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Leitbildkonferenz der Landesregierung zur Kommunalreform 2019

Landrätin Wehlan bei ihrer einleitenden Rede.
Und in der Diskussion auf dem Podium.

Herzlich willkommen in Teltow-Fläming Herr Minister Karl-Heinz Schröter, Frau Staatssekretärin Daniela Trochowski und Herr Prof. Dr. Franzke. Liebe Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Teltow-Fläming,

ich freue mich, dass Sie die Gelegenheit wahrnehmen, sich heute über die Pläne der Landesregierung für neue Großkreise und neue Verwaltungsstrukturen zu informieren.

Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Seit Monaten – und ganz besonders in diesen Tagen – beschäftigt uns ein ganz anderes Thema: Wie schaffen wir es, auch im Landkreis Teltow-Fläming womöglich Tausende von Flüchtlingen und unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen menschenwürdig unterzubringen und in unsere Gesellschaft zu integrieren. Wir brauchen handlungsfähige Strukturen und Verwaltungen, auch, weil völlig unklar ist, wie sich die gegenwärtigen und zukünftigen Flüchtlingsentwicklungen auf die Bevölkerungsentwicklung in Brandenburg und Teltow-Fläming auswirken werden.

Bei einer Million Flüchtlingen in Deutschland in diesem Jahr haben wir aktuell weniger ein Demographie-Problem, sondern es fehlt ein Masterplan - ein Zukunftsprogramm für Deutschland und Brandenburg und ein klares Bekenntnis zur Unterstützung der Landkreise und ihrer Städte und Gemeinden. Bundes- und landesweit ist das Kita-, Bildungs- und Gesundheitssystem den neuen Erfordernissen anzupassen, so dass jeder – ob jung, alt, Zugewanderter oder Einheimischer – die gleichen Chancen hat.

Wir brauchen überdies ein Förderprogramm für bezahlbaren Wohnraum. Schon heute ist dieser in unseren Nordgemeinden nicht vorhanden und verschärft sich angesichts der Integrationsaufgaben, die vor uns stehen. Diese größte humanitäre Herausforderung seit Bestehen des Landes Brandenburg erfordert viel Kraft und bindet die personellen und finanziellen Ressourcen der Kommunalverwaltungen und des bürgerschaftlichen Engagements. In Anbetracht dieser Situation sollte die Diskussion zum Thema Großkreisbildung mindestens ausgesetzt werden.

Verehrte Anwesende, dass eine umfassende Funktional- (also Aufgaben-)Reform der Landes- und Kreisverwaltung erforderlich ist, bestreitet niemand. Der Kreistag Teltow-Fläming forderte das ja auch in seinem Beschluss vom 27. April 2015. Diese muss, so die Abgeordneten, mit einem ausgewogenen Finanzierungskonzept verknüpft sein. Der Landkreis dürfe nicht zerschlagen werden, müsse eigenständig bleiben, Bürgernähe und Bürgerbeteiligung sollten durch angemessene Verwaltungsstrukturen gesichert sein. Sucht man nach diesen Stichworten im Leitbild, bleiben viele Fragen offen – diese zu beantworten, dazu dient auch die heutige Veranstaltung.

1. Wo sind die klaren Funktionen und Aufgaben verbindlich formuliert, die die Grundlagen für neue Großkreisgrenzen bilden sollen?

Die Form sollte stets der Funktion folgen, die Struktur also den Aufgaben. Ein solches Prinzip ist im Leitbild des Landes nicht erkennbar. Es werden Kriterien – wie konkrete Einwohnerzahlen und Flächengrößen – für neue Großkreise festgelegt, bevor überhaupt klar ist, wer welche Aufgaben zu erfüllen hat. Die in der Anlage des Leitbildes aufgeführten Aufgabenfelder stellt die Landesregierung selbst unter einen Haushaltsvorbehalt – sprich: Aufgaben, die Erträge bringen, sollen beim Land bleiben. Aufgaben, die vor allem Kosten bedeuten, sollen auf die Kreise übertragen werden. Eine nachvollziehbare Neuordnung der Aufgaben, eine Verbindung zwischen Aufgabe, Einwohnerzahl und Flächengröße erkennen wir nicht.

2. Was soll die Reform kosten? Wie soll angesichts sinkender Einnahmen mit der Reform zukünftig Geld gespart werden?

Beide Fragen sind im Leitbild aufgeworfen, werden aber nicht beantwortet. Weder kann das Land die Erträge aus den angenommenen Synergieeffekten beziffern, noch die Kosten für die geplanten Reformen benennen. Eines weiß man aber bereits jetzt: Das Land selbst will 200 Millionen Euro aufbringen, um z. B. ehemals kreisfreie Städte teilweise zu entschulden. Weitere 200 Millionen Euro sollen aus dem großen Kommunalhaushalt kommen. Das ist Geld, das laut Gesetz den Kommunen für die Deckung der immer weiter steigenden Sozialausgaben zusteht. Damit wird das eigene Ziel der Landesregierung konterkariert, ab 2019 den kommunalen Finanzausgleich mit soliden und zukunftsfesten Finanzierungsstrukturen zu versehen.

3. Wie soll mehr kommunale Selbstverwaltung und bürgernahe Verwaltung in Großkreisstrukturen funktionieren?

Die Landesregierung geht von einer Regel-Mindesteinwohnerzahl von 175.000 Einwohnern im Jahr 2030 aus. Verbunden damit werden Flächengrößen mit bis zu 5.000 Quadratkilometern. Der Landkreis Teltow-Fläming ist circa 2.100 Quadratkilometer groß und hat heute 160.000 Einwohner. Teltow-Fläming würde also zu den Regionen zählen, die zerschlagen oder mit anderen zwangsvereinigt werden sollen. Weite Wege wären die Folge – für Mandatsträger und Bürger gleichermaßen (Anmerkung: Die Kreisverwaltung TF hat heute schon 850 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – mehr als das Justizministerium des Landes). Dabei zählt Teltow-Fläming bereits heute zu den flächenmäßig größten Landkreisen – Platz 25 im Bundesvergleich! Die Erklärung, warum diese Kriterien ausgewählt wurden, bleibt uns der Entwurf schuldig – wie auch eine wissenschaftliche Untersetzung. Zudem stützt sich der Entwurf der Landesregierung auf veraltete Prognosen mit Zahlen von 2010. Während dort von einem Rückgang der Einwohnerzahl in Teltow-Fläming um 25.000 ausgegangen wird, prognostiziert das Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumforschung in seiner Raumordnungsprognose nach dem Zensus einen Bevölkerungszuwachs für Teltow-Fläming im Jahr 2030 auf 163.400 und im Jahr 2035 gar 165.500 Einwohner.

4. Beabsichtigt die Landesregierung wirklich eine Zusammenlegung der Landkreise Teltow-Fläming und Elbe-Elster?

Das macht jedenfalls bereits die Runde, weil im Leitbild von strahlenförmig um Berlin angeordneten Verwaltungseinheiten bis zur Landesgrenze und dem Sektoralprinzip die Rede ist. All das soll dazu dienen, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Nur ist das sogenannte Sektoralprinzip das Gegenteil von Ausgewogenheit. Es entstehen keine homogenen Gebilde, sondern wirtschaftlich starke Randbereiche im Berliner Umland mit struktur- und wirtschaftsschwächeren Außenbereichen. Das Leitbild folgt einer Metropolstrategie, an die der ländliche Raum angehängt ist. Wie soll da ein Interessenausgleich bzw. die Angleichung der Lebensverhältnisse erfolgen – über die Großkreistage? Das Land kann bereits jetzt mit dem Finanzausgleichgesetz, in dem der Flächenfaktor berücksichtigt wird, die Entwicklung in den unterschiedlichen Teil- und Lebensräumen steuern und ausgleichen. Im ländlichen Raum kann dies durch die Stärkung der Grundzentren erfolgen.

Und, ja sicher, die B101 führt nicht nur durch Teltow-Fläming, sondern auch durch den Landkreis Elbe-Elster. Aber das ist fast schon die einzige Verbindung mit unserer Nachbarregion. Mit Dahme-Spreewald hingegen verbinden uns Geschichte und Kultur, der Wirtschaftsraum des Großflughafens sowie wirtschaftliche Verflechtungen und eine gemeinsame Entwicklungsgesellschaft. Auch wenn Herr Loge, mein Kollege aus Dahme-Spreewald, Sorge äußert, er müsse unseren Haushalt sanieren - das ist sicher seinem Temperament geschuldet. Diese Befürchtung ist grundlos. Unsere Finanzen ordnen wir schon ganz allein und ohne Wenn und Aber. Ihre Kommunalaufsicht, Herr Schröter, weiß um unsere Anstrengungen und auch, dass wir auf einem guten Weg sind.

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, in den Planungen des Landes ist viel die Rede von Reform, von Strukturen und Effizienz, weniger von den Einwohnerinnen und Einwohnern, Mandatsträgern oder gar Verwaltungsmitarbeitern, die von den Änderungen betroffen sind. Als Landrätin bin ich mir der Verantwortung für Sie alle bewusst. Ich werde mich für eine vernünftige, nachvollziehbare und in jeder Hinsicht sozial verträgliche Reform einsetzen.

Einleitungsrede von Kornelia Wehlan
Fotos: Felix Thier