Altanschließer
Vorteilbehaftete Grundstücke für Trink- und Abwasser dürfen gemäß dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. Dezember 2015 nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag mit Beitragsbescheiden belastet werden, denn auch sie unterliegen dem Vertrauensschutz, einem hohen Gut des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Welch eine Ohrfeige für die Landesgesetzgebung Brandenburgs, denn sie hatte durch die Änderung des KAG im Jahre 2004 es möglich gemacht, übrigens unter der SPD-CDU-Regierung, dass die Verbände auch unter Androhung der persönlichen Haftung, Bescheide für Anschlüsse aus DDR-Zeiten und früher erstellen. Übrigens wollte schon damals die Linksfraktion einen Verjährungszeitpunkt festsetzen. Genau diese Änderung des KAG wurde nun gekippt. Die Landesregierung lässt die Verbände im Regen stehen, denn eine Rückzahlung der eingenommenen Beitragssummen ist den Verbänden nicht möglich, weil sie diese für notwenige Investitionen eingesetzt haben und die angekündigten Kredite der Genehmigung der Kommunalaufsicht unterliegen. "Saubermänner" wie Christoph Schulze (damals SPD, heute BVB/ Freie Wähler) und Sven Petke (CDU) haben damals die Änderung des KAG mit beschlossen und einer Verjährungsfestschreibung nicht zugestimmt - schimpfen heute aber über die Untätigkeit der Landesregierung aus SPD und LINKE. So werden sie auch in den Medien wahrgenommen. Bei den Rückzahlungsforderungen für unwirksame Bescheide im Land Brandenburg könnte es sich um eine Summe von ca. 500 Millionen Euro handeln.
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