Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI im Kreistag Teltow-Fläming
EinBlick - der Newsletter 10. Kreistagssitzung, VI. Wahlperiode, Dezember 2020

Foto : privat

Unsere Kreistagsfraktion DIE LINKE/Die PARTEI der VI. Wahlperiode: Felix Thier, Maritta Böttcher, Peter Dunkel, Prof. Dr. Rüdiger Prasse, Monika Nestler, Landrätin Kornelia Wehlan (DIE LINKE), Dr. Irene Pacholik, Anke Scholz, Judith Kruppa und Roland Scharp (v. l. n. r.) Auf dem Foto fehlt Heike Kühne.

 

Inhaltsverzeichnis

 
  1. Einleitung
  2. Die Tagesordnungspunkte dieser Kreistagssitzung
  3. Anträge
  4. Anfragen aus unserer Fraktion
  5. Termine bis zur nächsten Kreistagssitzung
  6. Impressum zum Inhalt dieses Newsletters
  7. Und zum Schluss ...
 

Einleitung

 

Liebe Leserin, lieber Leser,

 

hier erhalten Sie wieder den Bericht zur jüngsten Sitzung des Kreistages Teltow-Fläming. Wir wünschen eine informative Lektüre.

Die Corona-Fallzahlen sind nach wie vor sehr hoch, der Kreistag tagt weiterhin unter Corona-Bedingungen im großen Konferenzsaal des Biotechnologieparkes in Luckenwalde. Die Ausschüsse treffen sich bis auf weiteres im Kreishaus im großen Sitzungssaal oder Ausschusssaal. Abstand halten, auch während der Sitzungen, ist das Maß aller Dinge. Ebenso das Einhalten der A-H-A-Regeln (Abstand zu anderen Personen halten - mindestens 1,5 Meter, Hygiene beachten, u. a. durch regelmäßiges intensives Händewaschen sowie Alltagsmaske tragen) plus regelmäßiges Lüften in geschlossenen Räumen und idealerweise das Nutzen der Corona-Warn-App. Aber es zeigte sich in dieser Kreistagssitzung: Nicht alle Kreistagsmitglieder wollen offenbar die Realität anerkennen. Dazu in dieser Ausgabe mehr.

Die Berichte zur aktuellen Corona-Lage, und auch ein Rückblick auf das bisherige Infektionsgeschehen, finden sich weiterhin gewohnt auf der Webseite der Landrätin sowie auf den Seiten der Kreisverwaltung im dortigen Dossier.

Bleiben Sie bitte gesund und achten Sie auf sich und andere.

Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI im Kreistag Teltow-Fläming

 
 

Die Tagesordnungspunkte dieser Kreistagssitzung

 

TOP 1 & 2: Formalien

 

Diese beiden Punkte sind immer die Eröffnung der Sitzung und Bestätigung der Tagesordnung sowie die Behandlung etwaiger Einwendungen gegen die Niederschrift der vorherigen Kreistagssitzung. In der Regel gehen diese Punkte ohne Nennenswertes vonstatten.

Dieses Mal gab es bei der Niederschrift Fragen, welche noch in Klärung sind. Daher wurde die Niederschrift zur Oktober-Sitzung in dieser Sitzung nicht abschließend behandelt bzw. der Tagesordnungspunkt auf die kommende Sitzung des Kreistages geschoben.

 

TOP 3: Einwohnerfragestunde

 

Die Einwohnerfragestunde ist zu jeder Kreistagssitzung fester Tagesordnungspunkt. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner des Landkreises darf an die Kreisverwaltung bzw. den Kreistag kurz und sachlich abgefasste Fragen stellen, die auch Tagesordnungspunkte der aktuellen Sitzung umfassen können. Sollten die Fragen nicht sofort beantwortet werden können, erfolgt die Antwort schriftlich. Die Fragestunde ist auf eine halbe Stunde begrenzt. Rechtsauskünfte werden nicht erteilt.

  • Der erste Fragesteller kam aus der Stadt Zossen und erkundigte sich zur aktuellen Personallage bzw. den ausgeschriebenen Stellen in der Kreisverwaltung; zur Grundlage für die gewählte Höhe der Prozesskostenrückstellung der Kreisverwaltung für den Rechtsstreit um die Kreisumlagenzahlung mit der Stadt Zossen; nach der Wahrscheinlichkeit, dass andere Kommunen dem Klagebeispiel Zossens folgen könnten; zu Erschließungsbeiträgen für Straßen ("Sandpisten") und zu den Raumkapazitäten der KfZ-Zulassungsstelle nach deren Umzug.
  • Als Zweiter meldete sich erneut ein Herr aus der Gemeinde Niedergörsdorf zu Wort. Inhalt seiner Nachfrage an die Verwaltung war die Erkundigung nach der Aussagekraft bzw. möglichen Interpretationen der Ergebnisse der Corona-Tests. Die schriftliche Antwort zu seiner Anfrage im Oktober-Kreistag habe ihn bisher nicht erreicht, so seine Aussage. Die mündliche Antwort heute war, dass die Testergebnisse entsprechend der Normen und Vorgaben gewertet würden, welche zentral vorgegeben seien und keinen Raum für Interpretationen - oder Fehlinterpretationen - ließen.
  • Eine Frau stellte eine Frage zu einer in der Jugendhilfe betreuten Person unter Nennung des Klarnamens dieser Person. Die Frage wurde nicht zugelassen, da hiermit gegen Datenschutzbestimmungen bzw. Rechte Dritter verstoßen wurde.
  • Eine Bürgerin aus Zossen wollte wissen, ob das heute auf der Tagesordnung des Kreistages stehende Vergleichsangebot im Rechtsstreit mit der Stadt Zossen vom Landkreis als angemessen betrachtet werde und wie sich der Landkreis zur Zahlung der "Reichensteuer" durch Kommunen positioniere. Antwort war, dass es mit dem Sachverhalt "Reichensteuer" durch das Bundesverfassungsgericht eine höchstrichterliche und damit abschließende Befassung gab - die "Reichensteuer" wurde nicht gekippt. Zum dem Kreistag vorliegenden Vergleich mit Zossen wurde ausgeführt, dass auch der Zossener Prozessbevollmächtigte die Vergleichsaufforderung des Gerichtes als Erfolg wertete. Die für die Vergleichssumme vorgesehene Grundlage einer Kreisumlage von 43 Prozent werde als angemessen betrachtet, so die Kreisverwaltung, eine Abwägung zu dieser Höhe habe stattgefunden.
 

TOP 4: Mitteilungen des Kreistagsvorsitzenden

 

Danny Eichelbaum hatte zu seinem Tagesordnungspunkt mehrere Mitteilungen an den Kreistag.

  • Zur heutigen Sitzung beging der Kreistagsabgeordnete von der Heide seinen Geburtstag, ihm wurde gratuliert.
  • Der Kreistagsabgeordnete Bartoszek hat die CDU/BV/FDP/VUB-Fraktion mit Wirkung zum 03. November 2020 verlassen und ist seitdem fraktionslos.
  • Der Abgeordnete Möbus aus der CDU/BV/FDP/VUB-Fraktion ist Anfang November verstorben. Die Anwesenden gedachten seiner mit einer Schweigeminute.
  • Nachrücker für den Verstorbenen ist Carsten Nehues aus Luckenwalde, er hat sich der CDU/BV/FDP/VUB-Fraktion angeschlossen und wurde im Kreistag begrüßt.
 
 

TOP 5: Mitteilungen der Landrätin

 

Pressestelle Landkreis Teltow-Fläming

Landrätin Kornelia Wehlan (Die Linke)

Unter diesem Tagesordnungspunkt hatte Landrätin Kornelia Wehlan (DIE LINKE) mehrere Mitteilungen.

  • Die rechtliche Verlängerung der Umsatzsteuer 2 b bis auf Anfang 2023 betrifft auch den Landkreis Teltow-Fläming.
  • Die Gemeinde Am Mellensee hat ein neues Mitglied für den Nahverkehrsbeirat Teltow-Fläming benannt.
  • Der Rechtsstreit zwischen den Landkreisen Teltow-Fläming und Potsdam-Mittelmark hinsichtlich der Aufwandserstattung zu einem Gefahrgutunfall auf der Bundesautobahn 10 im Jahr 2016 ist zugunsten Teltow-Flämings durch das Brandenburger Ministerium für Inneres und Kommunales entschieden worden. Zahlungseingang von Seiten Potsdam-Mittelmarks war bereits zu verzeichnen.
 
 

TOP 6: Information zum Ausschreibungsverfahren Stellenausschreibung Rechnungsprüfungsamt

 

Im Rechnungsprüfungamt wird eine Stelle vakant und ist ab dem 01.01.2021 zu besetzen. Der Kreistag muss nach Abberufung der derzeitigen Prüferin/Technik sodann die neue Besetzung auswählen und in diese Funktion bestellen. Aufgrund der besonderen Funktion des Rechnungsprüfungsamtes ist die Besetzung ausdrücklich dem Kreistag überantwortet (durch § 101 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg).

Es wurde mitgeteilt, dass sich auf die ausgeschriebene Stelle 13 Personen beworben haben, fünf von ihnen erfüllen das Anforderungsprofil. Mit diesen werden nun die Bewerbungsgespräche geführt. Über weitere Entwicklungen wird der Kreistag fortlaufend informiert.

 

TOP 7: Änderung der Entschädigungssatzung

 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde zurückgezogen, es bestand weiterer Beratungsbedarf sowie rechtliche Fragen.

 

TOP 8 & 9: Personelle Veränderungen in Gremien des Kreistages

 

Mehrere Fraktionen haben ihre Vertreter*innen im Jugendhilfe- bzw. im Kreisausschuss gewechselt.

Beide Beschlussvorlagen wurden vom Kreistag einstimmig beschlossen.

 

TOP 10: Petition zur Unterstützung einer Kampagne

 

Ziel der Petition ist, dass die Kampagne "Kein Staatsgeheimnis: Der Klima-Gebäude-Check!" seitens der Verwaltung des Landkreises Teltow-Fläming umgesetzt und proaktiv unterstützt und gefördert wird - und die im Rahmen der Kampagne "Kein Staatsgeheimnis: Der Klima-Gebäude-Check!" angefragten Dokumente und eventuell aktualisierte Dokumente selbstständig seitens der Verwaltung des Landkreises Teltow-Fläming veröffentlicht werden.

Die Petition wurde vom Kreistag bei einer Nein-Stimme und mehreren Enthaltungen mit großer Mehrheit abgelehnt, unsere Fraktion war geschlossen für die Ablehnung. Warum?

  1. Energiedaten werden durch den Landkreis entsprechend den rechtlichen Vorschriften bereits umfassend bereitgestellt. Gebäudeenergieausweise werden öffentlich ausgehangen, Daten gemäß Umweltinformationsgesetz werden zur Verfügung gestellt. Mit der Petition sollten nun zusätzlich auf einer privaten Internetseite die entsprechenden Daten eingepflegt werden.
  2. Der Landkreis ist nicht verpflichtet, seine Energiedaten/Angaben von Energieausweisen auf externen Webseiten zur Verfügung zu stellen oder dort zu aktualisieren oder anderweitig zu pflegen.
  3. Ebenso ist die Marktneutralität zu beachten: Würde der Landkreis diese externe Internetseite bedienen, müssten auch potenzielle weitere Internet-Portal-Anbieter mit entsprechendem Zeit- und Personalaufwand mit Daten versorgt werden.
  4. Der Landkreis verfügt über keine freien personellen Ressourcen für die Pflege fremder Internetseiten.
 

TOP 11: Vergleich im Klageverfahren mit der Stadt Zossen

 

Es ging durch die Medien, die Auseinandersetzung zwischen Zossen und dem Landkreis zur Kreisumlage. Nunmehr steht durch das Gericht ein Vergleich im Raum, der Vorsitzende der Kammer hat diesen angeregt.

Zur Erklärung vorab: Die Kreisverwaltung stellt für den Landkreis im Entwurf einen Haushalt auf, in der Regel inklusive einer durch die landkreisangehörigen Kommunen zu zahlenden Kreisumlage. Den Haushaltsentwurf bekommen die Kommunen zur Kenntnis, sie können dazu Stellungnahmen/ Einwendungen verfassen. Diese Einwendungen wiederum bekommt der Kreistag zur Annahme oder Ablehnung, versehen sind diese Einwendungen in der Regel mit einer Stellungnahme der Kreisverwaltung.

Rechtliche Grundlage war dafür seit Jahren § 129 Brandenburger Kommunalverfassung. Diese Norm reichte zur Behandlung des Themas bisher aus, seit einem Urteil für den Landkreis Uckermark im Herbst 2020 ist dies anders: die Abwägungen der Stellungnahmen habe bereits VOR Aufstellung des Haushaltsentwurfes zu erfolgen, nicht erst danach.

Festzuhalten ist auch: Der Landkreis hat in all den Jahren entsprechend dem Gesetz und den Maßgaben der Gerichte agiert. Bis zum Jahr 2018 war, auch durch Gerichtsurteile, der Umgang mit der Kreisumlage bzw. dem Verfahren zur Festlegung derselben klar.

Zossen hatte sich vor Gericht für die Jahre 2015 und 2016 in den Rechtsstreit zur Kreisumlage begeben. Das Gericht hat nunmehr festgestellt, dass der Landkreis weder rücksichtlos noch eigennützig gegen die Kommunen, und damit auch nicht gegen Zossen, agiert habe.

Die Kreisumlagenzahlung wurde vom Gericht auch nicht infrage gestellt. Es steht von Seiten des Gerichtes lediglich das "Wie" zur Kreisumlagenzahlung im Raum, nicht das "Ob". Wie schon erwähnt geht es nur um den Zeitpunkt der Abwägung der Stellungnahmen der Kommunen zum Haushaltsentwurf des Landkreises. Es fehlte dem Gericht der Nachweis der kreislichen Abwägung zu den Stellungnahmen der Kommunen zu ihren jeweiligen Einwendungen zum kreislichen Haushalt.

Daher steht durch das Gericht nun das Angebot eines Vergleiches im Raum: Zossen wird angeboten, die für die Jahre 2015 und 2016 festgesetzte Kreisumlage nur in Höhe von 43 Prozent zu zahlen, nicht in der damals festgesetzten Höhe. Denn die Kreisumlage an sich wurde ja vom Gericht nicht strittig gestellt. Das würde bedeuten, dass die Stadt Zossen knapp drei Millionen EUR an zuviel gezahltem Geld zurückbekäme - und das ist auch das Vergleichsangebot des Landkreises, um das es nun ging.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte sich mit dem Thema intensiv befasst und abschließend mit großer Mehrheit die Annahme des Vergleichsangebotes empfohlen.

Der Kreistag votierte dann in namentlicher Abstimmung. Unsere Fraktion stimmte geschlossen für die Annahme. Am Ende waren 31 Kreistagsmitglieder für die Annahme des Vergleiches, zwölf waren dagegen, drei enthielten sich. Die Annahme des Vergleiches ist damit von Seiten des Landkreises bestätigt, die Stadt Zossen bzw. deren Stadtverordnetenversammlung hat dafür nun bis März 2021 Zeit.

Die Beratungsvorlage finden Sie hier.

 

TOP 12 - 17: Jahresabschlüsse und Entlastung der Landrätin

 

Der Kreistag hat zur Aufgabe, der Landrätin für ihre Tätigkeit die jährliche Entlastung auszusprechen - oder ggf. auch nicht. Grundlage dazu sind die jeweiligen Jahresabschlüsse. Nunmehr lagen dem Kreistag zur Beschlussfassung die Abschlüsse für die Jahre 2015, 2016 und 2017 als Tagesordnungspunkte 12 bis 17 zur heutigen Sitzung vor.

Eingehend hatten sich damit im Vorfeld die Fachgremien befasst, für unsere Fraktion hat Anke Scholz in ihrer Rede den Sachverhalt kurz zusammengefasst und die uneingeschänkte Entlastung von Landrätin Kornelia Wehlan (DIE LINKE) begründet, welche der zuständige Fachausschuss mit großer Mehrheit empfohlen hat.

Im Ergebnis dazu votierte dann auch der Kreistag für die Jahresabschlüsse 2015, 2016 und 2017 - und die damit verbundenen Entlastungen der Landrätin - mit großer Mehrheit, unsere Fraktion war jeweils geschlossen dafür.

 
 

TOP 18: Beschleunigung Jahresabschlüsse 2018 - 2020

 

Zu diesem Beratungspunkt gab es keine Wortmeldungen, die Vorlage wurde bei wenigen Nein-Stimmen und Enthaltungen, wir waren geschlossen dafür, mit großer Mehrheit angenommen.

 

TOP 19: Zuwendungsvertrag Museumsverein Glashütte

 

museumsdorf-glashuette.de

Glasbläserkunst im Museumsdorf Baruther Glashütte

Unstrittig und ohne Debatte verlief auch dieser Tagesordnungspunkt.

Der Kreistag votierte einstimmig mit Zustimmung.

(Foto: museumsdorf-glashuette.de)

 

TOP 20: Kulturförderung 2021

 

Dieser Tagesordnungspunkt ging auch ohne Debatte durch die heutige Sitzung des Kreistages - einstimmige Zustimmung war das Votum der Kreistagsmitglieder.

 

TOP 21: Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung

 

Für die derzeit gültige Elternbeitragssatzung erging vom Jugendhilfeausschuss am 04.11.2015 eine Empfehlung an den Kreistag, der diese Satzung am 07.12.2015 mit Wirkung zum 01.01.2016 beschlossen hat.

Gemäß § 18 Abs. 2 Kindertagesstättengesetz (KitaG) sind für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege die Elternbeiträge vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festzusetzen und zu erheben. Sofern diese Aufgabe nicht per öffentlich-rechtlichen Vertrag auf die Kommunen des Landkreises übertragen wurde, geschieht dies nach der Satzung des Landkreises Teltow-Fläming.

Für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung im Land Berlin durch ein Brandenburger Kind gilt der Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg. Hierfür wird ebenfalls ein Elternbeitrag erhoben. Bisher gab es dafür im Landkreis Teltow-Fläming keine rechtliche Grundlage, sodass die Elternbeitragssatzung für die Tagespflege und der ergänzenden Betreuung analog angewandt wurde. Um hier künftig Rechtssicherheit für die Erhebung des Elternbeitrages zu haben, war es notwendig, die Satzung dahingehend anzupassen, dass diese ab 01.01.2021 auch für die Betreuung der Kinder in Berlin gelten soll.

Die vorliegende Elternbeitragssatzung entspricht den aktuell gültigen „Grundsätzen der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge“. So sind die Elternbeiträge sozialverträglich gestaltet und nach dem Elterneinkommen, der Zahl ihrer unterhaltsberechtigten Kinder sowie dem vereinbarten Betreuungsumfang gestaffelt.

Weitere Details finden sich in den Dokumenten zu diesem Tagesordnungspunkt. Der Kreistag stimmte mit großer Mehrheit dafür, lediglich die AfD war dagegen bzw. enthielt sich.

 

TOP 22: Überplanmäßige Ausgaben Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen

 

Das Jahr 2020 ist - nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie - von unterschiedlichen Entwicklungen gekennzeichnet, die sich unmittelbar auf den Haushaltsvollzug des Jugendamtes ausgewirkt haben. Insbesondere im Produkt 361010 Förderung von Kindern in der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege führt die Umsetzung der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in Folge der prioritär umzusetzenden Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (RL Kita-Elternbeitrag Corona) vom 30. April 2020 dazu, dass sowohl ertrags- als auch aufwandsbedingte Planabweichungen eingetreten sind.

Zusätzlich führen neue Kinderbetreuungsplätze dazu, dass Aufwendungen für die Förderung von Kindern in der Kindertagesbetreuung deutlich über den ursprünglich geplanten Haushaltsansätzen liegen. Dem gegenüber zeigt die Entwicklung im Produktkonto 363300 533260 Aufwendungen für die Heimerziehung, dass aufgrund geringerer Fallzahlen im laufenden Jahr 2020, die Transferaufwendungen deutlich hinter den Planansätzen zurückgeblieben sind.

Weitere Details finden sich in den Dokumenten zu diesem Tagesordnungspunkt. Der Kreistag war einstimmig für die Vorlage.

 

TOP 23: Kündigung der Vereinbarung zur Regionalleitstelle

 

Rettungsdienst Teltow-Fläming

Seit 2009 übernimmt die Regionalleitstelle Brandenburg an der Havel die Notrufbearbeitung und Disposition für den Brand- u. Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst für den Landkreis Teltow-Fläming.

Grundlage der Zusammenarbeit bildet die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Teltow-Fläming und der Stadt Brandenburg an der Havel vom 25.11.2008. Die örtliche Zuständigkeit der Regionalleitstelle Brandenburg an der Havel erstreckt sich auf die Landkreise Potsdam-Mittelmark (PM) und Teltow-Fläming (TF) sowie auf das Gebiet der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel.

Die personelle Besetzung und technische Ausstattung der Regionalleitstelle obliegt der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel. Ein Mitbestimmungsrecht in wesentlichen Fragen eröffnet die bestehende Vereinbarung für die angeschlossenen Gebietskörperschaften nicht. Bei wesentlichen Fragen des Regionalleitstellenbetriebes besitzt die Stadt Brandenburg an der Havel mit der bestehenden Vereinbarung einseitige Ausgestaltungsmöglichkeiten.

Der Landkreis Teltow-Fläming fordert insbesondere bei Maßnahmen mit Auswirkungen auf den eigenen Kreishaushalt ein Mitbestimmungsrecht ein, vergleichbar wie in anderen Regionalleitstellenbereichen im Land Brandenburg. Aufgrund der ergebnislosen Verhandlung über die Neuregelung der dem Leitstellenbetrieb zugrundeliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, welche bereits 2019 durch die Partnerlandkreise Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming im Regionalleitstellenbeirat angeregt wurden und, um einen möglichen Schaden vom LandkreisTeltow-Fläming abzuwenden, soll die o. g. Vereinbarung gekündigt werden. Die Wirksamkeit der Kündigung, die bis zum 31.12.2020 erfolgt, würde zum 31.12.2022 eintreten, wenn eine Einigung über die künftige Vereinbarung nicht zustande käme.

(Sachverhaltsauszug aus der Beschlussvorlage)

Weitere Details finden sich in den Dokumenten zu diesem Tagesordnungspunkt. Ein Änderungsantrag der AfD fand keine Mehrheit. Der Kreistag stimmte dann mit großer Mehrheit für die Kündigung der Vereinbarung, unsere Fraktion war geschlossen dafür.

 

TOP 24: Wirtschaftsplan Rettungsdienst 2021

 

Ohne Debatte ging der Wirtschaftsplan 2021 - Eigenbetrieb Rettungsdienst Teltow-Fläming vonstatten, der Kreistag stimmte einstimmig zu.

 

TOP 25: Gebühren für die Nutzung des Rettungsdienstes

 

Rettungsdienst Teltow-Fläming

Auch hier gab es keine Debatte, als es um die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes des Landkreises Teltow-Fläming für das Jahr 2021 ging. Die Satzung wurde einstimmig beschlossen.

 

TOP 26: Informationsvorlagen

 

Die Kreisverwaltung gibt den Mitgliedern des Kreistages regelmäßig Vorlagen zu deren Information zur Kenntnis. Diese werden im Kreistag nicht mit Beschlüssen versehen, können jedoch bei Bedarf Gegenstand einer Debatte oder von Nachfragen werden. Die folgenden Vorlagen bekam der Kreistag zur Kenntnis:

 
 

Anträge

 

TOP 27: Forschungsprojekt zur Bodenfruchtbarkeit

 

Der Antrag wurde zurückgezogen.

 

TOP 28: Radverkehr fördern - Errichtung Radschnellweg

 

Mit ihrem Antrag will die CDU/BV/FDP/VUB-Kreistagsfraktion den Radverkehr fördern - durch Errichtung eines Radschnellweges Hoher Teltow entlang der Dresdner Bahn.

Der Antrag wurde zur weiteren Debatte im Ausschuss für Regionalentwicklung und Bauplanung behandelt und hier qualifiziert. Mit dieser Anpassung war der Antrag dann abstimmungsfähig: Der Kreistag nahm den geänderten Antrag einstimmig an.

 

TOP 29: Gaststätten und Beherbungsbetriebe wieder öffnen

 

Gaststätten und Beherbungsbetriebe sollen, trotz Corona, wieder öffnen - dafür sollte sich die Landrätin, nach dem Willen der AfD, gegenüber der Landesregierung einsetzen.

Die übergroße Mehrheit des Kreistages sah das anders. Die Zahl der Erkrankten spricht für sich, alle sollen ihre sozialen Kontakte reduzieren, das öffentliche Leben soll annähernd zum Stillstand kommen, wir bekommen den Lockdown - und die AfD ist fern der Realität und will sich die Welt offenbar schön beschließen. Die Krankenhäuser füllen sich, Intensivstationen kommen an ihre Kapazitätsgrenzen, Erkrankte werden mittlerweile stundenlang in andere Regionen verlegt, weil Plätze in Kliniken vor Ort nicht mehr verfügbar sind.

Fazit: Alle Kreistagsmitglieder waren gegen den Antrag der AfD, nur sie selbst stimmte für ihr Papier - Antrag abgelehnt.

 

TOP 30: Sport- und Bewegungsstätten wieder öffnen

 

Erst Gastro und Hotels, nun die Sportstätten. Auch hier war die AfD der Meinung, dass sich Kontaktbeschränkungen und Distanz erübrigen, Corona wohl offenbar nicht existiere. Anders lässt sich diese Realitätsverklärung nicht mehr erklären.

Auch hier war das Votum zu diesem Tagesordnungspunkt eindeutig: AfD dafür, alle anderen dagegen - Antrag abgelehnt.

 
 

Anfragen aus unserer Fraktion

 

TOP Anfragen der Kreistagsmitglieder

 

In der Rubrik "Anfragen" wurden auch Anfragen von Mitgliedern unserer Fraktion behandelt.

  • Monika Nestler erkundigte sich in der September-Sitzung des Kreistages in einem Fragenkomplex rund um Baruth bzw. das Museumsdorf Glashütte und den Wildpark Johannismühle. Die Fragen und die Antworten finden sich hier. Da die Antworten der zuständigen Beigeordneten für uns nicht zufriedenstellend waren - so waren einige Fragen überhaupt nicht geklärt worden - hatte Monika Nestler Nachfragen eingereicht. Die darauf erhaltenen Antworten finden sich hier.
 
 

Termine bis zur nächsten Kreistagssitzung

 

Alle Angaben ohne Gewähr, etwaige Änderungen möglich!

  • 12.01., 17 Uhr: Unterausschuss Jugendhilfeplanung, Kreistagssaal, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
  • 14.01., 17 Uhr: Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt, Kreistagssaal, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
  • 18.01., 17 Uhr: Ausschuss für Haushalt und Finanzen, Kreistagssaal, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
  • 21.01., 17 Uhr: Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport, Kreistagssaal, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
  • 25.01., 17 Uhr: Kreisausschuss, Kreistagssaal, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
  • 08.12., 17 Uhr: Ausschuss für Gesundheit und Soziales, Kreistagssaal, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
  • 09.02., 17 Uhr: Ausschuss für Regionalentwicklung und Bauplanung, Kreistagssaal, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
  • 10.02., 17 Uhr: Ausschuss für Wirtschaft, Kreishaus, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
  • 10.02., 17 Uhr: Jugendhilfausschuss, Kreishaus, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
  • 13.02., 10 Uhr: Vor-Ort-Beratung Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI zusammen mit dem Kreisvorstand der LINKEN TF, voraussichtlich in Dahme/ Mark
  • 22.02., 17 Uhr: Sitzung des Kreistages, Kreistagssaal, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
 
 

Impressum zum Inhalt dieses Newsletters

 

Diesen Newsletter erhalten Sie, weil Sie entweder Mitglied der LINKEN sind und/ oder Sie bekommen ihn, weil Ihre E-Mailadresse in unserem Newsletter-Verteiler eingetragen wurde. Zum Ein- und Austragen aus diesem Verteiler schreiben Sie uns bitte eine kurze E-Mail.

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Felix Thier, Fraktionsvorsitzender

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Und zum Schluss ...

 

Hier an dieser Stelle möchten wir Ihnen, Euch, uns allen, ein Weihnachtsfest wünschen, was den Titel "Fest" doch noch irgendwie verdient. Es wird ein Weihnachten des Abstands werden. Und uns so aber noch stärker zeigen, wie sehr wir doch eigentlich alle auf Nähe und Geborgenheit eingestellt sind. Was uns Zusammenhalt und Bindung bedeutet. Was Solidarität heißt. Stehen wir zusammen, mit unserem Verhalten den anderen gegenüber. Das beinhaltet auch und gerade jetzt Maßnahmen wie Maske tragen und Abstand halten.

2021 möge besser werden – gesundheitlich, persönlich und politisch. Uns allen viel Kraft!

 
 

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