Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen
privat
Felix Thier

Felix Thier, stellv. Fraktionsvorsitzender

Bildungsförderung des Kindes zählt! Kindertagespflege versus Kindertagesstätte

In Gebersdorf ist ein Streit um eine Richtlinie entbrannt, der den Weg über eine Petition in den Kreistag genommen hat. Dazu einige Bemerkungen:

  1. Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene familiäre Betreuungsform, welche sich durch kleine Gruppengrößen von maximal fünf Kindern auszeichnet.
  2. Außer im Landkreis Teltow-Fläming ist in zwölf weiteren Landkreisen bzw. kreisfreien Städten Brandenburgs geregelt, dass die Betreuung von Kindern bis zum dritten Lebensjahr in Tagespflege erfolgt. Eine Betreuung darüber hinaus ist lediglich im Einzelfall und nach Prüfung möglich.
  3. Die Richtlinie des Landkreises Teltow-Fläming sieht vor, dass alle Tagespflegepersonen durch die Gewährung einer belegungsunabhängigen Sachkostenpauschale auch bei teilweiser Nichtbelegung finanziell abgesichert werden. Diese wird mit der beschlossenen Nachtragshaushaltssatzung i. H. v. monatlich 1.600 Euro aufgestockt.

Das Handeln des Landkreises bezüglich der Tagespflege beruht auf rechtlichen Grundlagen. Das SGB VIII § 24 (Bundesrecht) ist einschlägig – und das wird auch nicht durch das Landes-Kita-Gesetz in Frage gestellt.

Grundsätzlich sagt das Gesetz aus, dass Eltern bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes zwischen Kindertagespflege und Kita wählen dürfen. Danach soll das Kind in eine Kita gehen, wenn es keine besonderen Umstände gibt, die die weitere Betreuung in Kindertagespflege rechtfertigen. Im Raum Dahme/Gebersdorf sind entsprechende Kita-Plätze vorhanden.

Die Kindertagespflege ist seit deren Etablierung ein vorrangiges Angebot für Krippenkinder. Der Gesetzgeber hat dies mit seiner Novellierung des SGB VIII am 1. August 2013 auch so festgeschrieben. Der Landkreis Teltow-Fläming nutzt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen seine Möglichkeiten und trifft zum Wohle des Kindes auch Einzelfallentscheidungen. Man berücksichtigt dabei auch besondere Rahmenbedingungen, die Tagespflege erforderlich machen. Dazu gehören z. B. der fehlende Anschluss-Kita-Platz, unzumutbare Fahrwege, ggf. auch Schichtdienst etc. Es handelt sich hier jedoch immer um Einzelfallentscheidungen. Eine generelle Erlaubnis ist nicht möglich.

Fazit: Es ist also auch im Landkreis Teltow-Fläming grundsätzlich möglich, dass Kinder unter besonderen Umständen auch in der Tagespflege weiter betreut werden.

Um dem Landkreis einen anderen Handlungsrahmen zu ermöglichen, wäre aus dessen Sicht die Gesetzgebung zu ändern. Seine bisherige Rechtsauffassung und Verwaltungspraxis wurde bereits 2015 durch das Verwaltungsgericht und durch das Oberverwaltungsgericht bestätigt. Die vor kurzem bei nur zwei Nein-Stimmen und drei Enthaltungen vom Kreistag beschlossene Richtlinie sorgte in zwei Punkten für wesentliche Verbesserungen:

  1. Es ist nun ohne besonderen Antrag bzw. Prüfung durch das Amt nach einem formlosen Nachweis von einem fehlenden Kitaplatz möglich, dass der Betreuungsvertrag für Kind X in der Kindertagespflege verlängert wird. Konkret: Die Eltern von Kind X lassen sich in Dahme von der Kita schriftlich bestätigen, dass kein Platz für ihr Kind frei ist und das Amt verlängert anstandslos den Betreuungsvertrag für Kind X in der Kindertagespflege Gebersdorf. Kein Kind muss also auf der Straße landen!
  2. Zur Angst, dass, wenn die Kinder kurzfristig ausblieben, die Kindertagespflege in Gebersdorf wegen Geldmangel schließen müsste: Die neue Richtlinie legt fest, dass die Sachaufwandspauschale auch dann gezahlt wird, wenn Kinder auf freien Plätzen fehlen. Bei einer Unterbelegung der Einrichtung ist also mit dieser Brücke die Weiterexistenz der Kindertagespflege gesichert.

Bei allem ist aber immer auch zu bedenken: Es geht um das Kindeswohl. Der Gesetzgeber hat seinen Fokus bei der Kinderbetreuung unterteilt: Kinder im Alter von 0–3 können in Kita oder Tagespflege betreut werden, die Wahl ist hier frei. Vom Alter 3 bis zum Schuleintritt liegt der Fokus für den Gesetzgeber auf der Kita-Betreuung, mit Ausnahmen für die Tagespflege bei besonderem Bedarf.

Eltern die meinen, dass der Landkreis nach seinen Vorgaben rechtswidrig handelt bzw. deren Anwälte diese Rechtsauffassung vertreten, mögen bitte den Klageweg beschreiten und so für alle Seiten die gerichtliche Entscheidung suchen.


Kontakt zur Fraktion:

Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI
im Kreistag Teltow-Fläming

Zinnaer Straße 36
14943 Luckenwalde

Telefon: (03371) 63 22 67
Telefax: (03371) 63 69 36

E-Mail an die Fraktion