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Druck hat sich gelohnt

Zur jüngsten Entscheidung des Bundesrates bei der Festsetzung des Bundesanteils an den Unterkunfts- und Heizkosten (KdU) für Arbeitslosengeld-II-Empfänger erklärt die hiesige Landtagsabgeordnete und Mitglied des Kreistages Teltow-Fläming, Kornelia Wehlan:

 

In  den letzten Wochen liefen Landkreistage, Kreistage und Kreisverwaltungen Sturm gegen die von der Bundesregierung geplante Absenkung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft. Auch in Brandenburg wandte sich der Landkreistag an alle Fraktionen mit der Bitte um Unterstützung. Wie auf Bundes- so auch auf Landesebene brachten die Linksfraktionen Anträge zur Veränderung dieses Vorhabens ein. Nun hat sich auch der Bundesrat auf Antrag des Bundeslandes Bayern dafür ausgesprochen, dass sich die Festsetzung des Bundesanteils der Unterkunfts- und Heizkosten für das Jahr 2008 an der tatsächlichen Kostenentwicklung orientieren muss.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichgesetzes vom 22. Dezember 2006 wurde die Anpassungsformel zur Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für das Jahr 2008 festgelegt. Maßgeblich ist nach § 46 Abs. 7 die Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften. Nach Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hätte die für Brandenburg nach dieser Formel ermittelte Bundesbeteiligungsquote statt bei 31,2% wie im Jahr 2007 dann nur noch bei 28,6% gelegen. Angesichts der realen Kostenentwicklung völlig unangemessen.

Zwar ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 3,7 Prozent zurückgegangen (u.a. weil unter 25-jährige Jugendliche in der Regel keine eigene Bedarfsgemeinschaft mehr bilden können), jedoch stiegen die Ausgaben der Kommunen für Unterkunft und Heizung um 8,4 Prozent. Bei Fortschreibung dieser Anpassungsformel wären die brandenburgischen Kommunen 2008 mit zusätzlichen Kosten von zwölf Millionen Euro belastet worden.

Nach Berechnungen des Landkreistages Brandenburg müsste der KdU-Bundesanteil 37,1 Prozent betragen, wenn jetzt die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung Bemessungsgrundlage sind. Damit würden die brandenburgischen Kommunen rund 40 Millionen Euro mehr erhalten als bei der Fortschreibung der ursprünglichen Anpassungsformel. Der Druck hat sich also gelohnt – wenn auch im Bundestag die dafür notwendige Gesetzesänderung durchgesetzt wird.


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