus dem Übergangswohnheim ausziehen.
Das Land Brandenburg nimmt ca. 3,1 Prozent der Asylsuchenden in Deutschland auf (Königssteiner Schlüssel). Der Landkreis TF nimmt nach der Verteilverordnung 6,6 Prozent (Stand 2014) aller auf das Land Brandenburg verteilten Asylsuchenden auf. Von 10.000 Asylsuchenden in Deutschland sind ca. 20 Personen vom Landkreis Teltow-Fläming aufzunehmen.
2015 hat der Landkreis weitere Wohnheimkapazitäten für die Unterbringung von Asylbewerbern zu schaffen, u. a. Aufstellen von mobilen Wohneinheiten in den kreisangehörigen Gemeinden sowie die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) durch das Land Brandenburg im Landkreis Teltow-Fläming.
In Brandenburg werden z. Zt. Asylbewerber nur aus den folgenden Herkunftsstaaten aufgenommen: Afghanistan, Russische Föderation, Albanien, Eritrea, Iran, Kenia, Kamerun, Mazedonien, Pakistan, Serbien, Südafrika, Somalia, Syrien, Tschad, Vietnam, Kosovo, ungeklärt/staatenlos.
Die Verteilung der auszugsberechtigten Übergangsheim-Bewohner in Wohnungen im gesamten Landkreis erfordert dauerhaft eine intensivere Zusammenarbeit mit den Kommunen und ihren Wohnungsbaugesellschaften. Neben syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen wurden und werden auch afghanische Familien und Familienangehörige (Ehefrau/-mann und minderjährige Kinder) der anerkannten Flüchtlinge aufgenommen.
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